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Eine Firma aus Deutschland in die Schweiz übertragen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmer, die den Standort wechseln wollen

Der Schritt, ein Unternehmen aus Deutschland in die Schweiz zu übertragen, gehört zu den komplexesten Formen der internationalen Umstrukturierung. Es handelt sich dabei nicht um einen simplen Umzug oder eine Verlagerung des Geschäftssitzes – sondern um einen rechtlichen, steuerlichen, organisatorischen und strategischen Gesamtprozess, der sorgfältige Planung erfordert.


Unternehmer entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dafür, in die Schweiz zu gehen: niedrigere Unternehmenssteuern, attraktive Rahmenbedingungen, stabile politische Verhältnisse, ein innovationsfreundliches Umfeld und exzellente Infrastruktur. Doch der Weg dorthin ist anspruchsvoll und sollte nie unterschätzt werden.


Dieser ausführliche Leitfaden zeigt im Detail, welche Schritte, Entscheidungen und rechtlichen Grundlagen notwendig sind, wenn du ein bestehendes Unternehmen aus Deutschland in die Schweiz übertragen möchtest.




1. Grundsatzfrage: Umzug oder Neugründung?


Der wichtigste Schritt kommt oft zu Beginn: das Grundverständnis, dass eine "Übertragung" einer Firma nach Schweizer Recht nicht im deutschen Sinn eines Umzugs möglich ist.

Unternehmen in Deutschland sind an ihre Rechtsordnung gebunden; dasselbe gilt für die Schweiz. Eine GmbH oder AG kann nicht einfach „umziehen“, weil juristische Personen nicht mobil sind wie natürliche Personen.


Es gibt daher nur drei reale Wege, eine deutsche Firma in die Schweiz zu überführen:


Option 1: Neugründung in der Schweiz + Übertragung der Geschäftstätigkeit


Die häufigste Variante:Man gründet eine Schweizer Firma (GmbH oder AG) und überträgt:


  • Verträge

  • Kunden

  • Markenrechte

  • Assets

  • Mitarbeitende (wenn möglich)

  • laufende Projekte


Die deutsche Firma bleibt bestehen oder wird später liquidiert.


Option 2: Grenzüberschreitende Verschmelzung


Dank EU/EFTA-Recht kann eine deutsche GmbH auf eine Schweizer AG/GmbH verschmolzen werden.Das ist seit 2020 möglich, aber extrem komplex, teuer und nur in bestimmten Fällen sinnvoll.


Option 3: Verkauf oder Share Deal an Schweizer Firma


Du gründest eine Schweizer Gesellschaft und überträgst die deutschen Unternehmensanteile oder Assets in diese.


Praxis: Über 90 % aller erfolgreichen Firmenübertragungen laufen über Option 1, weil sie steuerlich, organisatorisch und rechtlich am saubersten ist.



2. Wahl der passenden Rechtsform in der Schweiz


In der Schweiz stehen zwei Hauptrechtsformen zur Verfügung:


GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)


  • Mindestkapital: 20'000 CHF

  • Gesellschafter öffentlich im Handelsregister sichtbar

  • Ideal für KMU, Dienstleister, Selbständige


AG (Aktiengesellschaft)


  • Mindestkapital: 100'000 CHF (davon 50'000 einzahlbar)

  • Aktionäre nicht öffentlich sichtbar

  • Bessere Reputation bei Banken und Investoren

  • Ideal für grössere Firmen, Holdingstrukturen, internationale Geschäfte


Wichtig: Der Verwaltungsrat muss mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz enthalten.Dieser kann ein Treuhänder oder ein externer Verwaltungsrat sein.

3. Steuerliche Konsequenzen für die deutsche Firma


Bevor eine Übertragung stattfindet, müssen die steuerlichen Folgen in Deutschland exakt analysiert werden.Vor allem drohen:


1. Exit Tax (Wegzugsbesteuerung)


Wenn wesentliche Betriebsgrundlagen ins Ausland übertragen werden, löst dies in Deutschland eine fiktive Versteuerung stiller Reserven aus.


Das betrifft:


  • Maschinen

  • Marken

  • Kundenstämme

  • IP-Rechte

  • Vorräte

  • Unternehmenswerte


Selbst wenn keine Gewinne realisiert wurden, verlangt Deutschland eine Steuer auf den "theoretischen Wertzuwachs".


2. Funktionsverlagerung


Wenn Funktionen, Chancen, Risiken oder Know-how ins Ausland verlagert werden, greift das deutsche Außensteuergesetz.


Das kann extrem teuer werden, wenn nicht sauber geplant.


3. Liquidationsbesteuerung


Wenn das deutsche Unternehmen geschlossen wird, entsteht eine Liquidationsbesteuerung auf:


  • Vermögenswerte

  • Rücklagen

  • stille Reserven


Praxis: Unternehmer müssen zwingend einen erfahrenen Steuerberater einbeziehen, der grenzüberschreitende Restrukturierungen kennt.Viele scheitern, weil sie steuerliche Folgen unterschätzen.


4. Steuerliche Vorteile in der Schweiz – aber nur bei richtiger Planung


Die Schweiz kennt nicht die deutsche Wegzugsbesteuerung, dafür aber klare Regeln bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen.


