Passives Wahlrecht Schweiz 2026: Wer darf kandidieren?
Aktualisiert: 30. Okt.
Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht, für ein politisches Amt gewählt zu werden. Wer das aktive Wahlrecht besitzt, darf bei einer Wahl seine Stimme abgeben; wer das passive Wahlrecht besitzt, kann selbst kandidieren. Beide Rechte gehören zu einer Demokratie, sind aber nicht in jeder Situation identisch geregelt.
In der Schweiz kommt es auf die Staatsebene und das konkrete Amt an. Bei eidgenössischen Wahlen gelten bundesrechtliche Regeln, während Kantone und Gemeinden eigene Wahlvorschriften kennen. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede mit Stand Oktober 2026.
Aktives und passives Wahlrecht: der Unterschied
Beim aktiven Wahlrecht entscheidest du mit deiner Stimme, welche Personen ein Mandat erhalten. Das passive Wahlrecht ermöglicht dir, als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt und gewählt zu werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf einen Sitz: Eine gültige Kandidatur muss sich im vorgesehenen Wahlverfahren durchsetzen.
Die Begriffe werden häufig mit dem Stimmrecht verwechselt. Abstimmungen über Sachvorlagen, Initiativen oder Referenden sind keine Wahlen in ein Amt. In der Schweiz hängen Stimm- und Wahlrechte zudem vom Bürgerrecht, Alter, Wohnsitz und gegebenenfalls von besonderen gesetzlichen Ausschlussgründen ab.
Wer darf in den Nationalrat gewählt werden?
Für den Nationalrat sind grundsätzlich stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren wählbar. Das Parlament verweist auf Artikel 136 der Bundesverfassung und Artikel 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Bei einer dauernden Urteilsunfähigkeit können die gesetzlich geregelten Ausschlussgründe relevant sein.
Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und wird alle vier Jahre gewählt. Die Kantone bilden Wahlkreise. Die Voraussetzungen für die Wählbarkeit dürfen nicht mit den organisatorischen Regeln der Kandidatenlisten verwechselt werden: Eine Person muss auch die für ihre Kandidatur geltenden Fristen und formellen Anforderungen beachten.
Wie funktioniert das passive Wahlrecht für den Ständerat?
Der Ständerat umfasst 46 Sitze. Die Kantone wählen grundsätzlich je zwei Mitglieder; die sechs Kantone mit je einem Sitz sind Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Die Ständeratswahlen werden nach kantonalem Recht durchgeführt.
Nach Angaben der Parlamentsdienste sind in allen Kantonen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren wählbar. Weitere kantonale Besonderheiten können eine Rolle spielen, etwa Wahlverfahren oder Amtszeit- und Altersregelungen. Ein allgemeines, für jedes Detail identisches Bundeswahlverfahren gibt es für die Ständeratswahlen nicht.
Kann jede wählbare Person Bundesrat werden?
Artikel 143 der Bundesverfassung regelt die Wählbarkeit in den Bundesrat. Grundsätzlich kann jede Person gewählt werden, die für den Nationalrat stimmberechtigt ist. Die Mitglieder des Bundesrates werden aber nicht unmittelbar durch eine Volkswahl bestimmt, sondern von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.
Eine vorgängige öffentliche Kandidatur ist rechtlich nicht zwingend. In der politischen Praxis spielen Fraktionen, Parteien und parlamentarische Verfahren eine grosse Rolle. Wer also für den Bundesrat wählbar ist, hat dadurch weder einen Anspruch auf eine offizielle Kandidatur noch auf eine Wahl.
Was gilt bei kantonalen und kommunalen Ämtern?
Kantone regeln ihre politischen Rechte und Wahlverfahren im Rahmen des Bundesrechts weitgehend selbst. Deshalb können Voraussetzungen für Kantonsparlamente, kantonale Regierungen, Gemeindeparlamente oder kommunale Exekutiven voneinander abweichen. Auch die Bezeichnung eines Amtes ist je nach Kanton verschieden.
Vor einer Kandidatur solltest du deshalb die kantonale Verfassung, das Wahlgesetz und die kommunalen Bestimmungen prüfen. Bei einer Gemeindeversammlung wird nicht automatisch dieselbe Art von Mandat vergeben wie bei einer Wahl in ein Gemeindeparlament. Entscheidend ist stets das konkrete Amt.
Dürfen Ausländerinnen und Ausländer kandidieren?
Auf Bundesebene setzt die Wählbarkeit grundsätzlich das Schweizer Bürgerrecht voraus. Ein deutscher Pass oder eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung B beziehungsweise C ersetzt dieses Bürgerrecht nicht. Auch eine langjährige Erwerbstätigkeit in der Schweiz verleiht nicht automatisch ein passives Wahlrecht für Nationalrat oder Bundesrat.
Auf kantonaler oder kommunaler Ebene bestehen in einzelnen Kantonen besondere politische Rechte für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. Ob diese auch die Wählbarkeit in ein konkretes Amt umfassen, ist lokal zu prüfen. Eine pauschale Aussage für die gesamte Schweiz wäre deshalb falsch.
Wie bewirbst du dich um ein politisches Amt?
Informiere dich zuerst bei der zuständigen Staatskanzlei oder Gemeindeverwaltung über die nächsten Wahlen, Fristen und Formulare. Je nach Wahlverfahren sind Kandidatenlisten, Unterstützungsunterschriften oder andere formelle Schritte erforderlich. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, selbst wenn die persönliche Wählbarkeit gegeben ist.
Eine Parteimitgliedschaft ist nicht in jedem Fall rechtlich vorgeschrieben. Praktisch kann eine Partei oder lokale Gruppierung die Kandidatur organisatorisch unterstützen. Für Nationalratswahlen und kommunale Wahlen gelten jedoch unterschiedliche Verfahren, weshalb allgemeine Checklisten nur eine erste Orientierung geben.
Fazit
Das passive Wahlrecht schützt die Möglichkeit, selbst für ein politisches Mandat gewählt zu werden. Auf Bundesebene ist das Schweizer Bürgerrecht mit dem gesetzlichen Mindestalter entscheidend. Bei Kantonen und Gemeinden kommen besondere Regeln hinzu. Prüfe deshalb immer die Bestimmungen des konkreten Amtes, bevor du eine Kandidatur planst.
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