top of page

Unbezahlter Urlaub in der Schweiz: Budget, AHV und Versicherung richtig planen

7Std.
10 Min. Lesezeit

Ein paar Wochen oder Monate ohne Lohn können eine wertvolle Auszeit ermöglichen. Finanziell ist unbezahlter Urlaub in der Schweiz aber mehr als die Frage, ob Dein Sparkonto für die Miete reicht. Je nach Dauer und Vertrag ändern sich auch Unfallversicherung, berufliche Vorsorge, Sozialversicherungsbeiträge und die Planung Deiner Steuerzahlungen. Dieser Leitfaden zeigt Dir, wie Du die Auszeit mit realistischen Zahlungsströmen vorbereitest, welche Fragen Du vor der Zusage an HR stellen solltest und wo Du eine verbindliche Auskunft einholen kannst. Informationsstand: 7. November 2026.

Werbehinweis: Bei einzelnen weiterführenden Angeboten auf dieser Website können wir über Kooperationspartner eine Vergütung erhalten. Die redaktionellen Erläuterungen sind davon unabhängig. Konditionen und Versicherungsschutz solltest Du vor einer Entscheidung schriftlich prüfen.

Was unbezahlter Urlaub finanziell bedeutet

Unbezahlter Urlaub ist eine vereinbarte Freistellung ohne reguläre Lohnzahlung. Anders als beim bezahlten Ferienbezug entsteht für die vereinbarte Dauer grundsätzlich kein normaler Lohnanspruch. Ob das Arbeitsverhältnis weiterläuft, welche Nebenleistungen bestehen bleiben und wie lange die Freistellung dauern darf, hängt von der konkreten Vereinbarung, dem Arbeitsvertrag, einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag und dem anwendbaren Recht ab. Es gibt keinen pauschalen Anspruch, jederzeit beliebig viele unbezahlte Monate zu beziehen.

Bitte Deinen Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung mit Beginn und Ende, Rückkehrpensum, Behandlung des 13. Monatslohns, Ferienansprüchen, Bonusregeln und allfälligen Beiträgen an die Pensionskasse. Gerade bei längeren Auszeiten ist eine mündliche Absprache eine schlechte Grundlage für ein Haushaltsbudget.

Die Liquiditätslücke richtig berechnen

Beginne nicht mit einer pauschalen Sparregel, sondern mit Deinen tatsächlich fälligen Zahlungen. Trenne laufende Grundkosten wie Miete, Krankenkasse, Lebensmittel und Mobilität von Jahreskosten wie Steuern, Versicherungsprämien und Abonnements. Ergänze die einmaligen Ausgaben der Auszeit: Reise, Weiterbildung, Betreuung oder Umzug. Plane ausserdem einen Puffer für eine verspätete erste Lohnzahlung nach der Rückkehr.

Modellrechnung: Du möchtest drei Monate pausieren. Deine monatlichen unvermeidbaren Ausgaben betragen angenommen 3’100 Franken. Hinzu kommen 1’200 Franken einmalige Kosten und eine Steuerreserve von monatlich 500 Franken. Die rechnerische Lücke beträgt 3 × (3’100 + 500) + 1’200 = 12’000 Franken. Diese frei gewählten Zahlen sind kein Schweizer Durchschnitt und enthalten noch keinen separaten Notgroschen. Für Deine eigene Rechnung musst Du insbesondere den tatsächlichen Versicherungsschutz und mögliche Beiträge während der Auszeit ergänzen.

Rechne nicht mit dem Bruttolohn als fehlender Einnahme. Entscheidend ist der normalerweise verfügbare Nettobetrag und welche Abzüge beziehungsweise Leistungen während des unbezahlten Urlaubs tatsächlich wegfallen oder separat fällig werden. Ein zweites Einkommen im Haushalt reduziert die Lücke nur dann zuverlässig, wenn es auch während des gesamten Zeitraums eingeht.

