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Alters- und Hinterbliebenenversicherung in der Schweiz: Sicherung der Lebensqualität im Alter



Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ist ein zentrales Element des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz. Sie wurde 1948 eingeführt und hat das Ziel, die finanzielle Sicherheit von Menschen im Alter und ihren Hinterbliebenen zu gewährleisten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Einblick in die AHV, ihre Funktionsweise, Voraussetzungen und Leistungen.


Was ist die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)?


Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ist eine staatliche Sozialversicherung in der Schweiz. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Lebensstandard von Personen im Alter und ihren Hinterbliebenen zu sichern. Die AHV finanziert sich durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat.


Wer ist versichert?


Die AHV ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag. Dies bedeutet, dass sowohl Schweizer Bürger als auch ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben, der Versicherungspflicht unterliegen. Ein wichtiger Punkt ist, dass auch Nichterwerbstätige wie Hausfrauen und -männer in die AHV einbezogen werden.


AHV-Beiträge


Die Finanzierung der AHV erfolgt durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Selbständige zahlen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen, wobei ein Teil des Einkommens AHV-beitragsfrei bleibt.


Leistungen der AHV


Die AHV bietet verschiedene Leistungen an, um die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten:

  1. Altersrente: Personen, die das Rentenalter erreicht haben, haben Anspruch auf eine Altersrente. Das Rentenalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre, wird jedoch schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

  2. Hinterlassenenrente: Witwen, Witwer und Waisen haben Anspruch auf eine Hinterlassenenrente im Todesfall eines versicherten Ehepartners oder Elternteils.

  3. Kinderrente: Kinderrenten werden an Eltern von minderjährigen Kindern gezahlt und sollen die Kosten für die Kindererziehung abdecken.

  4. Ergänzungsleistungen: Personen mit niedrigem Einkommen, die ihre Lebenshaltungskosten nicht alleine decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV.


Antragstellung und Auszahlung


Die meisten AHV-Leistungen werden automatisch berechnet und ausgezahlt. Die Auszahlung der Altersrente beginnt im Normalfall ab dem Erreichen des Rentenalters. Hinterlassenenrenten werden im Todesfall automatisch geprüft und ausgezahlt.


Fazit


Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Lebensqualität von Menschen im Alter und ihren Hinterbliebenen in der Schweiz. Sie ermöglicht es den Versicherten, ihren Ruhestand finanziell abzusichern und stellt sicher, dass Hinterbliebene im Todesfall unterstützt werden. Die AHV ist ein wichtiger Pfeiler des sozialen Sicherungssystems und trägt dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz im Alter ein würdiges Leben führen können.

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