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AutorenbildRoman Welzk

Was ist die 100km Regelung in der Schweiz als Wochenaufenthalter?



Die "100-km-Regelung" in Bezug auf Wochengrenzgänger in der Schweiz bezieht sich darauf, dass wenn der Arbeitsweg für Wochengrenzgänger über 100 Kilometer beträgt oder der Hin- und Rückweg mehr als 3 Stunden dauert, die tägliche Rückkehr an den Wohnort als "nicht zumutbar" gilt.


In diesem Kontext bedeutet dies, dass Wochengrenzgänger, die unter diese Regelung fallen, die gesamten Einkünfte in der Schweiz versteuern können und in Deutschland keine weiteren Einkommensteuern zahlen müssen. Dies ermöglicht es diesen Berufspendlern, ihre steuerliche Pflicht in dem Land zu erfüllen, in dem sie arbeiten, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen in ihrem Wohnsitzland zu haben.


Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen komplex sein können und sich ändern können, daher ist es ratsam, sich direkt an einen Steuerberater oder die Steuerbehörden in beiden Ländern zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.


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