Deutsche oder Schweizer Krankenversicherung? - Unterschiede für Grenzgänger verständlich erklärt
- Roman Welzk

- 28. Juli
- 9 Min. Lesezeit
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, steht früher oder später vor einer der wichtigsten Entscheidungen als Grenzgänger: Welche Krankenversicherung ist die richtige, die deutsche oder die schweizerische?
Denn anders als bei Wohnsitz und Arbeitsplatz im selben Land haben Grenzgänger ein Optionsrecht: Innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn in der Schweiz können sie wählen, wo sie sich versichern möchten: in der deutschen gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) oder in der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung nach KVG.
Diese Wahl ist nicht nur rechtlich bindend, sie hat auch langfristige Folgen für dein Einkommen, deine medizinische Versorgung und deine Familie.
In diesem Beitrag erfährst du:
Wie sich das System der Krankenversicherung in Deutschland und der Schweiz unterscheidet
Was das für Kosten, Leistungen und Flexibilität bedeutet
Und worauf Grenzgänger unbedingt achten sollten, bevor sie sich festlegen
Grundlagen: Wie funktioniert die Krankenversicherung in Deutschland und der Schweiz?
Die Gesundheitssysteme beider Länder beruhen auf sehr unterschiedlichen Prinzipien und das zeigt sich auch in der Krankenversicherung.
Unterschiede im Versicherungssystem: GKV, PKV vs. KVG
In Deutschland gibt es zwei große Systeme:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das solidarische Standardmodell für die meisten Arbeitnehmer. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, Familienangehörige sind kostenlos mitversichert.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist vor allem für Gutverdiener, Selbstständige oder Beamte interessant. Hier zählen Alter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen. Familienversicherung ist nicht vorgesehen.
In der Schweiz hingegen gibt es nur eine obligatorische Grundversicherung (KVG). Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von privaten Anbietern umgesetzt. Jeder Versicherte schließt seine Police individuell ab. Dabei ist die Prämie unabhängig vom Einkommen, variiert aber je nach Kanton, Versicherer und Modell.
Solidarprinzip vs. Eigenverantwortung
Das deutsche System basiert auf Solidarität: Besserverdiener zahlen mehr, damit Schwächere weniger zahlen müssen. In der GKV wird das solidarische Prinzip auch durch den Arbeitgeberanteil unterstützt.
Die Schweiz setzt hingegen stärker auf Eigenverantwortung: Jeder zahlt den gleichen Beitrag (Kopfprämie), unabhängig vom Einkommen. Arbeitgeber beteiligen sich nicht an den Prämien, was bedeutet: Der volle Beitrag liegt beim Arbeitnehmer.
Kostenvergleich: Wie teuer ist die Krankenversicherung in Deutschland und der Schweiz?
Gerade für Grenzgänger sind die monatlichen Beiträge ein entscheidender Faktor bei der Wahl der Krankenversicherung. Dabei unterscheiden sich die Systeme stark in der Art der Beitragsberechnung und darin, wie Familien und Arbeitgeber beteiligt werden.
Beitragssystem: Einkommensabhängig vs. Kopfprämie
In der Schweiz zahlen alle Versicherten die volle Prämie selbst, unabhängig vom Einkommen. Je nach Wohnort (Kanton), Versicherungsmodell (z. B. HMO, Telmed) und Anbieter kann die Prämie stark schwanken.
In Deutschland richtet sich der Beitrag zur GKV nach dem Einkommen. Der durchschnittliche Beitrag liegt bei etwa 14-16 % vom Bruttolohn, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. In der PKV wird der Beitrag nach Alter, Risiko und gewählten Leistungen berechnet. Bei höherem Alter oder Vorerkrankungen kann es deutlich teurer werden.
Kosten für Familien: Schweizer Krankenversicherung deutlich teurer
Ein entscheidender Vorteil der GKV ist die Familienversicherung: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. In der Schweiz hingegen müssen alle Familienmitglieder separat versichert werden, das kann die Kosten für Familien vervielfachen.
Beispielhafte Monatsbeiträge (2025):
* abhängig von Kanton, Modell und Anbieter
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Leistungsumfang: Welche Versicherung bietet mehr?
Nicht nur die Kosten unterscheiden sich, auch die Frage, welche Leistungen du im Krankheitsfall bekommst und wo du behandelt werden kannst, ist für Grenzgänger besonders wichtig.
Behandlung in beiden Ländern: Was gilt für Grenzgänger?