AHV, IV und EO: Beitragslücken vermeiden

Die Schweizer AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Wenn Du während längerer Zeit kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielst, kann eine Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person entstehen. Ob dies im konkreten Kalenderjahr zutrifft, hängt unter anderem von Deinen bereits geleisteten Beiträgen, der Dauer der Erwerbstätigkeit und Deiner persönlichen Situation ab. Eine kurze unbezahlte Auszeit führt daher nicht automatisch zu einer AHV-Lücke; umgekehrt solltest Du einen längeren Unterbruch nicht einfach ignorieren.

Für Nichterwerbstätige richten sich die Beiträge grundsätzlich nach den massgebenden Vermögens- und Renteneinkommensverhältnissen. Bei verheirateten Paaren können eigene Beiträge unter gesetzlichen Voraussetzungen durch die Beiträge der erwerbstätigen Ehepartnerin oder des Ehepartners als bezahlt gelten. Diese Sonderregel ist nicht pauschal auf unverheiratete Paare übertragbar. Die zuständige Ausgleichskasse kann anhand Deiner Erwerbs- und Familiensituation prüfen, ob eine Anmeldung nötig ist.

Die Informationsstelle AHV/IV stellt das Merkblatt 2.03 zu Beiträgen Nichterwerbstätiger bereit. Die SVA Basel-Landschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bei längeren Unterbrüchen auf Beitragslücken zu achten ist. Lass Dir die individuelle Einordnung bestätigen, statt einen fixen Monatsbetrag aus einer fremden Beispielrechnung zu übernehmen.

Unfallversicherung: Der oft übersehene Übergang

Bei einer Anstellung von mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber besteht grundsätzlich auch die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung nach UVG. Während unbezahlten Urlaubs ist jedoch entscheidend, wann der gesetzliche Versicherungsschutz endet und ob eine Abredeversicherung möglich oder nötig ist. Die übliche Nachdeckungsfrist beträgt 31 Tage nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Besondere Lohnersatzleistungen können die Einordnung beeinflussen. Kläre den konkreten Beginn und das Ende schriftlich mit Arbeitgeber und Unfallversicherer.

Eine Abredeversicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Nichtberufsunfallschutz für eine begrenzte Zeit verlängern. Sie muss rechtzeitig abgeschlossen werden. Prüfe Kosten, Frist und Leistungsumfang direkt beim UVG-Versicherer. Verlasse Dich nicht darauf, dass eine Kreditkarte, Reiseversicherung oder private Zusatzversicherung dieselben Leistungen bietet.

Wenn keine volle UVG-Unfalldeckung mehr besteht, ist die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wichtig. Das Bundesamt für Gesundheit erklärt, wann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistiert werden darf. Informiere Deine Krankenkasse rechtzeitig über den Wechsel der Deckung und kläre den Beginn einer allfälligen Wiedereinschliessung. Die Grundversicherung und die Unfallversicherung unterscheiden sich insbesondere bei Kostenbeteiligung und Leistungen.

Pensionskasse und Säule 3a während der Auszeit

In der beruflichen Vorsorge kann unbezahlter Urlaub Auswirkungen auf die Sparbeiträge und den Schutz bei Invalidität und Tod haben. Manche Pensionskassen bieten eine befristete Weiterversicherung oder besondere Lösungen an; die Bedingungen unterscheiden sich nach Reglement. Frage ausdrücklich nach Risikodeckung, Sparbeiträgen, Beitragsaufteilung, Koordinationsabzug und Folgen eines längeren Unterbruchs. Ein Arbeitsvertrag, der formal weiterläuft, garantiert nicht automatisch unveränderte Vorsorgeleistungen.

Bei der Säule 3a ist entscheidend, ob im betreffenden Steuerjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorliegt und welche gesetzlichen Höchstbeträge und persönlichen Voraussetzungen gelten. Ein unbezahlter Monat bedeutet nicht zwangsläufig, dass Du im ganzen Jahr keinen 3a-Beitrag leisten darfst. Prüfe die Jahreskonstellation und überweise keine Beträge allein aufgrund eines allgemeinen Ratgebers. Für langfristige Anlagen gilt zusätzlich: Investiere während einer Auszeit nur Geld, das Du nicht für laufende Rechnungen oder Deinen Notgroschen brauchst.

