Das Aktionärsregister spielt eine wichtige Rolle für Anleger, die Namensaktien halten. Es ermöglicht ihnen, als offizielle Aktionäre einer Gesellschaft registriert zu werden und damit bestimmte Rechte, wie die Teilnahme an Generalversammlungen oder den Erhalt von Dividenden, wahrzunehmen. Doch nicht alle Broker bieten die Möglichkeit, eine Eintragung ins Aktionärsregister zu veranlassen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Schweizer Broker diese Option anbieten und worauf Sie achten sollten.
1. Bedeutung des Aktionärsregisters
Das Aktionärsregister erfasst die Eigentümer von Namensaktien. Eine Eintragung ist für Aktionäre essenziell, um:
Stimmrechte auf Generalversammlungen auszuüben,
Dividenden zu erhalten,
Zugang zu relevanten Informationen des Unternehmens zu bekommen.
Ohne eine Eintragung ins Aktionärsregister gelten Sie lediglich als wirtschaftlicher Eigentümer, nicht jedoch als offizieller Aktionär.
2. Schweizer Broker mit Eintragungsservice
Nicht alle Broker unterstützen die Eintragung ins Aktionärsregister. Es hängt oft vom Geschäftsmodell und der Dienstleistungspalette des Brokers ab. Hier sind einige Broker, die diesen Service bieten:
Swissquote
Service: Swissquote bietet eine automatische Eintragung ins Aktionärsregister für Namensaktien an.
Vorteil: Für Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten, da der Service im Angebot integriert ist.
Ideal für: Anleger, die regelmäßig Namensaktien handeln und Wert auf eine einfache Abwicklung legen.
PostFinance
Service: PostFinance bietet ebenfalls die Möglichkeit, sich als Aktionär eintragen zu lassen.
Besonderheit: Für langfristig orientierte Anleger geeignet, da PostFinance die Abwicklung zuverlässig und unkompliziert gestaltet.
Zürcher Kantonalbank (ZKB)
Service: Die ZKB unterstützt die Eintragung ins Aktionärsregister und bietet umfassende Beratung zu Schweizer Aktien.
Vorteil: Lokale Expertise und persönlicher Kundenservice.
Einschränkung: Gebühren können etwas höher ausfallen.
UBS und ehemals Credit Suisse
Service: Beide Großbanken bieten ihren Kunden die Möglichkeit, Namensaktien ins Aktionärsregister eintragen zu lassen.
Zusatzservices: Neben der Eintragung profitieren Kunden von einer umfassenden Depotverwaltung und Analyse.
Interactive Brokers (IBKR)
Service: Interactive Brokers bietet eingeschränkte Unterstützung für Schweizer Namensaktien.
Herausforderung: Kunden müssen oft selbst aktiv werden, um eine Eintragung zu veranlassen.
Einschränkung: Der Fokus von IBKR liegt eher auf internationalen Märkten.

Wo kann ich mich nicht ins Aktionärsregister eintragen lassen?
Schweizerische Nationalbank (SNB)
Die Schweizerische Nationalbank ist als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft organisiert und unterliegt besonderen Regelungen für ihre Aktionäre. Diese sind speziell auf die öffentliche Aufgabe der SNB abgestimmt.
Neo Banken und günstige Broker
Du kannst dich NICHT bei Degiro, neon oder yuh ins Aktionärsregister eintragen lassen. Diese Anbieter sind daher günstiger, bieten aber weniger Service.
Kantonalbanken
Bei Kantonalbanken können die Eintragungsmöglichkeiten ins Aktionärsregister für private Anleger eingeschränkt sein. Das liegt daran, dass ein Großteil der Aktien im Besitz der jeweiligen Kantone verbleibt. Beispiele für solche Kantonalbanken sind:
Aargauische Kantonalbank (AKB)
Appenzeller Kantonalbank (APPKB)
Banca dello Stato del Cantone Ticino
Basler Kantonalbank (BKB)
Glarner Kantonalbank (GLKB)
Graubündner Kantonalbank (GKB)
Zürcher Kantonalbank (ZKB)
Diese Einschränkungen sind darauf zurückzuführen, dass viele Kantonalbanken teils oder vollständig von den Kantonen kontrolliert werden.
Genossenschaftsbanken
Banken mit einer Genossenschaftsstruktur, wie beispielsweise die WIR Bank Genossenschaft, führen kein klassisches Aktionärsregister. Stattdessen existiert ein Genossenschafterverzeichnis, in dem die Mitglieder verzeichnet sind.
Privatbanken
Nicht börsennotierte Privatbanken bieten in der Regel keine Möglichkeit für externe Investoren, sich ins Aktionärsregister eintragen zu lassen. Diese Banken sind oft in privater Hand und beschränken den Zugang zu ihrem Aktionariat.

3. Unterschiede zwischen Brokern
Die Möglichkeit, ins Aktionärsregister eingetragen zu werden, hängt oft von folgenden Faktoren ab:
Broker-Modell: Schweizer Broker mit einem Fokus auf lokale Märkte unterstützen die Eintragung meist automatisch. Internationale Broker bieten diese Option oft nur eingeschränkt an.
Zusatzkosten: Manche Broker verlangen Gebühren für die Eintragung. Informieren Sie sich vorab über mögliche Zusatzkosten.
Bearbeitungszeit: Die Dauer bis zur Eintragung ins Aktionärsregister variiert je nach Broker und Unternehmen.
4. Was tun, wenn der Broker keine Eintragung anbietet?
Wenn Ihr Broker die Eintragung nicht unterstützt, gibt es Alternativen:
Direkte Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen: Sie können das Unternehmen, dessen Aktien Sie besitzen, direkt kontaktieren und die Eintragung beantragen.
Depotwechsel: Ein Wechsel zu einem Broker, der diese Dienstleistung anbietet, kann sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig Namensaktien handeln.
5. Fazit
Die Möglichkeit, sich ins Aktionärsregister eintragen zu lassen, ist ein wesentlicher Vorteil für Anleger, die Namensaktien halten. In der Schweiz bieten Broker wie Swissquote, PostFinance, ZKB, UBS und Credit Suisse eine zuverlässige Abwicklung dieses Prozesses. Für Anleger, die bei internationalen Brokern wie Interactive Brokers tätig sind, ist oft mehr Eigeninitiative erforderlich.
Vergleichen Sie die Angebote und Gebühren der Broker, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Eine Eintragung ins Aktionärsregister lohnt sich insbesondere für langfristige Anleger, die ihre Aktionärsrechte aktiv wahrnehmen möchten.
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