Wer sich für die Schweizer Grundversicherung (KVG) entscheidet, erhält eine europaweit anerkannte Krankenversicherung. Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen sich damit sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland behandeln lassen. Möglich macht das das sogenannte E106- oder S1-Formular, das die Leistungsausweitung auf den Wohnsitzstaat erlaubt.
Wer sich dagegen für die deutsche GKV oder PKV entscheidet, kann sich problemlos in Deutschland behandeln lassen, in der Schweiz jedoch nur eingeschränkt oder gegen Vorabgenehmigung. Gerade im Notfall kann das zu Unsicherheiten führen.
Unterschiede bei Selbstbehalt, Franchise, Zuzahlungen
Besonders praktisch für Grenzgänger mit KVG: Behandlungen im Wohnsitzstaat Deutschland sind vom Schweizer Selbstbehalt befreit, du zahlst also keine Franchise oder 10 %-Beteiligung für deutsche Ärzte oder Kliniken. Anders sieht es aus, wenn du dich in der Schweiz behandeln lässt, dann greift das Schweizer System mit Franchise und Selbstbehalt.
In der GKV gibt es Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel, Reha etc., meist begrenzt auf 2 % des Bruttojahreseinkommens. In der PKV hängt die Eigenbeteiligung vom gewählten Tarif ab. Einige Tarife haben keine, andere verlangen Selbstbehalte von mehreren Hundert Euro im Jahr.
Zusatzversicherungen: Komfort & Kosten
In beiden Systemen kannst du den Leistungsumfang durch Zusatzversicherungen erhöhen, etwa für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden. In der Schweiz sind viele Leistungen (z. B. Zahnbehandlung, Brillen, Auslandschutz) nur über Zusatzpolicen abgedeckt und das kann schnell teuer werden.
Optionsrecht für Grenzgänger: Was du bei der Wahl beachten musst
Als Grenzgänger hast du einen klar definierten Zeitraum, in dem du dich für eine Krankenversicherung entscheiden musst. Dieses sogenannte Optionsrecht ist gesetzlich geregelt und deine Wahl hat langfristige Folgen.
Wer darf wählen und bis wann?
Wenn du in Deutschland wohnst und neu in der Schweiz zu arbeiten beginnst, hast du drei Monate Zeit, um dich für eines der drei Krankenversicherungsmodelle zu entscheiden:
Schweizer Grundversicherung (KVG)
Gesetzlich vorgeschrieben für alle in der Schweiz Erwerbstätigen
Grenzgänger dürfen sie mit E106/S1-Formular auch in Deutschland nutzen
Deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Für Angestellte möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
Vorteil: Familienmitversicherung und Arbeitgeberanteil
Deutsche private Krankenversicherung (PKV)
Nur für Gutverdiener oder Selbstständige empfehlenswert
Beitrag je nach Alter, Gesundheitszustand, Leistungen
Nach Ablauf der Frist gilt automatisch die Versicherungspflicht nach KVG und ein späterer Wechsel ist nur in Ausnahmen möglich.
Wann ist ein Wechsel noch möglich?
Grundsätzlich ist die Entscheidung bindend, aber es gibt einige Situationen, in denen ein Wechsel zulässig ist:
Wechsel des Arbeitgebers (auch innerhalb der Schweiz)
Wohnsitzverlegung in ein anderes Land
Arbeitsunterbrechung (z. B. Elternzeit, längere Krankheit, Arbeitslosigkeit)
Wechsel von Arbeitnehmer zu Selbstständigkeit – oder umgekehrt
Ein Wechsel erfordert in jedem Fall eine erneute Prüfung durch die zuständigen Behörden. Häufig ist auch eine neue Frist zu beachten.
Grenzgänger-Spezialfall: Behandlung in Deutschland und der Schweiz
Unabhängig vom Modell solltest du beachten: Mit der KVG hast du automatisch grenzüberschreitenden Versicherungsschutz, mit GKV oder PKV nur eingeschränkt. Wenn dir also Flexibilität bei der Arztwahl in beiden Ländern wichtig ist, kann die KVG die bessere Lösung sein.
Vor- und Nachteile der Krankenversicherungen im Überblick: Schweizer KVG vs. deutsche GKV/PKV
Damit du als Grenzgänger schnell vergleichen kannst, welche Versicherung für deine persönliche Situation die besten Konditionen bietet, haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile beider Systeme gegenübergestellt.
