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So werden ETFs in der Schweiz besteuert – ein umfassender Überblick

ETFs (Exchange Traded Funds) haben sich in der Schweiz als beliebtes Anlageinstrument etabliert. Sie bieten breite Diversifikation, tiefe Kosten und einen einfachen Zugang zu den globalen Finanzmärkten. Trotz ihrer Einfachheit auf Produktebene ist die steuerliche Behandlung von ETFs für viele Anleger jedoch unklar. Wer hier die Grundlagen nicht kennt, riskiert Fehlannahmen über Rendite, Steuerlast und Deklarationspflichten.


Dieser Artikel erklärt detailliert, wie ETFs in der Schweiz besteuert werden, welche Unterschiede zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs bestehen und worauf bei der Steuererklärung zu achten ist.




Grundsätzliches zur Besteuerung von ETFs in der Schweiz


In der Schweiz werden ETFs steuerlich nicht als Sonderfall behandelt, sondern nach den allgemeinen Regeln für Wertschriften. Besteuert werden dabei nicht Kursgewinne, sondern Erträge. Für Privatanleger ist dieser Unterschied entscheidend.


Grundsätzlich gilt:


  • Kapitalgewinne aus ETFs sind für Privatpersonen in der Regel steuerfrei

  • Erträge aus ETFs gelten als Einkommen und sind einkommenssteuerpflichtig

  • ETFs unterliegen der Vermögenssteuer


Die steuerliche Behandlung hängt nicht vom Produktnamen, sondern von den enthaltenen Erträgen ab.



Besteuerung von Ausschüttungen aus ETFs


Ausschüttende ETFs zahlen Erträge regelmäßig an die Anleger aus. Diese Ausschüttungen setzen sich in der Regel aus Dividenden und Zinserträgen der im ETF enthaltenen Wertpapiere zusammen.


In der Schweiz gelten diese Ausschüttungen als steuerbares Einkommen und müssen in der Steuererklärung vollständig deklariert werden. Sie unterliegen der Einkommenssteuer zum persönlichen Steuersatz.


Bei ETFs mit Sitz in der Schweiz wird häufig zusätzlich eine Verrechnungssteuer erhoben. Diese kann bei korrekter Deklaration vollständig zurückgefordert werden.



Thesaurierende ETFs – Besteuerung ohne Auszahlung


Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass thesaurierende ETFs steuerlich günstiger seien, weil keine Auszahlung erfolgt. In der Schweiz ist dies nicht der Fall.


Auch bei thesaurierenden ETFs werden die intern wiederangelegten Erträge steuerlich erfasst. Die Steuerverwaltung behandelt diese sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge so, als wären sie dem Anleger zugeflossen.


Diese Erträge müssen ebenfalls als Einkommen versteuert werden, obwohl kein Geld auf dem Konto eingeht. Die relevanten Beträge werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) jährlich veröffentlicht.



Kursgewinne aus ETFs – in der Regel steuerfrei


Ein wesentlicher Vorteil des Schweizer Steuersystems ist die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne. Das gilt auch für ETFs.


Wer ETFs im Privatvermögen hält und nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wird, zahlt auf Kursgewinne keine Einkommenssteuer. Diese Steuerfreiheit ist einer der Hauptgründe, warum ETFs für langfristige Anleger in der Schweiz besonders attraktiv sind.


Wichtig ist jedoch die Abgrenzung zur gewerbsmässigen Handelstätigkeit. Häufiges Trading, hoher Fremdfinanzierungsgrad oder der Einsatz von Derivaten können dazu führen, dass Gewinne steuerpflichtig werden.


Vermögenssteuer auf ETFs


ETFs zählen zum steuerbaren Vermögen. Der Wert per Jahresende wird in der Steuererklärung angegeben und unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer.


Die Höhe der Vermögenssteuer hängt vom Kanton und der Gemeinde ab, ist jedoch im internationalen Vergleich moderat. Auch thesaurierende ETFs erhöhen das steuerbare Vermögen, da die reinvestierten Erträge den Fondswert steigern.



Quellensteuer und ausländische ETFs


Viele ETFs investieren international und erhalten Dividenden aus dem Ausland. Auf diesen Dividenden fällt häufig eine ausländische Quellensteuer an.


Je nach Fondsdomizil und Doppelbesteuerungsabkommen kann:


  • ein Teil der Quellensteuer angerechnet werden

  • ein Teil definitiv verloren gehen


US-dominizilierte ETFs können für Schweizer Anleger steuerlich vorteilhaft sein, da ein Großteil der US-Quellensteuer anrechenbar ist. Europäische ETFs haben hier oft Nachteile, da Quellensteuern auf Fondsebene nicht vollständig zurückgeholt werden können.



ETFs in der Steuererklärung richtig deklarieren


ETFs müssen in der Schweizer Steuererklärung mit folgenden Angaben aufgeführt werden:


  • Fondsname

  • ISIN

  • Anzahl Anteile

  • Steuerwert per 31.12.

  • steuerbarer Ertrag


Die ESTV stellt mit der ICTax-Liste ein zentrales Hilfsmittel zur Verfügung, in dem steuerlich relevante Daten für die meisten ETFs enthalten sind.


Eine korrekte Deklaration ist entscheidend, insbesondere um Verrechnungssteuern oder anrechenbare Quellensteuern zurückzufordern.



ETF-Sparpläne und steuerliche Auswirkungen


ETF-Sparpläne haben keine besonderen steuerlichen Privilegien. Jede Ausschüttung oder ausschüttungsgleiche Ertragskomponente ist steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie reinvestiert wird.


Langfristige Anleger profitieren jedoch von der Steuerfreiheit der Kursgewinne und können durch Buy-and-Hold-Strategien die steuerliche Belastung gering halten.



Häufige Fehler bei der ETF-Besteuerung


Zu den häufigsten Fehlern zählen:


  • Annahme, thesaurierende ETFs seien steuerfrei

  • Nichtdeklaration ausschüttungsgleicher Erträge

  • falsche Einschätzung der Quellensteuer

  • Vernachlässigung der Vermögenssteuer

  • fehlende Abgrenzung zur gewerbsmässigen Handelstätigkeit


Diese Fehler können zu Nachsteuern oder Verlust von Rückerstattungsansprüchen führen.



Fazit: ETFs sind steuerlich transparent – wenn man sie versteht


ETFs sind in der Schweiz steuerlich gut handhabbar, aber nicht trivial. Der große Vorteil liegt in der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne, während Erträge konsequent besteuert werden.

Wer die Unterschiede zwischen Ausschüttung und Thesaurierung kennt, die Quellensteuer korrekt einordnet und seine ETFs sauber deklariert, kann ETFs effizient und rechtssicher in den Vermögensaufbau integrieren.


Hast du Fragen zu der Thematik? Dann schreibe uns gern eine Mail an auswandernschweiz.ch@gmail.com

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