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Kündigungsschutz in der Schweiz: Deine Rechte im Überblick

Der Kündigungsschutz in der Schweiz ist ein zentrales Thema für alle, die im Arbeitsleben stehen. Ob du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bist, dich noch in der Probezeit befindest oder bereits seit vielen Jahren für denselben Arbeitgeber arbeitest: Die Frage, wann und wie gekündigt werden darf, betrifft uns alle. Obwohl das schweizerische Arbeitsrecht als eher arbeitgeberfreundlich gilt, gibt es klare gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmende vor willkürlicher oder ungerechter Entlassung schützen sollen. In diesem Artikel erfährst du ausführlich, welche Rechte du hast, wann eine Kündigung unzulässig ist und was du im Ernstfall tun kannst.


Grundlagen des Kündigungsschutzes in der Schweiz


Im Zentrum des Schweizer Arbeitsrechts steht die sogenannte "Kündigungsfreiheit". Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen das Arbeitsverhältnis grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden – unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Doch diese Freiheit ist nicht absolut. Sie wird durch gesetzliche Schranken wie Sperrfristen und das Verbot missbräuchlicher Kündigungen eingeschränkt.


Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick


Die Kündigungsfristen in der Schweiz richten sich nach Art. 335c OR (Obligationenrecht):


  • Während der Probezeit (max. 3 Monate): 7 Tage

  • Im 1. Dienstjahr: 1 Monat

  • Im 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate

  • Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate


Diese Fristen gelten jeweils zum Monatsende. Im Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) können längere oder abweichende Fristen vereinbart werden, solange sie für beide Parteien gleich lang sind.

Sperrfristen: Wann eine Kündigung unzulässig ist


Das Schweizer Arbeitsrecht kennt sogenannte Sperrfristen. Innerhalb dieser Zeiträume ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig. Diese gelten bei:


Krankheit oder Unfall:


Im 1. Dienstjahr: 30 Tage

Im 2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage

Ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage


Schwangerschaft und Mutterschaft:


Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt


Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst:


Während des Dienstes sowie 4 Wochen davor und danach


Wird während einer Sperrfrist gekündigt, ist die Kündigung nichtig. Das bedeutet: Sie ist ungültig, und das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Missbräuchliche Kündigung: Was sagt das Gesetz?


Gemäss Art. 336 OR ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstösst. Beispiele für missbräuchliche Kündigungen sind:


  • Kündigung wegen persönlicher Eigenschaften (z. B. Nationalität, Geschlecht, Religion)

  • Kündigung wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts (z. B. politische Meinungsäußerung)

  • Kündigung zur Verhinderung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Kündigung wegen Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder wegen gewerkschaftlicher Aktivität

  • Kündigung als Reaktion auf die Geltendmachung berechtigter Ansprüche


Wichtig: Auch eine missbräuchliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis, aber der Arbeitnehmer kann eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verlangen.

Kündigung während der Probezeit: Besonderheiten


In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 7 Tagen. Die Vorschriften zu Sperrfristen finden hier keine Anwendung. Das bedeutet: Eine Kündigung ist während der Probezeit auch bei Krankheit oder Unfall zulässig. Jedoch kann auch hier eine missbräuchliche Kündigung vorliegen, z. B. bei Diskriminierung.


Kündigung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft


Gerade im Krankheitsfall oder während einer Schwangerschaft ist der gesetzliche Schutz besonders wichtig. Arbeitgeber dürfen in diesen Situationen nicht einfach kündigen. Der Schutzzeitraum richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Besonders schutzbedürftig sind Schwangere, bei denen der Kündigungsschutz bis 16 Wochen nach der Geburt reicht.

Kündigung bei älteren Mitarbeitenden


Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keinen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz für ältere Mitarbeitende. Dennoch kann eine Kündigung aufgrund des Alters unter Umständen als missbräuchlich gewertet werden, insbesondere wenn sie ohne sachlichen Grund erfolgt oder rein aus wirtschaftlichen Motiven heraus.


Kündigungsschutz bei Massenentlassungen


Bei Massenentlassungen greifen besondere Vorschriften gemäss Art. 335d ff. OR. Arbeitgeber, die innerhalb von 30 Tagen eine grosse Zahl von Mitarbeitenden kündigen wollen, müssen:


  • Die zuständige kantonale Behörde informieren

  • Die Arbeitnehmervertretung konsultieren

  • Einen Sozialplan aushandeln (bei grösseren Unternehmen)

  • Diese Regelungen sollen Betroffene besser schützen und den sozialen Folgen von Massenkündigungen entgegenwirken.


Rolle von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und internen Reglementen

GAVs und interne Betriebsreglemente können weitergehende Schutzregelungen enthalten, etwa längere Kündigungsfristen oder besondere Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen. Es lohnt sich daher, diese Dokumente genau zu prüfen.

Was tun bei ungerechtfertigter Kündigung? Schritt-für-Schritt-Anleitung


  • Kündigung schriftlich bestätigen lassen

  • Innerhalb der Frist (180 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) schriftlich Einsprache erheben

  • Gespräch mit Arbeitgeber suchen

  • Bei Bedarf Schlichtungsbehörde einschalten

  • Rechtliche Schritte prüfen lassen


Unterschiede zum deutschen Kündigungsschutzrecht


Im Vergleich zu Deutschland ist das schweizerische Arbeitsrecht liberaler. In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das eine Kündigung nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit nur bei sozial gerechtfertigtem Grund erlaubt. In der Schweiz ist das nicht der Fall. Hier müssen lediglich die formellen Fristen und Schranken eingehalten werden.

Fazit: Rechte kennen und richtig handeln


Der Kündigungsschutz in der Schweiz ist weniger strikt als in anderen Ländern, bietet aber dennoch wichtigen Schutz in besonders sensiblen Situationen. Wer seine Rechte kennt und im Ernstfall richtig handelt, kann sich effektiv gegen unrechtmässige Kündigungen zur Wehr setzen.


FAQ zum Kündigungsschutz in der Schweiz


Wann darf mir in der Schweiz nicht gekündigt werden?


Während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst (Sperrfristen).


Was tun bei missbräuchlicher Kündigung?


Schriftlich Einsprache erheben und ggf. Entschädigung fordern.


Gibt es Kündigungsschutz für ältere Mitarbeitende?


Nein, aber eine altersbedingte Kündigung kann missbräuchlich sein.


Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Schweiz?


Je nach Dienstjahr: 1 bis 3 Monate (gesetzlich).

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