Schweizer Grundversicherung (KVG)
Vorteile:
Versicherungsschutz gilt in der Schweiz und in Deutschland
Keine Gesundheitsprüfung oder Alterszuschläge
Freie Wahl unter Schweizer Anbietern (jährlicher Wechsel möglich)
Keine Selbstbeteiligung bei Behandlung in Deutschland
Leistungskatalog klar gesetzlich geregelt
Nachteile:
Keine Familienversicherung: jedes Familienmitglied braucht eigene Police
Kein Arbeitgeberanteil → gesamte Kosten liegen beim Arbeitnehmer
Franchise (Selbstbehalt) + 10 % Eigenanteil bei Behandlung in der Schweiz
Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen → ungünstig für Geringverdiener
Zusatzversicherungen oft teuer und notwendig (z. B. Zahnbehandlung)
Deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Vorteile:
Familienversicherung inklusive (Ehepartner, Kinder beitragsfrei)
Arbeitgeber zahlt 50 % des Beitrags
Beitragshöhe einkommensabhängig
Gute Versorgung in Deutschland, teils auch Schweiz (mit Einschränkungen)
Weitreichende gesetzliche Leistungen, kaum Franchise
Nachteile:
Behandlung in der Schweiz eingeschränkt (ggf. Genehmigung erforderlich)
Kein direkter Zugang zu Schweizer Gesundheitsdienstleistern
Wechsel nur in engen Grenzen möglich (nach Optionsfrist kaum noch)
Deutsche private Krankenversicherung (PKV)
Vorteile:
Häufig umfassenderer Leistungsumfang (Einzelzimmer, Chefarzt etc.)
Tarife individuell wählbar
Gute Absicherung auch im Ausland (je nach Vertrag)
Nachteile:
Beiträge steigen mit Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang
Keine Familienversicherung – jedes Mitglied eigene Police notwendig
Rückkehr in GKV später oft schwierig oder unmöglich
Beitragshöhe nicht einkommensabhängig → für Geringverdiener teuer
Fazit: Welche Krankenversicherung ist für Grenzgänger die beste Wahl?
Die Entscheidung zwischen der Schweizer KVG und der deutschen GKV oder PKV ist keine reine Kostenfrage, sondern hängt stark von deiner persönlichen Lebenssituation ab: Bist du alleinstehend oder mit Familie? Wie hoch ist dein Einkommen? Und ist dir Flexibilität bei der Arztwahl in beiden Ländern wichtig?
Wann sich die Schweizer KVG lohnt:
Du möchtest dich in Deutschland und der Schweiz behandeln lassen, ohne komplizierte Genehmigungsverfahren
Du bist jung, gesund und alleinstehend
Du schätzt die klare Struktur mit gesetzlichen Leistungen und jährlichem Anbieterwechsel
Du arbeitest z. B. in Basel, wohnst in Südbaden und willst unkomplizierten Zugang zu Ärzten in beiden Ländern
Wann die deutsche GKV besser passt:
Du hast Familie (die beitragsfreie Mitversicherung ist ein großer finanzieller Vorteil)
Dein Gehalt ist durchschnittlich oder unterdurchschnittlich → einkommensabhängige Beiträge entlasten dich
Du nutzt vor allem das deutsche Gesundheitssystem
Du willst die Sicherheit einer Solidargemeinschaft mit Arbeitgeberbeteiligung
Wann die PKV interessant ist:
Du verdienst sehr gut und hast hohe Ansprüche an Komfort und Zusatzleistungen
Du bist jung und gesund → günstige Einstiegstarife möglich
Du brauchst nur selten medizinische Leistungen, willst im Ernstfall aber erstklassig abgesichert sein
Unser Tipp:
Für Grenzgänger ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig nach Arbeitsbeginn beraten zu lassen. Das Optionsrecht läuft nach drei Monaten ab, danach ist ein Wechsel oft nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr möglich.
Ein professioneller Vergleich spart nicht nur Geld, sondern verhindert auch böse Überraschungen im Leistungsfall. Lass dich von erfahrenen Grenzgänger-Experten beraten, bevor du dich entscheidest.
FAQ: Krankenversicherung für Grenzgänger
Wo muss ich mich als Grenzgänger krankenversichern, wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, unterliegst du der sogenannten Versicherungspflicht in der Schweiz. Du hast aber ein spezielles Optionsrecht: Innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn kannst du dich entscheiden, ob du die Schweizer Grundversicherung (KVG), die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine deutsche private Krankenversicherung (PKV) wählst. Nach Ablauf dieser Frist bist du automatisch in der Schweiz versichert, und ein Wechsel ist in der Regel nicht mehr möglich.
