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Vermögenssteuer in der Schweiz: Ein Überblick

Aktualisiert: vor 6 Tagen

Die Vermögenssteuer ist eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems. Während viele Länder Vermögen nur indirekt besteuern oder entsprechende Abgaben abgeschafft haben, erhebt die Schweiz weiterhin eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen von Privatpersonen. Für Steuerpflichtige ist es daher entscheidend zu verstehen, was genau besteuert wird, wie die Vermögenssteuer berechnet wird und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.


Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die Vermögenssteuer in der Schweiz, ihre Grundlagen, die wichtigsten Einflussfaktoren und typische Praxisfragen.

Was ist die Vermögenssteuer?


Die Vermögenssteuer ist eine jährlich erhobene Steuer auf das gesamte Reinvermögen einer natürlichen Person. Sie wird ausschließlich von Kantonen und Gemeinden erhoben – der Bund kennt keine Vermögenssteuer.


Besteuert wird nicht das Einkommen, sondern der Bestand des Vermögens zu einem bestimmten Stichtag, in der Regel dem 31. Dezember eines Jahres. Maßgeblich ist das Vermögen abzüglich der bestehenden Schulden.



Wer ist vermögenssteuerpflichtig?


Vermögenssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle in der Schweiz steuerlich ansässigen Privatpersonen. Dazu zählen:


  • Schweizer Staatsangehörige

  • ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

  • Personen mit wirtschaftlicher Zugehörigkeit (z. B. Immobilienbesitz)


Auch verheiratete Paare werden gemeinsam besteuert, während unverheiratete Personen individuell veranlagt werden.



Welche Vermögenswerte werden besteuert?


Zum steuerbaren Vermögen zählen nahezu alle Vermögenswerte, unabhängig davon, ob sie Erträge abwerfen oder nicht. Dazu gehören insbesondere:


  • Bankguthaben und Bargeld

  • Aktien, ETFs, Fonds und Obligationen

  • Beteiligungen an Unternehmen

  • Immobilien im In- und Ausland

  • Edelmetalle wie Gold oder Silber

  • Kryptowährungen


Nicht besteuert werden üblicherweise:


  • Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände

  • Vorsorgevermögen in der Säule 2 und 3a



Schulden und Abzüge


Von den Vermögenswerten dürfen bestehende Schulden vollständig abgezogen werden. Dazu zählen:


  • Hypotheken

  • Privatdarlehen

  • Konsumkredite

  • Steuerschulden


Besteuert wird somit ausschließlich das Nettovermögen, nicht der Bruttowert der Vermögenswerte.


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Bewertung der Vermögenswerte


Die Bewertung erfolgt nicht immer zum Marktwert. Je nach Vermögensart gelten unterschiedliche Regeln:


  • Wertschriften werden in der Regel zum Kurswert per Jahresende bewertet

  • Immobilien werden zum kantonalen Steuerwert angesetzt, der meist unter dem Marktwert liegt

  • Bankguthaben werden zum Nominalwert erfasst

  • Edelmetalle zum offiziellen Kurswert


Diese Bewertungsregeln können je nach Kanton leicht variieren.



Höhe der Vermögenssteuer


Die Vermögenssteuer ist kantonal sehr unterschiedlich ausgestaltet. Sowohl der Steuersatz als auch die Progression unterscheiden sich erheblich zwischen den Kantonen und Gemeinden.


Typischerweise liegt die Vermögenssteuer im Bereich von:


  • wenigen Promille bei niedrigem Vermögen

  • bis zu rund 1 % bei sehr hohem Vermögen


Zusätzlich bestehen oft Freibeträge, unterhalb derer keine Vermögenssteuer anfällt.



Vermögenssteuer und Immobilien


Immobilien spielen bei der Vermögenssteuer eine zentrale Rolle. Der Steuerwert von selbstgenutztem oder vermietetem Wohneigentum erhöht das steuerbare Vermögen, während Hypotheken dieses reduzieren.


Dadurch entsteht häufig eine enge Wechselwirkung zwischen Vermögenssteuer, Eigenmietwert und Einkommenssteuer. Besonders für schuldenfreie Eigentümer kann die Vermögenssteuer spürbar ins Gewicht fallen.



Vermögenssteuer und Kapitalanlagen


Wertschriften wie Aktien, ETFs oder Fonds erhöhen das steuerbare Vermögen. Gleichzeitig können sie steuerlich effizient sein, da private Kapitalgewinne in der Schweiz meist steuerfrei sind.


Dividenden und Zinsen werden zwar als Einkommen besteuert, beeinflussen aber nicht direkt die Vermögenssteuer, sondern nur den Vermögensbestand zum Jahresende.



Gestaltungsmöglichkeiten und Optimierung


Die Vermögenssteuer lässt sich nicht vermeiden, aber in gewissen Grenzen gestalten. Typische Ansätze sind:


  • Nutzung von Vorsorgeinstrumenten (Säule 2 und 3a)

  • Berücksichtigung von Schulden in der Vermögensbilanz

  • Wahl eines steuerlich günstigen Wohnorts

  • langfristige Planung der Vermögensstruktur


Wichtig ist dabei stets die Gesamtbetrachtung von Einkommen-, Vermögens- und Vorsorgesteuern.



Vermögenssteuer im internationalen Vergleich


International ist die Schweizer Vermögenssteuer eine Ausnahme. Allerdings ist sie eingebettet in ein System mit:


  • vergleichsweise moderaten Einkommenssteuern

  • steuerfreien privaten Kapitalgewinnen

  • stabiler Rechtssicherheit


In der Gesamtbetrachtung bleibt die Steuerbelastung für viele Vermögensinhaber konkurrenzfähig.



Fazit: Die Vermögenssteuer als Teil des Gesamtsystems


Die Vermögenssteuer ist ein fester Bestandteil des Schweizer Steuersystems und betrifft breite Bevölkerungsschichten. Wer Vermögen aufbaut oder besitzt, sollte sie in seine langfristige Planung einbeziehen.


Ein gutes Verständnis der Vermögenssteuer hilft, Überraschungen zu vermeiden und fundierte Entscheidungen zu treffen – insbesondere im Zusammenspiel mit Einkommen, Immobilien und Kapitalanlagen.





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