Vorteile der Schweiz:


  • Unternehmenssteuer zwischen 11 % und 14 % (je nach Kanton)

  • Keine Gewerbesteuer

  • Keine komplizierten Außensteuergesetze

  • Möglichkeit, Holdingprivilegien zu nutzen

  • Attraktive Privatbesteuerung

  • Geringe Bürokratie


Doch aufgepasst:


Wenn Deutschland den Vorgang als „Steuerflucht“ wertet, drohen:


  • Doppelbesteuerungen

  • Sperrfristen

  • Nachversteuerungen

  • Verlust von Abschreibungsrechten


Deshalb ist die Steuerplanung vorab entscheidend, nicht erst nach der Gründung.

5. Übertragung von Verträgen, Kunden und Mitarbeitenden


Ein Unternehmen besteht nicht nur aus Kapital, sondern aus Beziehungen.


1. Kundenverträge


Diese müssen neu mit der Schweizer Gesellschaft abgeschlossen werden.Eine automatische Übertragung ist rechtlich meist nicht möglich.


2. Mitarbeitende


Wenn Mitarbeitende in Deutschland bleiben, muss geklärt werden:


  • deutsches Arbeitsrecht

  • Sozialversicherung in Deutschland

  • B2B-Modelle oder Remote-Strukturen


Wenn Mitarbeitende mit in die Schweiz gehen:


  • Arbeitsvertrag nach Schweizer Obligationenrecht

  • Anmeldung bei AHV/IV/EO

  • BVG (Pensionskasse)

  • Unfallversicherung (UVG)

  • Quellensteuer


3. Lieferantenverträge


Viele Lieferanten verlangen für Schweizer Firmen:


  • neue Bonitätsprüfungen

  • separate Verträge

  • neue Preislisten


Besonders in der EU ist die Schweiz kein EU-Land – also gelten andere Einfuhr- und Zollbestimmungen.

6. IP, Markenrechte und Firmenname – Schutz und Übertragung


Wenn deine deutsche Firma Marken, Logos, Patente oder Software besitzt, müssen diese rechtlich übertragen werden.


Schweizer Markenrecht:


Eine neue Schweizer Gesellschaft benötigt einen Eintrag beim IGE (Institut für Geistiges Eigentum), wenn der Name geschützt werden soll.


Übertragung von IP:


IP kann übertragen werden durch:


  • Asset Deal

  • Lizenzvertrag

  • Einbringung ins Stammkapital

  • Share Deal


Achtung:Eine IP-Übertragung kann in Deutschland als verdeckte Gewinnausschüttung gelten, wenn sie nicht marktkonform bewertet wird.


7. Bankkonto und Finanzierung in der Schweiz


Für die Gründung einer Schweizer Firma benötigst du:


  • ein Kapitaleinzahlungskonto (für 20'000 bzw. 50'000 CHF)

  • später ein Firmenkonto


Banken prüfen:


  • Geschäftsmodell

  • Reputation

  • Finanzhistorie

  • Herkunft der Mittel („Source of Funds“)

  • Wohnsitz des Inhabers


Im Gegensatz zu Deutschland sind Schweizer Banken strenger und verlangen umfangreiche Compliance-Dokumente.

8. Immobilie oder Betriebsstätte in der Schweiz


Viele Unternehmen benötigen:


  • Büroräumlichkeiten

  • Lager

  • Produktionsflächen


Achtung:Für Nicht-Schweizer gelten Einschränkungen beim Erwerb von Immobilien (Lex Koller).


Oft mieten Unternehmen zunächst und kaufen später über eine Schweizer AG.


9. Administrative Anforderungen: Von AHV bis UID


Eine Schweizer Firma benötigt:


  • AHV-Nummer (Sozialversicherung)

  • MWST-Registrierung (falls Umsatz > 100’000 CHF weltweit)

  • UID (Unternehmensidentifikationsnummer)

  • Unfallversicherung (UVG)

  • Berufliche Vorsorge (BVG)

  • Arbeitsrechtliche Dokumente

  • Statuten, HR-Eintrag, Genehmigungen


Jede Branche hat eigene Regulierungen (z. B. Fintech, Gastro, Medizin, Bau).

Fazit: Eine Firmenübertragung in die Schweiz ist machbar – aber sie erfordert exakte Planung


Der Transfer eines deutschen Unternehmens in die Schweiz gehört zu den anspruchsvollsten grenzüberschreitenden Projekten überhaupt. Wer ihn richtig angeht, profitiert jedoch langfristig von:


  • stabilen Rahmenbedingungen

  • geringen Steuern

  • hohem Wohlstandsniveau

  • ausgezeichneter Infrastruktur

  • einer wirtschaftsfreundlichen Politik


Doch Fehler in der Planung – vor allem steuerlicher Art – können kostspielig werden und die ganze Struktur gefährden.


Mit der richtigen Vorbereitung, guter Beratung und einer klaren Strategie ist der Schritt jedoch absolut machbar und für viele Unternehmer eine echte Chance.


Hast du Fragen zu der Thematik? Dann schreibe uns gern eine Mail an auswandernschweiz.ch@gmail.com

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