Aktiendepot und ETF Sparplan von Deutschland in die Schweiz übertragen
- Roman Welzk
- 26. Mai
- 7 Min. Lesezeit
Wenn du deinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlagerst, stellt sich schnell die Frage: Was passiert mit deinem Aktiendepot oder ETF-Sparplan? Viele Auswanderer sind unsicher, wie sie mit ihren bestehenden Geldanlagen umgehen sollen. In diesem Artikel erfährst du, was du beachten musst, welche Handlungsmöglichkeiten du hast und wie du mögliche steuerliche Vorteile in der Schweiz optimal nutzen kannst.
Was passiert mit deinem Depot bei Wohnsitzwechsel?
Viele Anleger gehen davon aus, dass sie einfach ihre Adresse beim deutschen Broker auf eine Schweizer Adresse ändern können. In der Praxis zeigt sich jedoch: Das ist nicht immer möglich.
Gerade die beiden besonders beliebten und günstigen Anbieter Trade Republic und Scalable Capital akzeptieren keine Schweizer Wohnsitze. Ein einfaches Weiterführen deines Depots bei diesen Brokern ist nach dem Umzug in die Schweiz also nicht mehr möglich.
Mein eigenes Depot hatte ich damals aufgelöst und alles direkt mit in die Schweiz genommen. Dies war die einfachste und sicherste Lösung. Jetzt bin ich bei der Postfinance da dort die Depotführung kostenlos ist. Somit der mit ABSTAND günstigste Anbieter der Schweiz. Deutlich günstiger als Swissquote oder Kantonalbanken. Nur bei Neo-Brokern wie neon oder yuh geht es günstiger, wenn du die abgespeckten gratis ETFs kaufst.
Zwei Lösungen für dein deutsches Aktiendepot nach dem Umzug
Wenn dein aktueller Anbieter keine Schweizer Adresse akzeptiert, stehen dir grundsätzlich zwei Wege offen, um deine Geldanlage weiterzuführen.
Möglichkeit 1: Wechsel zu einem deutschen Broker, der Schweizer Kunden akzeptiert
Einige deutsche Banken und Online-Broker akzeptieren Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz. Dazu gehört beispielsweise die DKB (Deutsche Kreditbank). Du kannst dein bestehendes Depot einfach zu einem solchen Anbieter übertragen und deine neue Schweizer Adresse hinterlegen. Schreib einfach mal dem entsprechenden Anbieter zu dem du gern wechseln würdest.
So bleibt dein Depot in Deutschland, du profitierst aber von den steuerlichen Regelungen der Schweiz. In der Praxis bedeutet das: Du zahlst deutlich weniger Steuern auf Kapitalgewinne, da die Schweiz keine Kapitalertragsteuer erhebt.
Möglichkeit 2: Wechsel zu einem Schweizer Broker
Wenn du deine Finanzstruktur vollständig in die Schweiz verlagern möchtest, kannst du dein Depot auch zu einem Schweizer Anbieter übertragen. Bekannte Broker in der Schweiz sind beispielsweise Swissquote, PostFinance oder Cornèrtrader.
Der Vorteil: Du hast deine gesamten Finanzen in einem Land und musst dich nicht mehr mit deutsch-schweizerischen Besonderheiten herumschlagen. Der Nachteil: Die Depotgebühren in der Schweiz sind in der Regel deutlich höher als bei deutschen Brokern.
Du kannst natürlich auch einen Vermögensverwalter nutzen und somit alles automatisiert investieren lassen. Empfehlen kann ich da findependent oder Selma.
Steuerliche Vorteile in der Schweiz: Kapitalgewinne sind steuerfrei
Ein entscheidender Vorteil für Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz: Kapitalgewinne aus Aktien und ETFs sind in der Regel steuerfrei. Das bedeutet, du kannst deine Wertpapiere mit Gewinn verkaufen, ohne darauf eine Kapitalertragsteuer zahlen zu müssen – vorausgesetzt, du bist beim Verkauf bereits offiziell in der Schweiz steuerlich ansässig.
Beispiel für die Steuerersparnis
Du investierst in Deutschland 10.000 Euro in ETFs. Jahre später ist dein Depot 100.000 Euro wert. In Deutschland müsstest du auf den Gewinn von 90.000 Euro Kapitalertragsteuer zahlen. In der Schweiz hingegen bleiben die 90.000 Euro steuerfrei, wenn du beim Verkauf in der Schweiz wohnst und das Depot entsprechend geführt wird.
