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Nötige Behördengänge Grenzgängerbewilligung
Bei Stellenantritt muss deine Grenzgängerbewilligung vorliegen! Daher unbedingt rechtzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen.
Als nächstes solltest du den "Fragebogen zur Arbeitsaufnahme als Grenzgänger" ausfüllen, diesen findest du beim deutschen Finanzamt.
Bitte fülle dieses Formular aus und reiche es ein:
Fragebogen zur Arbeitsaufnahme als Grenzgänger - Formular S2-76
Mit diesen Angaben kann das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungsbescheide berechnen. Was du als nächstes brauchst ist die "Ansässiskeitsbescheinigung für Grenzgänger". Dieses Formular ist für deinen Arbeitgeber in der Schweiz. Mit diesem kann er bei der Lohnabrechnung den reduzierten Quellensteuersatz von 4,5% abziehen.
Bitte fülle dieses Formular aus und überreiche es deinem Arbeitgeber in der Schweiz:
Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger - Formular Gre-1a
Gibt es Kindergeld für Grenzgänger?
Hast du eigene Kinder und bisher in Deutschland Kindergeld bezogen, musst du der Kindergeldkasse in Deutschland deinen Status als Grenzgänger mitteilen. Der Bezug des Kindergeldes wechselt dann auf die Schweiz. Dort zahlen sie allerdings geringere Kindergelder aus. Somit besteht die Möglichkeit, sollte ein Partner weiterhin in Deutschland arbeiten, die Auszahlung des Kindergeldes über ihn zu beantragen. Geht er allerdings keiner Erwerbstätigkeit nach, besteht die Möglichkeit, die Differenz bei der Deutschen Kindergeldkasse zu beantragen. Arbeiten beide Partner in der Schweiz oder du bist alleinerziehend, hast du keinen Anspruch auf einen Ausgleich der Kindergeldzulagen.
Krankenversicherung für Grenzgänger Deutschland Schweiz
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Solltest du Grenzgänger sein und aus Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien stammen, gibt es einen großen Vorteil. Das Versicherungswahlrecht.
Um davon zu profitieren stellst du innerhalb der ersten 3 Monate nach Grenzgänger Antrag einen formlosen Gesuch auf Verzicht deiner Versicherungspflicht, beim Amt für Sozialversicherungen in der Schweiz. Dadurch kannst du dich weiter im Heimatland krankenversichern. Die Versorgung muss aber nach den Richtlinien des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes abgeschlossen werden. Danach kannst du das Formular E-106, bei der deutschen Krankenkasse abgeben. Dieses bekommst du von der Schweizer Krankenversicherung. Nach Abgabe des Formulars bekommst du eine zusätzliche deutsche Krankenkassenkarte. Diese kannst du ganz regulär benutzen. Durch den Antrag entstehen keine weiteren Kosten für dich, es erleichtert aber die Abrechnung für Behandlungen und Arztbesuche in Deutschland.
Einkommenssteuer und Abgaben in Deutschland
Zusätzlich zu den Abgaben in der Schweiz musst du in Deutschland noch Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Zum zahlen der Einkommenssteuer bekommst du vom deutschen Finanzamt alle 3 Monate (10.3./ 10.6./ 10.9./ 10.12.) einen Vorauszahlungsbescheid zugeschickt. Daher ist eine Anmeldung der Grenzgängertätigkeit beim Finanzamt des Wohnortes unumgänglich. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt von der Steuerklasse und der Höhe deines Einkommens in der Schweiz ab. Die Steuersätze sind die gleichen, als würdest du einer Tätigkeit in Deutschland nachgehen.
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen?
Um zu vermeiden, dass du nicht doppelt Steuern zahlst, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dadurch wird der volle Beitrag der Quellensteuer, die bei der Lohnabrechnung in der Schweiz abgezogen wird, bei deiner deutschen Einkommenssteuererklärung angerechnet. Somit kann es nicht passieren, dass du doppelt Steuern zahlst. Dafür benötigst du nur eine Bescheinigung deines Arbeitgebers. Der Lohnausweis deiner Lohnabrechnung reicht dafür aus. Dein Lohnausweis wird dann mit der Steuererklärung in Deutschland eingereicht, beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich wird die Quellensteuer verrechnet.
Grenzgängerbewilligung Deutschland Schweiz
Wenn du einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann ist die Grenzgängerbewilligung 5 Jahre gültig. Bei Arbeitsverträgen zwischen 3 bis 12 Monaten, richtet sich die Gültigkeit deiner Grenzgängerbewilligung nach der Laufzeit dieses Vertrages. Die neue Arbeitsstelle darfst du erst nach Vorliegen der Grenzgängerbewilligung antreten, daher ist für die Bearbeitung mindestens 2 bis 3 Wochen einzuplanen. Der Antrag wird aber meist durch den Arbeitgeber gestellt, daher solltest du vorher deinen Betrieb darüber informieren.
Das brauchst du für die Grenzgänger Anmeldung:
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Kopie des gültigen Reisepasses oder Kopie des gültigen Personalausweises
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Passfoto
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Kopie der Wohnsitzbescheinigung von einem der EU-25 Staaten
Welche Abzüge hat man als Grenzgänger?
So viel Quellensteuer und Lohnabzüge hast du als Grenzgänger
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5.15 % - AHV / IV / EO Beitrag (Altersversicherung, Invalidität und Erwerbsersatzordnung)
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1.10 % - ALV – Arbeitslosenversicherung (Bis max. 126.000 CHF Jahreslohn, darüber 0.50 %)
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1.30 bis max. 3.00 % je nach Berufsgruppe - NBUV (Nichtberufsunfallversicherung)
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0.40 bis 0.60 % je nach Arbeitgeber - KTG (Krankentagegeldversicherung)
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3.00 bis 9.00 % je nach Alter und Arbeitgeber - Pensionskasse
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4.50 % - Quellensteuer
Grenzgänger Deutschland Schweiz
Definition Grenzgänger Deutschland Schweiz
Ein Grenzgänger ist eine Person, die täglich oder mindestens einmal pro Woche, zwischen dem Land in dem sie wohnt und dem Land in dem sie arbeitet, pendelt.
Voraussetzungen Grenzgängerbewilligung als EU Bürger
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Staatsangehörigkeit eines der EU-25 Staaten (Deutschland, Österreich usw.)
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Wohnsitz innerhalb der EU
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Arbeitsort in der Schweiz
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Unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag (mindestens 3 Monate) mit ortsüblicher Bezahlung und Arbeitsbedingungen
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Tägliche oder wöchentliche Rückkehr an den Wohnort
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Grenzgängerbewilligung
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Krankenversichert