Sterben in der Schweiz? - Was ist Exit? (Sterbehilfe der Schweiz)
Assistierter Suizid
In der Schweiz kann der Zugang zum assistierten Suizid (AS) unter der Bedingung gewährt werden, dass die Person, die sterben möchte, den tödlichen Akt selbst durchführt, dass Sie entscheidungsfähig ist und dass das Verhalten der helfenden Person nicht egoistisch motiviert ist.
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Das Gesetz enthält keine Einschränkungen hinsichtlich des Grundes für die Sterbehilfe.
Was ist EXIT?
Ein in der Westschweiz tätiger gemeinnütziger Verein, hat zum Beispiel mehr als 26.000 Mitglieder, die an der jährlichen Generalversammlung eine Stimme haben. Um Mitglied zu werden, muss man einen Jahresbeitrag von 40 Schweizer Franken entrichten, über 20 Jahre alt sein und einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Verein bietet seinen Mitgliedern kostenlose Hilfe im Falle eines Selbstmordes an.
Leiden
Das existenzielle Leiden als Grund für den Sterbewunsch wirft jedoch kontroverse Fragen auf.
Außerdem ist existenzielles Leiden nicht definiert und es besteht kein Konsens darüber, wie es zu bewerten und zu behandeln ist.
Methoden
Es wurde eine qualitative Studie auf der Grundlage persönlicher Interviews mit sechsundzwanzig Teilnehmern durchgeführt: Palliativmediziner und Grundversorger sowie ehrenamtliche Mitarbeiter der Sterbehilfeorganisation EXIT.
Ergebnisse
Die sechsundzwanzig Teilnehmer beschrieben existenzielles Leiden auf vielfältige und individuelle Weise. Insgesamt wurden dreiundsechzig Geschichten erzählt. Ihre Beschreibungen wurden in acht Kategorien eingeteilt: körperlicher Verfall und körperlicher Verfall und seine Folgen, Einsamkeit, Angst vor der Zukunft, das Leben ist vorbei, Verlust der sozialen Bedeutung, Verlust der Hoffnung auf eine bessere Zukunft, Hoffnung auf eine bessere Zukunft, eine finanzielle Belastung und der Verlust von angenehmen Aktivitäten.
Alle Teilnehmer gaben an, dass das Leiden am Identitätsverlust immer mit einem körperlichen Verfall einhergeht, so als ob das eigene Identitätsbild die Identität einer Person vollständig definiert.
Auch die gesellschaftliche Wahrnehmung älterer und hilfsbedürftiger Menschen wurde häufig in Frage gestellt. Ein weiterer interessanter Punkt war, dass nur vier Geschichten gefunden wurden, die mit einem "reinen" existenziellen Leiden in Verbindung gebracht wurden. Dieses Leiden bezog sich auf das Gefühl, dass das Leben zu Ende ist, ohne dass eine andere Einschränkung oder ein anderes Leiden festgestellt wurde.
Schlussfolgerungen: Existentielles Leiden hat viele Facetten. Gesetzgeber und Organisationen, die sich für das Recht auf Sterbehilfe einsetzen, müssen sich fragen, was einen Assistierten Suizid akzeptabel macht. Die Pluralität des existenziellen Leidens erfordert eine sehr individuelle, persönliche Betreuung. Ein besseres Verständnis dessen, woraus es besteht, könnte den Betroffenen einen "Werkzeugkasten" zur Verfügung stellen, der ihnen hilft, die Frage zu erkunden.
Was ist Euthanasie?