Wichtig ist, dass du die Gewinne erst dann realisierst, wenn du bereits offiziell in der Schweiz lebst und dort steuerpflichtig bist. Der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Verkaufs ist entscheidend.
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Schweiz: Das solltest du wissen
Wenn du als deutscher Staatsbürger in die Schweiz ziehst oder dort bereits lebst, aber weiterhin Einkünfte oder Vermögenswerte in Deutschland hast, stellt sich schnell die Frage: Muss ich jetzt doppelt Steuern zahlen – einmal in Deutschland und einmal in der Schweiz?
Die Antwort lautet: Nein – dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ziel ist es, dass du nicht doppelt besteuert wirst, wenn du grenzüberschreitend Einkommen erzielst.
Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz existiert seit vielen Jahrzehnten und wurde mehrfach überarbeitet. Es regelt genau, in welchem Land du für welche Einkommensarten steuerpflichtig bist – zum Beispiel für:
Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (z. B. Gehalt)
Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden)
Renten und Pensionen
Immobilienerträge
Unternehmensgewinne
Welches Land darf dein Einkommen besteuern?
Grundsätzlich gilt: Besteuert wird dort, wo du steuerlich ansässig bist – also wo du deinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hast. Wenn du in der Schweiz lebst, bist du dort steuerpflichtig. Für bestimmte Einkommensarten – etwa Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie – bleibt Deutschland aber weiterhin zuständig.
Beispiele:
Du wohnst in der Schweiz, erhältst aber Dividenden aus Deutschland:Die Schweiz besteuert dein weltweites Einkommen. Deutschland darf aber eine sogenannte Quellensteuer einbehalten (meist 15 %). Diese wird dir in der Schweiz angerechnet, damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt.
Du beziehst eine deutsche Rente:Deutschland darf die Rente besteuern – je nach Art der Rente und Höhe. Auch hier sorgt das DBA dafür, dass die Schweiz diese Einkünfte nicht erneut besteuert.
Du vermietest eine Immobilie in Deutschland:Diese Einkünfte werden in Deutschland versteuert. Die Schweiz berücksichtigt sie zur Berechnung des Steuersatzes (sogenannter Progressionsvorbehalt), besteuert sie aber nicht erneut.
Kapitalerträge: Wann wird es kompliziert?
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne können steuerlich besonders sensibel sein. Zwar erhebt die Schweiz keine Kapitalertragsteuer auf private Kursgewinne, Deutschland aber schon – wenn du zum Beispiel noch ein Depot dort hast.
Dank des DBA kannst du dir die in Deutschland gezahlte Quellensteuer auf Dividenden in der Schweiz anrechnen lassen. Trotzdem lohnt es sich in vielen Fällen, das Depot nach dem Umzug vollständig in die Schweiz zu verlegen, um steuerliche Komplikationen zu vermeiden.
Wichtig: Wohnsitz entscheidet über Steuerpflicht
Ob du in Deutschland oder in der Schweiz steuerpflichtig bist, hängt entscheidend von deinem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ab. Hast du beide Wohnsitze gleichzeitig, wird anhand folgender Kriterien entschieden:
Wo befindet sich dein dauerhafter Mittelpunkt des Lebens?
Wo hältst du dich überwiegend auf?
Wo hast du engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen?
Diese sogenannte "Ansässigkeitsprüfung" entscheidet darüber, welches Land das Hauptbesteuerungsrecht erhält.
Fazit: DBA schützt dich vor doppelter Steuerlast
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sorgt dafür, dass du deine Einkünfte nicht doppelt versteuern musst, wenn du in einem Land wohnst und im anderen Einkommen erzielst.
Dennoch ist es wichtig, die Regeln genau zu kennen – oder dich rechtzeitig beraten zu lassen, insbesondere wenn du:
weiterhin Vermögen oder Einkommen in Deutschland hast
ein Aktiendepot bei einem deutschen Anbieter führst
in beiden Ländern steuerlich relevant bist (z. B. bei Umzug im laufenden Jahr)
Wer sich frühzeitig informiert, kann unnötige Steuerzahlungen vermeiden und die Vorteile des Lebens und Investierens in der Schweiz optimal nutzen.
So funktioniert der Depotübertrag bei Wohnsitzwechsel
Ein Depotübertrag ist in der Regel kostenlos und unkompliziert. So gehst du vor:
Kläre, ob dein aktueller Anbieter Schweizer Adressen akzeptiert.
