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Die 1. Säule: die Staatliche Vorsorge


In der Schweiz gibt es drei Säulen der Altersvorsorge, die gemeinsam das Rentensystem bilden. Die erste Säule ist die Staatliche Vorsorge und bildet die Basis der Altersvorsorge. Sie soll eine grundlegende Versorgung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sicherstellen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der 1. Säule beschäftigen.


Wer ist versichert?


In der Schweiz sind alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, automatisch bei der 1. Säule versichert. Dies gilt auch für Selbstständige, die ein Einkommen haben, das über einem bestimmten Betrag liegt. Auch Personen, die nicht erwerbstätig sind, aber in der Schweiz wohnen, sind in der Regel versichert. Dazu gehören beispielsweise Hausfrauen oder Rentner.


Was sind die Leistungen der 1. Säule?


Die 1. Säule bietet verschiedene Leistungen, die im Alter, bei Invalidität und im Todesfall greifen. Dazu gehören:

  • Altersrente: Die Altersrente wird ausbezahlt, wenn man das ordentliche Rentenalter erreicht hat. Das ordentliche Rentenalter beträgt derzeit für Frauen 64 Jahre und für Männer 65 Jahre. Die Höhe der Altersrente hängt von den Beiträgen ab, die man während des Erwerbslebens in die 1. Säule einbezahlt hat.

  • Invalidenrente: Die Invalidenrente wird ausbezahlt, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft erwerbsunfähig ist. Die Höhe der Invalidenrente hängt von der Höhe der Beiträge ab, die man während des Erwerbslebens in die 1. Säule einbezahlt hat.

  • Hinterlassenenrente: Die Hinterlassenenrente wird ausbezahlt, wenn der Ehepartner oder die Kinder eines Versicherten versterben. Die Höhe der Hinterlassenenrente hängt von den Beiträgen ab, die der Versicherte während des Erwerbslebens in die 1. Säule einbezahlt hat.

  • Taggeld: Das Taggeld wird ausbezahlt, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist.

Wie werden die Beiträge berechnet?


Die Beiträge zur 1. Säule werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Selbstständige tragen den gesamten Betrag selbst. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Der Beitragssatz beträgt derzeit 8,7 Prozent des Einkommens. Für Personen, die älter als 24 Jahre sind, gibt es einen Mindestbeitrag von CHF 496.- pro Jahr.


Was ist die AHV-Nummer?


Die AHV-Nummer ist die individuelle Versichertennummer, die jeder Person zugeordnet wird, die in der Schweiz versichert ist. Sie wird benötigt, um sich bei den Sozialversicherungen anzumelden, eine Steuererklärung abzugeben oder bei der Beantragung von Leistungen der 1. Säule.



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