Der mystische Creux du Van: Ein verstecktes Naturwunder in der Schweiz
Das brauchst du für die Ummeldung:
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Zollunterlagen
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Für Neuwagen Prüfungsbericht Formular 13.20A
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Für Übersiedlungsgut Formular 18.44 ( bei den meisten der Fall)
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Für Ausstattungsgut Formular 18.45, Erbschaftsgut Formular 18.46
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Oder Formular 15.30 / 15.40 für unverzollte Fahrzeuge
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Mehrwertsteuerquittung für Direktimporte mit Empfängeradresse (Bei Umzugsgut nicht notwendig)
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EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC Dokument)
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Versicherungsnachweis einer Schweizer Autoversicherung
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Abgasdokument mit ausgeführter Abgaswartung von einer Markenvertretung (Entfällt bei Fahrzeugen mit OBD und guten Abgasnormen. Mehr Details unter dem Punkt Abgaswartung)
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Fahrzeugschein im Original
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Fahrzeugbrief im Original
Wenn du dein Auto aus Deutschland mitbringen und in der Schweiz fahren möchtest, solltest du einige Dinge beachten. Wenn du nachweisen kannst, dass dein Auto bereits länger als 6 Monate in deinem Besitz ist, solltest du es beim Umzug als Umzugsgut deklarieren. Das nötige Formular findest du hier: Antragsformular (18.44 Übersiedlungsgut)
Nach Erhalt deiner Zollbestätigung hast du ein Jahr Zeit, um das Auto zuzulassen, ansonsten musst du es regulär einführen und verzollen. Durch die Einfuhr als Umzugsgut entfällt die Erhebung von Steuern, da dein Auto als Eigentum behandelt wird. Das Auto sollte gleichzeitig mit dem Führerschein angemeldet werden.
Dafür hast du übrigens auch ein Jahr Zeit, meldest du ihn nicht um, musst du erneut einen Schweizer Führerschein machen! Wir finden also, der Führerschein hat eine noch höhere Priorität.
Was noch alles beachtet werden muss wenn man in die Schweiz auswandert, haben wir in einem weiteren Artikel zusammengefasst. Diesen findest du hier: Auswandern Schweiz Checkliste
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz
Halte dich unbedingt an das Schweizer Tempolimit. Ich denke jeder ist verantwortungsbewußt und man muss es hier eigentlich nicht erwähnen. Gehen wir aber mal davon aus du überschreitest aus versehen das Tempo um nur 3-5kmh/h, diese werden dir noch abgezogen und gelten als Toleranz. Fährst du nun doch etwas schneller kosten dich 1-5 km/h, etwa 40 Franken (die hälfte auf der Autobahn), hört sich nicht viel an, kann sich aber durchaus summieren. Vielen Bekannten passierte es beim überholen, da hat man den Tacho meist nicht genau im Blick. Im Allgemeinen sind die Verkehrsregeln in der Schweiz aber ähnlich denen Deutschlands, es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede. Diese solltest du dir unbedingt vorher anschauen und dich mit den Regeln vertraut machen.
Abgaswartung und Kontrolle
Ab dem 1. Januar 2013 müssen Fahrzeuge, die mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgestattet sind, nicht mehr alle zwei Jahre für die formelle Inspektion einer Abgaswartung unterzogen werden. Voraussetzung ist, dass der Abgascode B03 oder höher in der Fahrzeug-ID von Benzinfahrzeugen und der Abgascode B04 oder höher in der Fahrzeug-ID von Dieselfahrzeugen angegeben ist. Daher müssen die Fahrzeugpapiere nach der Umschreibung überprüft werden. Nach den neuen Vorschriften musst du aber auch innerhalb eines Monats nach erstmaligem Aufleuchten der Kontrollleuchte des On-Board-Diagnose-Systems zur Reparatur in eine Reparaturwerkstatt fahren. Die Werkstatt ist aber verpflichtet die Kontrolle nach angaben des Hersteller durchzuführen. Fahrzeuge ohne Diagnosesystem müssen weiterhin alle 2 Jahre eine Abgaswartung durchführen, während Fahrzeuge ohne Katalysator einmal jährlich eine Abgaswartung durchführen müssen.