Ist die Krankenversicherung in der Schweiz teurer als in Deutschland?
Ja, insbesondere für Familien ist die Schweizer Krankenversicherung (KVG) in der Regel teurer. In der Schweiz zahlt jede Person ihre eigene Prämie, unabhängig vom Einkommen. Es gibt keine kostenlose Familienversicherung und auch keinen Arbeitgeberanteil. In Deutschland hingegen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, und Kinder oder Ehepartner sind in der GKV kostenlos mitversichert. Für Singles mit hohem Einkommen kann die Schweizer Lösung dagegen günstiger sein.
Kann ich mit meiner Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt gehen?
Ja, als Grenzgänger mit einer Schweizer Grundversicherung (KVG) kannst du dich auch in Deutschland behandeln lassen. Voraussetzung ist, dass du bei deiner Krankenkasse das sogenannte E106-Formular (auch S1-Formular genannt) beantragst. Damit meldest du dich bei einer deutschen Krankenkasse an und kannst Leistungen wie ein gesetzlich Versicherter in Deutschland nutzen, ohne zusätzliche Kosten oder Selbstbehalte.
Kann ich meine deutsche Krankenversicherung behalten, wenn ich in der Schweiz arbeite?
Ja, du kannst deine deutsche Krankenversicherung (GKV oder PKV) behalten, aber nur, wenn du innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn aktiv davon Gebrauch machst (Optionsrecht). Entscheidest du dich nicht rechtzeitig, wirst du automatisch der Schweizer Grundversicherung (KVG) zugewiesen. Ein späterer Wechsel zurück nach Deutschland ist dann meist nur bei besonderen Ereignissen (z. B. Jobwechsel oder Wohnsitzverlagerung) möglich.
Was kostet eine Grenzgänger-Krankenversicherung in der Schweiz?
Die Kosten variieren je nach Alter, Versicherungsmodell, Kanton und Anbieter. Für Erwachsene ab 26 Jahren liegt die monatliche Prämie in der Schweizer Grundversicherung (KVG) zwischen ca. 210 und 350 CHF. Dazu kommt eine jährliche Franchise (mind. 300 CHF) sowie ein Selbstbehalt von 10 % bis maximal 700 CHF pro Jahr, allerdings nur bei Behandlungen in der Schweiz. Für Familien mit Kindern summieren sich die Beiträge schnell auf ein Vielfaches.
Kann man in der Schweiz wohnen und in Deutschland krankenversichert sein?
Nein. Wenn du in der Schweiz wohnst, musst du auch dort krankenversichert sein. Das Optionsrecht gilt nur für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland. Wer umzieht und seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt, verliert das Recht auf eine deutsche Krankenversicherung und muss sich zwingend in der Schweiz versichern lassen, meist mit der obligatorischen KVG-Grundversicherung.
Ist eine private Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sinnvoll?
Eine private Krankenversicherung (PKV) kann für junge, gesunde und gutverdienende Grenzgänger eine attraktive Option sein, vor allem, wenn dir Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder kurze Wartezeiten wichtig sind. Familien mit mehreren Mitgliedern oder Menschen mit Vorerkrankungen sollten dagegen eher zur GKV oder KVG greifen, da die PKV keine kostenlose Familienversicherung bietet und Beiträge im Alter stark steigen können.
Funktioniert die deutsche Krankenversicherung auch in der Schweiz?
Nur eingeschränkt. Wenn du in der deutschen GKV versichert bist, hast du durch das europäische Sozialversicherungsabkommen zwar Zugang zu notwendigen Leistungen in der Schweiz, aber nur in Notfällen oder mit vorheriger Genehmigung. Eine reguläre, unkomplizierte Behandlung in der Schweiz ist mit einer deutschen GKV oder PKV nicht ohne Weiteres möglich. Die Schweizer KVG bietet dir als Grenzgänger mehr Flexibilität bei der Arztwahl in beiden Ländern.
Kann ich als Grenzgänger die Krankenkasse wechseln?
Wenn du dich für die Schweizer KVG entschieden hast, kannst du einmal jährlich den Anbieter wechseln (Kündigungsfrist: drei Monate). Das gilt nicht für einen Wechsel des Versicherungssystems selbst (z. B. von KVG zu GKV), denn dieser ist nur bei bestimmten Lebensveränderungen möglich, wie Jobwechsel, Wohnortwechsel oder Arbeitslosigkeit. In der GKV kannst du ebenfalls regelmäßig wechseln, aber nicht in eine andere Systemart ohne triftigen Grund.
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