Wenn das Leben eines Menschen unter bestimmten Bedingungen, infolge einer schweren oder tödlichen Krankheit oder eines Leidens, seinen Wert verliert, nicht mehr lebenswert ist, wenn das Leben für den Menschen eine schwere Last ist und unerträgliche Schmerzen verursacht, kann der leidende Patient, entweder von sich aus oder durch die Ärzte, eine Doktrin oder Theorie aufstellen, die besagt, dass man ohne Schmerzen getötet werden kann. Der Begriff, der im Griechischen „Wohlbefinden" bedeutet, ist heute ein „ole lalam", als Flucht oder Ausweg aus einer Situation, die ein von einer schweren und tödlichen Krankheit Betroffener als unerträglich empfindet, unerträglich. Heute argumentieren diejenigen, die sich für die Legalisierung der Euthanasie einsetzen, dass die Euthanasie ein integraler Bestandteil der Menschenrechte ist, aber sie sind der Meinung, dass die Euthanasie freiwillig ist, d.h. dass die Entscheidung des Patienten das Ergebnis ist.
Sterbehilfe-Land: Die Schweiz?
Die Schweiz ist aber nicht nur die Endstation auf dem Weg eines Menschen in den Tod. Sie ist auch Ausgangspunkt für immer wiederkehrende öffentliche Debatten in den Herkunftsländern ausländischer Staatsangehöriger, die in der Schweiz Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen.
Die Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger eines Landes die Entscheidung treffen, in einem anderen Land, weit weg von ihrem Heimatland und ihrer Familie, zu sterben, hat eine starke Wirkung auf die Öffentlichkeit. Es ist ein überzeugender Beweis für Entschlossenheit und Leid. Es zeigt auch, dass es andere Möglichkeiten gibt, die Sterbehilfe zu regeln.
Öffentliche Aufmerksamkeit
Der Dokumentarfilm „Manon 2004: Le dernier droit?“ Erzählt die Geschichte von Manon Brunelle, die Geschichte einer an Multipler Sklerose erkrankten Frau, die Kanada verließ, um bei Dignitas in der Schweiz zu sterben, hat die Öffentlich über die Organisation EXIT, als auch die Dignitas und weitere Sterbehilfepraktiken aufmerksam gemacht.
Dieser Film löste eine öffentliche Diskussion aus. Die Legalisierung von MAiD in Kanada hat dem so genannten „Selbstmordtourismus" der Kanadier kein Ende gesetzt. Laut Dignitas-Statistiken haben zwischen 1998 und 2017, 60 Kanadier den Dienst in Anspruch genommen, darunter 12 im Jahr 2017.
Sterbehilfe als Akt der Staatsbürgerschaft: Unter dem Radar der internationalen Kontroverse haben deshalb andere Schweizer Sterbehilfevereine Praktiken entwickelt, die eher unbemerkt bleiben.
Dignitas
Dignitas, einer von acht Schweizer Sterbehilfevereinen, erhält die meiste Aufmerksamkeit, da er als der umstrittenste wahrgenommen wird. Gegen den Gründer, Ludwig Minelli, läuft derzeit ein Verfahren wegen persönlicher Bereicherung durch drei assistierte Suizide, was nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch verboten ist. Die Vorwürfe sind vor Gericht noch nicht bewiesen worden. In der Schweiz wird die Beihilfe zum Suizid seit 1942 toleriert, sofern die helfende Person keine eigennützigen Motive verfolgt. Außerdem muss die Person, die diese Hilfe in Anspruch nimmt, in der Lage sein, sich das tödliche Medikament selbst zu verabreichen und Entscheidungen zu treffen.
Zusammenfassend
Die Schweizer Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen mögen als unzureichend empfunden werden. Dies verkennt jedoch die Bedeutung des assistierten Suizids in der Schweiz. Anders als in Kanada ist der assistierte Suizid in der Schweiz ein Akt der Staatsbürgerschaft und kein medizinischer Eingriff. In der Schweiz ist die Sterbehilfe weit weniger medizinisch geprägt. Schweizer Richtlinien und das Schweizer Modell basiert in erster Linie auf ethischen Richtlinien, die von verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens aufgestellt wurden und sich an den von Sterbehilfevereinen verabschiedeten Regeln orientieren.
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