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Finanzausgleich Schweiz 2026: NFA, Zahlungen und Kantone

3. Sept. 2023
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Okt.

Stand: Oktober 2026. Der nationale Finanzausgleich (NFA) soll Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone abfedern und besondere strukturelle Lasten berücksichtigen. Für 2026 hat der Bundesrat Ausgleichszahlungen von insgesamt rund 6,4 Milliarden Franken beschlossen. Das System besteht nicht aus einer einfachen Umverteilung aller Steuereinnahmen, sondern aus mehreren gesetzlich geregelten Ausgleichsgefässen.

Der NFA betrifft die Finanzierung der Kantone und damit indirekt öffentliche Aufgaben und regionale Unterschiede. Er ist aber keine persönliche Steuererstattung und keine Garantie dafür, dass in jedem Kanton identische Steuersätze, Schulangebote oder Gebühren gelten. Dieser Beitrag erklärt die Mechanik und die offiziell veröffentlichten Zahlen.

Die wichtigsten Zahlen zum Finanzausgleich 2026

Nach der Mitteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 26. November 2025 betragen die Ausgleichszahlungen 2026 insgesamt rund 6,4 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 5,2 Milliarden auf den Ressourcenausgleich, 911 Millionen auf den Lastenausgleich und rund 0,3 Milliarden auf temporäre Massnahmen. Der Bund trägt insgesamt rund 4,3 Milliarden Franken und damit ungefähr zwei Drittel.

Im Vergleich zu 2025 steigen die gesamten Zahlungen um rund 226 Millionen Franken beziehungsweise 3,7 Prozent. Die amtlichen Angaben beruhen auf einem definierten Berechnungsverfahren und konkreten Bemessungsjahren. Deshalb sind Zahlungen für 2026 nicht mit den aktuellen Steuereinnahmen desselben Kalenderjahres gleichzusetzen.

Ressourcenausgleich: Unterschiede im Steuerpotenzial ausgleichen

Der Ressourcenausgleich vergleicht die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone. Ressourcenschwache Kantone erhalten frei verfügbare Mittel. Das Ziel ist nicht, sämtliche kantonalen Unterschiede zu beseitigen, sondern eine gesetzlich definierte Mindestausstattung sicherzustellen. Für die ressourcenschwächsten Kantone beträgt sie 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts.

2026 fliessen rund 5,163 Milliarden Franken in diesen Bereich. Davon trägt der Bund etwa 3,098 Milliarden (60 Prozent), die ressourcenstarken Kantone rund 2,065 Milliarden (40 Prozent). Der vertikale Teil stammt somit vom Bund, der horizontale Teil von finanzstarken Kantonen. Diese Begriffe dürfen nicht mit zwei völlig unabhängigen Systemen verwechselt werden.

Massgeblich für den Ressourcenausgleich 2026 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2020, 2021 und 2022. Diese zeitliche Verzögerung hilft, das Ressourcenpotenzial auf einer vergleichbaren Datengrundlage zu ermitteln. Eine kurzfristige Änderung einzelner Steuersätze verändert deshalb nicht sofort sämtliche Ausgleichszahlungen.

Lastenausgleich: Geografie und gesellschaftliche Strukturen

Der Lastenausgleich berücksichtigt besondere Belastungen, die sich nicht allein aus dem Steuerpotenzial ergeben. Beim geografisch-topografischen Lastenausgleich spielen beispielsweise Höhenlage, steiles Gelände und Siedlungsstruktur eine Rolle. Der soziodemografische Lastenausgleich betrifft strukturelle Mehrkosten aufgrund von Bevölkerungsstruktur und Zentrumsfunktionen.

2026 umfasst der Lastenausgleich 911 Millionen Franken. Er wird vollständig vom Bund finanziert. Es wäre daher falsch, ihn als direkten Transfer von reichen zu armen Kantonen zu beschreiben. Ein Kanton kann besondere Lasten haben, ohne in jeder Kennzahl zu den ressourcenschwächsten zu gehören.

Temporäre Massnahmen und Übergangsregeln

Neben den beiden Kerninstrumenten bestehen zeitlich begrenzte Massnahmen. Der Härteausgleich wurde beim Übergang zum neuen System 2008 geschaffen und wird seit 2016 schrittweise reduziert. Für 2026 nennt die EFV 157 Millionen Franken. Hinzu kommen Ergänzungsbeiträge von 180 Millionen Franken, die im Rahmen früherer Reformen festgelegt wurden.

Diese Ergänzungsbeiträge fliessen 2026 nach den amtlichen Angaben an Wallis, Graubünden und Freiburg. Die zeitlich begrenzten Instrumente haben andere Ziele als der reguläre Ressourcen- oder Lastenausgleich und sollten in einer seriösen Darstellung getrennt ausgewiesen werden.

Was bedeuten die Zahlen für Steuerzahler und Auswanderer?

Der NFA gleicht Finanzkraft und Sonderlasten zwischen Kantonen aus. Er legt aber weder Deine persönliche Einkommenssteuer noch den Gemeindesteuerfuss fest. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt unter anderem von Wohnort, Einkommen, Vermögen, Familienstand und den jeweils geltenden Gesetzen ab. Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht, muss zusätzlich die individuellen Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit prüfen; der NFA ersetzt diese Prüfung nicht.

Für einen Wohnortvergleich sind die kantonalen Steuerrechner, Wohnkosten, Betreuung, Mobilität und Versicherungen hilfreicher als die blosse Einordnung als Geber- oder Empfängerkanton. Auch ein ressourcenstarker Kanton kann hohe Wohnkosten aufweisen. Ausgleichszahlungen sind eine finanzpolitische Grösse, kein individuelles Sparversprechen.

Ausblick auf 2027: Vorläufige Berechnungen

Die EFV veröffentlichte am 9. Juni 2026 Berechnungen für 2027 mit einem Gesamtvolumen von rund 6,9 Milliarden Franken. Diese Werte wurden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet und waren zum Veröffentlichungszeitpunkt der Berechnung noch nicht der endgültige Bundesratsbeschluss. Deshalb unterscheiden wir ausdrücklich zwischen den beschlossenen Zahlen für 2026 und dem damals vorläufigen Ausblick für 2027.

Häufige Fragen

Ist der Finanzausgleich eine Umverteilung der Mehrwertsteuer?

Nein. Die im alten Artikel enthaltene vereinfachte Beschreibung ist irreführend. Die Zahlungen beruhen auf gesetzlich definierten Ausgleichsmechanismen, dem Ressourcenpotenzial und besonderen Lasten. Die Finanzierung erfolgt je nach Gefäss durch Bund, Kantone oder beide.

Bekommen alle Kantone gleich viel Geld?

Nein. Der Ressourcenausgleich orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Lastenausgleich an spezifischen Sonderlasten. Die jährlichen Beträge werden anhand der amtlichen Daten neu berechnet.

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Amtliche Quellen

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