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Ressourcenausgleich Aargau 2026: Ziele und Funktionsweise

3. Sept. 2023
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Okt.

Der Ressourcenausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden soll verhindern, dass unterschiedliche Steuereinnahmen zu untragbar grossen Unterschieden bei kommunalen Leistungen und Steuerfüssen führen. Gemeinden erfüllen vergleichbare öffentliche Aufgaben, verfügen aber nicht über dieselbe Steuerkraft. Das kantonale System verringert diese Unterschiede, ohne die Eigenständigkeit der Gemeinden aufzuheben.

Wichtig ist die genaue Abgrenzung: Der Ressourcenausgleich betrifft die Einnahmeseite der Gemeinden. Der Lastenausgleich berücksichtigt besondere, schwer beeinflussbare Ausgaben. Ergänzungsbeiträge sind ein zusätzliches Sicherungsinstrument für einzelne Gemeinden. Diese drei Bausteine zusammen bilden den kommunalen Finanzausgleich des Kantons Aargau.

Was soll der Ressourcenausgleich sicherstellen?

Das kantonale Ziel sind ausgewogene Verhältnisse bei Steuerbelastung und Leistungen der Gemeinden sowie eine zeitgemässe Gemeindeentwicklung. Der Ausgleich soll finanzschwachen Gemeinden ermöglichen, grundlegende Aufgaben zu erfüllen, ohne ihren Steuerfuss unverhältnismässig erhöhen zu müssen. Er garantiert jedoch weder überall identische Steuern noch überall genau dasselbe Leistungsangebot.

Für Einwohnerinnen und Einwohner wirkt sich die Finanzkraft indirekt auf Schulen, lokale Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen und den finanziellen Spielraum der Gemeinde aus. Ob eine Gemeinde attraktiv ist, hängt daneben von Lage, Verkehr, Wohnraum und zahlreichen weiteren Faktoren ab. Eine Finanzausgleichszahlung allein ist daher kein Qualitätsranking von Gemeinden.

Warum haben Aargauer Gemeinden unterschiedliche Steuerkraft?

Die Einnahmen hängen unter anderem von der Zahl und dem steuerbaren Einkommen der Einwohner, der wirtschaftlichen Struktur und den steuerpflichtigen Unternehmen ab. Zentrale Lagen können eine andere Steuerbasis haben als kleinere, ländliche Gemeinden. Auch Veränderungen bei grossen Steuerpflichtigen können das Einnahmepotenzial beeinflussen.

Der Kanton misst die Finanzkraft anhand eines standardisierten Normsteuerertrags pro Kopf. Dabei geht es nicht bloss um den tatsächlich gewählten Gemeindesteuerfuss. Ein Vergleich auf einer gemeinsamen Berechnungsbasis verhindert, dass die Ausgleichszahlung allein durch eine kommunale Steuerfusserhöhung oder -senkung gesteuert werden kann.

Wie funktioniert der Steuerkraftausgleich?

Liegt die Finanzkraft pro Kopf über dem kantonalen Durchschnitt, leistet eine Gemeinde eine Abgabe. Liegt sie darunter, erhält sie einen Beitrag. Gemäss geltendem Finanzausgleichsdekret werden 30 Prozent des Abstands zum kantonalen Durchschnitt ausgeglichen. Dieser Steuerkraftausgleich wird horizontal finanziert: Die entsprechenden Abgaben finanzstarker Gemeinden entsprechen den Beiträgen an finanzschwache Gemeinden.

Das ist kein pauschaler Transfer von 30 Prozent des gesamten Gemeindebudgets. Massgebend ist der Abstand des standardisierten Normsteuerertrags zum kantonalen Durchschnitt und die dafür vorgesehene Berechnung. Die konkreten Beträge werden für jedes Zahlungsjahr neu bestimmt.

Was bedeutet die Mindestausstattung von 84 Prozent?

Nach dem Steuerkraftausgleich kann eine besonders finanzschwache Gemeinde weiterhin deutlich unter dem kantonalen Mittel liegen. Für solche Fälle sieht der Aargau eine Mindestausstattung vor. Der geltende Grenzwert liegt bei 84 Prozent des kantonalen durchschnittlichen Ressourcenniveaus. Liegt die Gemeinde nach dem Steuerkraftausgleich darunter, erhält sie einen zusätzlichen Beitrag bis zu diesem Grenzwert.

Anders als der horizontal finanzierte Steuerkraftausgleich wird die Mindestausstattung vom Kanton finanziert. Sie bedeutet keine Garantie, dass alle Gemeinden 84 Prozent derselben tatsächlichen Steuereinnahmen erzielen: Es handelt sich um das gesetzlich definierte, standardisierte Ressourcenniveau.

Ressourcenausgleich, Lastenausgleich und Ergänzungsbeiträge unterscheiden

Der Ressourcenausgleich betrachtet die Einnahmemöglichkeiten. Der Lastenausgleich setzt dagegen bei besonderen Belastungen an, beispielsweise im Bildungs- und Sozialbereich oder durch räumlich-strukturelle Gegebenheiten. Ergänzungsbeiträge kommen nur unter zusätzlichen Voraussetzungen in Betracht, wenn eine Gemeinde trotz der regulären Instrumente ihren Haushalt nicht mit einem zumutbaren Steuerfuss ausgleichen könnte.

Der kommunale Aargauer Finanzausgleich ist ausserdem nicht mit dem nationalen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen zu verwechseln. Beide Systeme verfolgen einen Ausgleichsgedanken, haben aber unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Berechnungen und Empfänger.

Welche Bedeutung hat das für die Wohnortwahl?

Wer in den Aargau zieht, sollte nicht nur den aktuellen Steuerfuss betrachten. Relevant sind die gesamte Steuerbelastung, Miet- und Wohnkosten, Kinderbetreuung, Mobilität und die kommunalen Leistungen. Ein tiefer Steuerfuss kann mit hohen Wohnkosten einhergehen. Ein hoher Finanzausgleichsbeitrag sagt umgekehrt nicht automatisch etwas über die Lebensqualität aus.

Die amtlichen Tabellen zu den Finanzausgleichszahlungen werden jährlich veröffentlicht. Dort lassen sich die Positionen der einzelnen Gemeinden für das betreffende Zahlungsjahr nachvollziehen. Bei einer langfristigen Standortentscheidung ist es sinnvoll, mehrere Jahre statt nur einen einzelnen Wert zu betrachten.

Fazit

Der Ressourcenausgleich soll unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der Aargauer Gemeinden teilweise ausgleichen und ein angemessenes kommunales Leistungsangebot unterstützen. Seine Kernelemente sind der Steuerkraftausgleich und die kantonal finanzierte Mindestausstattung. Für die Frage, welche Gemeinden konkret Geld erhalten, ist die jährliche Zahlungstabelle massgebend.

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