In der Schweiz ist der Abschluss bestimmter Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben oder äußerst empfohlen, um finanzielle Sicherheit in verschiedenen Lebensbereichen zu gewährleisten. Dennoch gibt es einige Versicherungen, auf die man möglicherweise verzichten kann, je nach den individuellen Umständen. Hier sind einige Versicherungen, auf die in der Schweiz eventuell verzichtet werden kann:
1. Krankenzusatzversicherung:
Die Grundkrankenversicherung (LAMal) ist obligatorisch und bietet eine angemessene Abdeckung für medizinische Leistungen. Einige Personen schließen jedoch eine Krankenzusatzversicherung ab, um erweiterte Leistungen wie Privatärzte oder Alternativmedizin abzudecken. Dies kann als optional angesehen werden und hängt von den individuellen Gesundheitsbedürfnissen ab.
2. Reiseversicherung:
Wenn Sie ausschließlich in der Schweiz reisen, können Sie auf eine Reiseversicherung verzichten, da Sie bereits durch Ihre Krankenversicherung geschützt sind. Die Reiseversicherung ist vor allem für internationale Reisen sinnvoll.
3. Lebensversicherung:
Der Abschluss einer Lebensversicherung ist nicht obligatorisch, da die Grundbedürfnisse bereits durch die AHV und IV gedeckt sind. Wenn Sie keine finanzielle Verpflichtung gegenüber Angehörigen haben und Ihre Ersparnisse ausreichen, kann auf eine Lebensversicherung verzichtet werden.
4. Rechtsschutzversicherung:
Eine Rechtsschutzversicherung ist nützlich, wenn Sie in rechtliche Streitigkeiten verwickelt sind. Wenn Sie jedoch nicht erwarten, in derartige Situationen zu geraten, können Sie auf diese Versicherung verzichten.
5. Hausratversicherung:
Wenn Sie keine wertvollen oder teuren Besitztümer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus haben, können Sie auf eine Hausratversicherung verzichten. Diese Versicherung deckt Schäden an persönlichem Eigentum.
6. Fahrzeugversicherung (für Nicht-Fahrzeughalter):
Wenn Sie kein Fahrzeug besitzen oder nicht Auto fahren, ist eine Fahrzeugversicherung nicht relevant.
7. Berufliche Unfallversicherung (UVG - für Selbständige):
Selbständige und Freiberufler sind nicht gesetzlich verpflichtet, sich für die berufliche Unfallversicherung zu registrieren. Einige Selbständige entscheiden sich, auf diese Versicherung zu verzichten, insbesondere wenn sie keine körperlich anspruchsvolle Arbeit ausüben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, auf eine Versicherung zu verzichten, von den individuellen Umständen und Risikobereitschaft abhängt. Bevor Sie eine Versicherung kündigen oder nicht abschließen, sollten Sie Ihre persönliche Situation gründlich prüfen. Beratung durch Versicherungsfachleute oder Makler kann bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine bestimmte Versicherung abzuschließen, um sich vor unerwarteten Ereignissen zu schützen.
Hier findest du mehr über uns und kannst dich vernetzen:
YouTube ►► Reisegedanken
Über uns ►► Das sind wir.
Instagram ►► @auswandernschweiz
Instagram ►► @reisegedanken
Facebook-Gruppe ►► Auswandern Schweiz
Podcast ►► Auswandern Schweiz
Komm in Deutschlands größte Community zum Thema Auswandern Schweiz!
Opmerkingen