Steuern und Prämien: Die Rechnung kommt trotzdem

Ein tieferes Jahreseinkommen kann die effektive Steuerbelastung verändern, aber die laufenden Zahlungsfristen verschwinden nicht. Provisorische Steuerrechnungen können noch auf früheren Einkommensverhältnissen beruhen. Erkundige Dich bei Deiner kantonalen Steuerverwaltung, ob eine Anpassung der provisorischen Rechnung sinnvoll ist. Bei Quellensteuer gelten andere Verfahren als bei ordentlicher Veranlagung. Vermeide es, aus einer reduzierten Lohnabrechnung direkt auf eine bestimmte Steuerersparnis zu schliessen.

Auch die Krankenkassenprämien laufen grundsätzlich weiter. Ob eine Prämienverbilligung möglich ist, richtet sich nach kantonalen Regeln und den massgebenden wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein kurzfristiger Einkommensrückgang führt nicht in jedem Kanton sofort zu einem höheren Anspruch. Prüfe die Fristen und Meldewege an Deinem Wohnort.

Vier Konten statt einer unübersichtlichen Summe

Für eine übersichtliche Planung kannst Du Dein Geld gedanklich in vier Töpfe aufteilen: laufende Fixkosten, unregelmässige Jahreskosten, Auszeitbudget und unberührte Notfallreserve. Dafür brauchst Du nicht zwingend vier Bankkonten. Eine Tabelle mit vier klaren Positionen reicht oft aus. Wichtig ist, dass Du eine bereits für Steuern oder Krankenkassenprämien vorgesehene Summe nicht noch einmal als frei verfügbares Reisebudget zählst.

Wenn Du eine zusätzliche Kontolösung prüfen möchtest, vergleiche die tatsächlichen Kontoführungsgebühren, Kartenkonditionen, Zahlungsfunktionen und Einlagensicherung. Eine digitale Bank kann organisatorisch helfen, ersetzt aber keine sorgfältige Budgetplanung. Bei unserem bestehenden Ratgeber zum Bankkonkurs erklären wir, warum Kontoguthaben und Wertschriftendepots rechtlich nicht identisch zu behandeln sind.

Praktische Checkliste vor der Freistellung

Spätestens einige Wochen vor dem Start solltest Du die Freistellung schriftlich vereinbart haben. Frage HR nach einer Musterabrechnung, dem Versicherungsende und den Pensionskassenoptionen. Kontaktiere bei längeren Unterbrüchen die Ausgleichskasse. Prüfe mit Unfall- und Krankenversicherer, welche Deckung an welchem Tag besteht. Erstelle anschliessend einen Monatsplan mit realen Fälligkeiten und dokumentiere, welche Auskünfte noch offen sind.

Bei Reisen ins Ausland kommen Fragen zur Auslanddeckung, medizinischen Behandlung, Haftpflicht und allenfalls zum Aufenthaltsrecht hinzu. Die Schweiz und Deutschland haben unterschiedliche Sozialversicherungs- und Steuerregeln; ein Wohnsitzwechsel oder eine Erwerbstätigkeit im Ausland kann die hier beschriebenen Standardannahmen verändern. Hole in solchen Fällen eine individuelle Abklärung ein.

FAQ: Häufige Fragen zum unbezahlten Urlaub

Muss ich während unbezahltem Urlaub AHV bezahlen?

Nicht automatisch für jeden einzelnen unbezahlten Monat. Massgebend sind die Regeln für das Beitragsjahr und Deine Erwerbs- und Familiensituation. Bei längerer Pause klärt die Ausgleichskasse, ob Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger geschuldet sind.

Bin ich während der Auszeit gegen Unfälle versichert?

Nicht unbegrenzt über den Arbeitgeber. Die gesetzliche Nachdeckung und eine mögliche Abredeversicherung müssen rechtzeitig geprüft werden. Bei Wegfall der UVG-Deckung ist die Unfalldeckung der Krankenkasse zu klären.

Kann ich weiter in die Säule 3a einzahlen?

Das hängt unter anderem von Deinem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen im betreffenden Jahr und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine Auszeit allein beantwortet diese Frage nicht.

Wie gross sollte meine Reserve sein?