Wenn nicht, wähle einen neuen Broker in Deutschland oder der Schweiz.
Fordere einen Depotübertrag beim alten Anbieter an.
Gib deine neue Adresse an und achte auf eine korrekte steuerliche Meldung.
Realisiere Kapitalgewinne erst nach erfolgtem Wohnsitzwechsel in die Schweiz.
Mit dieser Strategie sicherst du dir mögliche steuerliche Vorteile und behältst gleichzeitig die Kontrolle über dein Vermögen.
Weitere Tipps für Auswanderer mit Aktiendepot
Informiere dich vor dem Umzug, ob dein Broker weiterhin nutzbar ist.
Notiere dir alle Anschaffungskurse und Belege, um Gewinne später belegen zu können.
Achte auf Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Behalte alle relevanten Dokumente zum Wohnsitzwechsel und Depotübertrag.
Lass dich im Zweifel steuerlich beraten, um Fehler zu vermeiden.
Was du über die Wegzugssteuer wissen musst
Ein oft übersehener Punkt beim Umzug aus Deutschland ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung – besonders relevant für alle, die größere Aktienpakete oder Unternehmensanteile besitzen.
Was ist die Wegzugssteuer?
Die Wegzugssteuer (§ 6 AStG) betrifft vor allem Personen, die wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten – also beispielsweise mindestens 1 Prozent der Anteile an einer GmbH oder AG besitzen. Wenn du dann deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, unterstellt der deutsche Staat eine fiktive Veräußerung deiner Anteile. Das bedeutet: Du musst auf den buchhalterischen Gewinn Einkommensteuer zahlen – auch wenn du deine Anteile gar nicht verkauft hast.
Gilt die Wegzugssteuer auch für normale Aktiendepots?
In der Regel nein, wenn du ein gewöhnliches Depot mit ETFs oder Aktien bei einem Broker wie Trade Republic, Scalable oder der DKB führst, unterliegst du nicht der Wegzugsbesteuerung. Die Wegzugssteuer greift nur bei wesentlichen Beteiligungen, nicht bei typischen Privatdepots mit breit gestreuten Investments.
Aber: Wenn du größere Beteiligungen an einzelnen Firmen hältst oder Geschäftsanteile an Unternehmen besitzt, solltest du dich vor dem Umzug unbedingt steuerlich beraten lassen. In solchen Fällen kann die Wegzugssteuer erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Was tun bei Wegzugssteuerpflicht?
Wenn du betroffen bist, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Steuer sofort zahlenDu akzeptierst die fiktive Veräußerung und zahlst die Steuer direkt an das Finanzamt.
Stundung beantragenIn bestimmten Fällen kannst du eine Stundung der Steuer ohne Sicherheitsleistung beantragen – zum Beispiel bei einem Umzug in ein EU- oder EWR-Land. Allerdings wurden diese Regeln in den letzten Jahren verschärft. Bei einem Wegzug in die Schweiz gelten andere Voraussetzungen.
Tipp: Frühzeitig steuerliche Beratung einholen
Die Wegzugssteuer ist ein komplexes Thema mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen. Wenn du Unternehmensanteile oder Beteiligungen hältst, solltest du rechtzeitig mit einem Steuerberater sprechen, bevor du deinen Wohnsitz offiziell ins Ausland verlegst.
Zusammenfassung zur Wegzugssteuer
Betrifft dich nur bei wesentlichen Beteiligungen (ab 1 % an Kapitalgesellschaften)
Normale Aktiendepots mit ETFs und Einzelaktien sind meist nicht betroffen
Bei Unsicherheit immer professionelle Beratung einholen
In bestimmten Fällen kann die Steuer gestundet werden – je nach Zielland
Fazit: Mit guter Planung steuerlich profitieren
Wenn du in die Schweiz ziehst, solltest du deine Geldanlage nicht dem Zufall überlassen. Mit dem richtigen Vorgehen kannst du dein Aktiendepot erhalten, steuerlich optimieren und langfristig profitieren.
Du hast die Wahl zwischen dem Wechsel zu einem deutschen Anbieter, der Schweizer Kunden akzeptiert, oder dem vollständigen Depotumzug zu einem Schweizer Broker. In beiden Fällen lohnt es sich, rechtzeitig zu planen – insbesondere, wenn du größere Gewinne steuerfrei realisieren möchtest.
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