Deutsche im Ausland, sogenannte Auslandsdeutsche, haben das Recht, an Bundestagswahlen, Europawahlen und einigen Landtagswahlen teilzunehmen. Doch der Wahlprozess unterscheidet sich vom normalen Verfahren in Deutschland. Dieser Artikel bietet eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihre Stimme als Auslandsdeutscher abgeben können.
1. Wer ist wahlberechtigt?
Als Auslandsdeutscher sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie:
Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
mindestens 18 Jahre alt sind, und
früher mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben (gilt für Bundestags- und Europawahlen).
Hinweis: Personen, die nie in Deutschland gelebt haben, können nur unter bestimmten Bedingungen an Bundestagswahlen teilnehmen, z. B. wenn sie persönliche und unmittelbare Verbindungen zur deutschen Politik haben.

2. Wahlberechtigung prüfen und Eintragung ins Wählerverzeichnis
Um als Auslandsdeutscher wählen zu können, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer letzten deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen.
So funktioniert’s:
Antragsformular herunterladen:
Besuchen Sie die Webseite Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland oder die Seite des Bundeswahlleiters.
Antragsformular ausfüllen:
Geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Adresse Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland an.
Antrag rechtzeitig einreichen:
Der Antrag muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingehen.
Tipp: Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
3. Briefwahl beantragen
Sobald Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen.
Briefwahl beantragen:
Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen direkt bei Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde.
Die Unterlagen umfassen Stimmzettel, Wahlschein und einen Rückumschlag.
4. Wahlunterlagen ausfüllen und zurücksenden
Sobald Sie Ihre Wahlunterlagen erhalten haben, gehen Sie wie folgt vor:
Stimmzettel ausfüllen: Wählen Sie die Partei oder den Kandidaten Ihrer Wahl.
Stimmzettel in den Umschlag legen: Der Stimmzettel kommt in den dafür vorgesehenen Umschlag (blau oder grün, je nach Wahl).
Wahlschein unterschreiben: Ohne Ihre Unterschrift ist Ihre Stimme ungültig.
Rückumschlag abschicken: Senden Sie die Unterlagen so früh wie möglich zurück, damit diese rechtzeitig bei der Gemeinde eingehen.
Wichtig: Die Unterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
5. Häufige Fragen und Tipps zur Wahl als Auslandsdeutscher
Was kostet die Briefwahl?
Die Rücksendung des Wahlbriefs erfolgt meist auf eigene Kosten. Informieren Sie sich über die Portokosten Ihres Landes.
Kann ich auch online wählen?
Nein, derzeit gibt es keine Möglichkeit, online an deutschen Wahlen teilzunehmen.
Was passiert, wenn meine Unterlagen nicht rechtzeitig eintreffen?
Leider wird Ihre Stimme dann nicht gezählt. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit für den Versand ein.
6. Wahlen, an denen Auslandsdeutsche teilnehmen können
Bundestagswahlen: Alle vier Jahre.
Europawahlen: Alle fünf Jahre.
Landtagswahlen: Nur in bestimmten Bundesländern möglich, z. B. Bayern oder Schleswig-Holstein.
Fazit: Mit einfacher Planung wählen Sie als Auslandsdeutscher erfolgreich
Auch wenn der Wahlprozess für Auslandsdeutsche etwas aufwendiger ist, ermöglicht er Ihnen, weiterhin aktiv an der deutschen Demokratie teilzunehmen. Indem Sie die oben genannten Schritte rechtzeitig durchführen, stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme zählt.
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