Sie sollte sämtliche erwarteten Ausgaben während der Freistellung, bereits bekannte Jahresrechnungen und einen getrennten Puffer für Unvorhergesehenes abdecken. Der Betrag ergibt sich aus Deinem Haushalt, nicht aus einer allgemeingültigen Faustregel.

Eine Auszeit in drei Finanzphasen kalkulieren

Die Planung beginnt nicht am ersten Ferientag, sondern mehrere Monate davor. In der Vorbereitungsphase solltest Du Deine tatsächlich verfügbaren Reserven von Beträgen trennen, die bereits für Steuern, jährliche Rechnungen oder andere Verpflichtungen vorgesehen sind. Eine vermeintlich hohe Kontoreserve kann sonst doppelt verplant sein. Lege deshalb drei getrennte Budgetzeilen an: Geld für die laufenden Monate ohne Lohn, Geld für einmalige Ausgaben während der Auszeit und eine Reserve für die Rückkehr in den Arbeitsalltag.

Während des unbezahlten Urlaubs ist entscheidend, wann Zahlungen fällig werden. Ein Jahresbudget kann ausgeglichen wirken und trotzdem im dritten Monat zu einer Liquiditätslücke führen. Erstelle daher eine Monatsübersicht mit Anfangsbestand, tatsächlichen Einnahmen, fixen Zahlungen, variablen Ausgaben und Schlussbestand. Berücksichtige insbesondere Krankenkassenprämien, Mietzahlungen, Kreditraten, Abonnemente, Versicherungsprämien und bereits geplante grössere Anschaffungen.

In der Rückkehrphase kann der erste volle Lohn später eintreffen als erwartet. Je nach betrieblicher Abrechnung und vereinbartem Wiedereintritt entstehen Übergangswochen, in denen weiterhin Rechnungen bezahlt werden müssen. Kläre vorab schriftlich, wann Deine Lohnzahlung wieder einsetzt, wie sich allfällige variable Vergütungen verhalten und ob Ferienansprüche oder andere arbeitsvertragliche Leistungen betroffen sind.

Beispiel: Liquiditätsplan für vier Monate ohne Lohn

Angenommen, Du planst vier Monate unbezahlten Urlaub. Deine monatlichen fixen Haushaltsausgaben betragen in diesem reinen Rechenbeispiel CHF 2’400 und Deine variablen Ausgaben CHF 900. Für vier Monate ergibt das CHF 13’200. Hinzu kommen beispielhaft CHF 1’800 für eine Reise, CHF 1’500 für fällige Jahresrechnungen und CHF 2’000 als Übergangspuffer. Die geplante Liquidität beträgt damit CHF 18’500. Das ist keine allgemeingültige Empfehlung: Dein tatsächlicher Bedarf hängt unter anderem von Wohnkosten, Familiengrösse, Versicherungsschutz und Einkommenssituation ab.

Prüfe dieses Budget anschliessend in einem Belastungstest. Was passiert, wenn eine zusätzliche Rechnung von CHF 1’000 eingeht, eine Reise teurer wird oder Du erst einen Monat später wieder ein Einkommen erhältst? Ein guter Plan zeigt nicht nur den erwarteten Endbestand, sondern auch den niedrigsten Kontostand während der gesamten Auszeit. Geld, das Du zu einem festen Termin benötigst, solltest Du nicht von kurzfristigen Börsenkursen abhängig machen.

Versicherungsschutz vor der Auszeit schriftlich klären

Unbezahlter Urlaub ist nicht automatisch mit unverändertem Versicherungsschutz gleichzusetzen. Frage Deinen Arbeitgeber beziehungsweise die zuständigen Versicherer nach dem konkreten Ende einer bestehenden Unfalldeckung, möglichen Anschlusslösungen, deren Laufzeit und den notwendigen Anmeldefristen. Verlasse Dich nicht auf mündliche Aussagen. Auch bei der Pensionskasse können Risiko- und Sparleistungen unterschiedlich behandelt werden; massgeblich sind Reglement und individuelle Vereinbarung.

Wenn Du in dieser Zeit ins Ausland reist, prüfe zusätzlich den örtlichen Geltungsbereich, allfällige Ausschlüsse und die Behandlung von medizinischen Notfällen. Eine Schweizer Krankenversicherung ersetzt nicht automatisch jeden Reiseversicherungsschutz. Eine Deckungsbestätigung mit den entscheidenden Daten ist hilfreicher als eine pauschale Annahme, dass schon alles versichert sein werde.