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Fahrzeugausweis
In der Schweiz gibt es nur einen Fahrzeugausweis, nicht wie in Deutschland separat in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein getrennt. Somit musst du nur deinen Fahrzeugausweis und die Abgasuntersuchungsbescheinigung mit dir führen. Bei einer Kontrolle können diese bei Bedarf vorgezeigt werden.
Beim Kennzeichen beachten!
Für dein neues Nummernschild brauchst du in der Regel einen neuen Nummernschildrahmen, da das Format in der Schweiz anders ist. Diese gibt es in jeder gut sortierten Garage (Werkstatt). Bei Schweizer Nummernschildern repräsentieren die ersten beiden Buchstaben den Kanton, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, die folgenden Nummern sind fortlaufend. Das heißt, die Zahlen werden im Laufe der Jahre immer größer.
So wurden schon dubiose Preise für einige Nummern gezahlt. Das teuerste Nummernschild der Schweiz, ist übrigens "ZG 10" und kostete satte 233.000 Franken!
Diese kann sich jeder kaufen, der Wert auf prestige legt. Wenn du dein Auto anmeldest kannst du also deren Preis beim Straßenverkehrsamt erfragen.
Im Gegensatz zu Deutschland gehört das Nummernschild dir und ist somit Personengebunden. In Deutschland ist es an dein Auto gebunden. Daher kann das Nummernschild beim Verkauf des Autos beibehalten und für Neuanschaffungen wieder verwendet werden.
MFK - Die amtliche Nachprüfung
Alle Fahrzeuge in der Schweiz müssen zu einer amtlichen Nachprüfung (MFK). Wie bei der Fahrzeuanmeldung wirst du zu dieser eingeladen. Du musst also nicht selbst daran denken. Auch hier muss das Fahrzeug wieder gereinigt werden (Unterboden und Motorraum). Werden nur geringfügige Mängel festgestellt, ist keine erneute Prüfung erforderlich, als Nachweis genügt die Unterschrift der Werkstatt, die den Mangel behoben hat. Nur bei schwerwiegenden Mängeln muss das Fahrzeug erneut vorgezeigt werden. Die erste amtliche Prüfung erfolgt 4 Jahre nach der ersten Markteinführung, die zweite Prüfung 3 Jahre später und dann alle 2 Jahre.
Ummeldung und Fahrzeugprüfung
Wenn du dein Fahrzeug ummeldest, erhältst du eine Einladung zur Fahrzeuginspektion/prüfung. Die Fahrzeugprüfung wird in der Schweiz auch MFK genannt, ähnlich wie der deutsche TÜV.
Im Einladungsschreiben steht auch, dass das Fahrzeug gereinigt werden soll, was kein Witz ist. Am besten reinigst du den Unterboden und den Motorraum vor der Inspektion gründlich, denn die Kontrolleure schauen sich alles genau an und möchten, dass das Fahrzeug sauber zur Kontrolle erscheint. Der Innenraum ist nicht so wichtig. Diese Kontrolle ist strenger als die normale Kontrolle vom MFK, denn das Auto wird erstmals für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen, daher es ist verständlich, dass der Kontrolleur es sorgfältig begutachtet. Nach der Inspektion erhältst du eine Mängelliste, die repariert werden muss, oder wenn alles in Ordnung ist, bekommst du eine neue Zulassung. Unter normalen Umständen braucht man solche Kontrollen jedoch nicht besonders zu fürchten. Jetzt steht dem fahren in der Schweiz nichts mehr im Wege. Außer vielleicht die tausende von Blitzern, die überall in der Schweiz zu finden sind. Halte dich also unbedingt an die Verkehrsregeln, denn die Bußen sind enorm hoch ind er Schweiz.
Einfuhr des Autos in die Schweiz, das musst du beachten.
Die besten Tipps für deine Reise in die Schweiz.
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