Werbehinweis zur Versicherungsberatung: Über unsere Website kannst Du eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an einen Kooperationspartner stellen. Bei einer Vermittlung können wirtschaftliche Interessen bestehen. Die Beratung ersetzt keine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen und garantiert weder eine bestimmte Deckung noch einen Vertragsabschluss.

Checkliste für das Gespräch mit HR

Halte den Beginn und das Ende des unbezahlten Urlaubs, den Wiedereintritt, die Lohnzahlung, den Unfallversicherungsschutz, die berufliche Vorsorge und mögliche Auswirkungen auf Ferienansprüche in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Frage zusätzlich, ob sich die Beiträge und Leistungen aus anderen arbeitsvertraglichen Versicherungen verändern. Bei einer längeren Auszeit können sich auch die Voraussetzungen für Einzahlungen in die gebundene Vorsorge ändern.

Lasse Dir für AHV-Fragen nicht einfach einen pauschalen Mindestbeitrag nennen, sondern kläre Deine konkrete Beitragssituation bei der zuständigen Ausgleichskasse. Ob und in welchem Umfang eine Beitragslücke entsteht, hängt von den individuellen Umständen ab, insbesondere von bereits geleisteten Beiträgen und der persönlichen Erwerbssituation. Bewahre relevante Bestätigungen und Abrechnungen auf.

Nach der Rückkehr: Finanzplan wieder normalisieren

Sobald Dein reguläres Einkommen wieder fliesst, vergleiche die tatsächlichen Ausgaben mit Deinem ursprünglichen Plan. Trenne einmalige Kosten von dauerhaft veränderten Lebenshaltungskosten. Fülle zuerst notwendige Liquiditätsreserven wieder auf, bevor Du freiwillige langfristige Sparraten erhöhst. Falls Du während der Auszeit Daueraufträge reduziert oder pausiert hast, prüfe sie einzeln auf Zweckmässigkeit und korrekte Ausführung.

Eine gute Nachbereitung liefert auch Erkenntnisse für die nächste Auszeit: Welche Kosten waren unterschätzt? Welche Abonnemente liefen unnötig weiter? Welche Versicherungsfragen haben Zeit benötigt? Halte die Antworten in einer einfachen Vorlage fest. Damit wird aus einer einmaligen finanziellen Herausforderung ein wiederverwendbarer Planungsprozess.

Fazit: Erst Absicherung, dann Auszeit

Eine gut vorbereitete Freistellung beginnt nicht mit der Buchung einer Reise, sondern mit einer klaren Vereinbarung und einer vollständigen Liquiditätsrechnung. Der grösste Planungsfehler ist oft nicht ein zu kleines Freizeitbudget, sondern eine übersehene Versicherungslücke oder eine bereits verplante Steuerreserve. Wenn Du AHV, Unfallversicherung, Pensionskasse und Zahlungen rechtzeitig klärst, kannst Du Deine freie Zeit mit deutlich weniger finanziellen Überraschungen nutzen.

Die zeitliche Abfolge der Versicherungsentscheide

Bei der Vorbereitung ist die Reihenfolge entscheidend: Zuerst lässt Du Dir von HR bestätigen, wann der Lohnanspruch endet und ob eine Lohnfortzahlung oder eine Ersatzleistung besteht. Anschliessend klärst Du beim bisherigen Unfallversicherer, bis zu welchem Datum die Nichtberufsunfalldeckung reicht und ob eine Abredeversicherung in Frage kommt. Erst danach kannst Du entscheiden, ob und ab wann die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder einzuschliessen ist. Dokumentiere die Daten schriftlich. Wenn zwischen zwei Versicherungen auch nur wenige Tage ungeklärt bleiben, kann die vermeintliche Ersparnis einer Auszeit durch einen Unfall erheblich belastet werden.

Die Krankenkasse sollte nicht nur eine allgemeine Auskunft erhalten, sondern den konkreten Zeitraum kennen. Prüfe zudem, ob die Auszeit im Ausland stattfindet. Behandlungskosten, Rücktransporte und besondere Sportarten können eigene Fragen aufwerfen. Eine normale Schweizer Grundversicherung ist kein umfassender Ersatz für alle Reise- und Auslandrisiken. Vergleiche deshalb den tatsächlichen Leistungsumfang und nicht nur die Prämie.

So prüfst Du Deinen Plan vor der Unterschrift

Erstelle eine Übersicht mit drei Spalten: Frage, zuständige Stelle und schriftlich bestätigte Antwort. Bei HR gehören Beginn und Ende der Freistellung, Rückkehrdatum, Lohnabrechnung, Ferienanspruch und Pensionskassenregelung hinein. Bei der Ausgleichskasse geht es um mögliche AHV-Beiträge im Kalenderjahr. Bei Unfall- und Krankenversicherung geht es um Deckungsbeginn, Ende und allfällige Anschlusslösungen. Bei der Steuerverwaltung kannst Du die Anpassung provisorischer Zahlungen ansprechen. Eine Antwort ist erst dann abgeschlossen, wenn sie sich auf Deine konkreten Daten bezieht.

Plane ausserdem einen Kontrolltermin etwa einen Monat vor der Rückkehr. Dann prüfst Du den Kontostand, noch offene Jahresrechnungen, die erwartete erste Lohnzahlung und die Wiederaufnahme allfälliger Sparaufträge. Wenn Du einen automatischen ETF-Sparplan oder eine regelmässige 3a-Einzahlung pausiert hast, kontrolliere, ob die Wiederaufnahme zu Deiner tatsächlichen Liquidität passt. Ein automatischer Auftrag darf nicht zu einem Überzug führen, nur weil das ursprüngliche Budget einen früheren Lohneingang vorausgesetzt hat.

Was bei einer Auszeit mit Familie anders ist

In einem Haushalt mit Kindern sind die finanziellen Folgen oft weniger flexibel als bei einer Einzelperson. Kita-Rechnungen, Krankenkassenprämien, Mietkosten und vertraglich vereinbarte Betreuung können weiterlaufen, selbst wenn ein Elternteil vorübergehend weniger arbeitet. Prüfe, ob die Betreuungskosten tatsächlich sinken oder ob eine Platzgarantie an bestimmte Zahlungen gebunden ist. Berücksichtige ausserdem, dass eine Auszeit nicht automatisch einem gesetzlichen Elternurlaub entspricht und arbeitsrechtliche Ansprüche separat zu beurteilen sind.

Wenn nur eine Person im Haushalt unbezahlten Urlaub nimmt, ist das verbleibende Einkommen eine wichtige Sicherheitsgrösse. Setze es aber nicht vollständig als frei verfügbares Budget an: Ziehe sämtliche laufenden Verpflichtungen und die Rücklagen für unregelmässige Rechnungen ab. Bei einer längeren Auszeit kann auch der Schutz bei Erwerbsunfähigkeit relevant werden. Die individuelle Situation der Familie sollte deshalb zusammen mit den bestehenden Versicherungsunterlagen geprüft werden.

Quellen und weiterführende Literatur

Informationsstelle AHV/IV, Beiträge und Merkblatt 2.03: https://www.ahv-iv.ch/de/sozialversicherungen/alters-und-hinterlassenenversicherung-ahv/beitr%C3%A4ge

SVA Basel-Landschaft, Unbezahlter Urlaub: https://www.sva-bl.ch/de/zugaenge/private/unbezahlter-urlaub

Bundesamt für Gesundheit, Unfalldeckung in der Krankenversicherung: https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-zur-sistierung-der-unfalldeckung-berechtigte-versicherte

Weitere Lektüre auf Auswandern Schweiz: https://www.auswandernschweiz.ch/post/bankkonkurs-schweiz-konto-etf-depot-saeule-3a und https://www.auswandernschweiz.ch/post/steuerreserve-schweiz-monatlich-steuern-zuruecklegen sowie https://www.auswandernschweiz.ch/post/familienbudget-mit-baby-in-der-schweiz-2026-elternzeit-kita-und-r%C3%BCcklagen-planen

Kommentare


bottom of page