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Auswandern mit Rente: In diesem Fall drohen Renten-Kürzungen

Der Ruhestand im Ausland ist für viele Schweizerinnen und Schweizer – aber auch für Deutsche – ein attraktiver Traum: tiefer Lebenshaltungskosten, angenehmes Klima, neue Lebensqualität. Doch beim Auswandern mit Rente lauern steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke. In bestimmten Fällen kann deine Rente gekürzt oder anders besteuert werden.


In diesem Artikel erfährst du, wann es beim Auswandern mit Rente zu Kürzungen kommen kann, welche Länder besonders betroffen sind, und wie du dich richtig vorbereitest.


1. Welche Renten sind betroffen?


Zuerst musst du wissen: Es gibt verschiedene Arten von Renten, die je nach Herkunft und Art unterschiedlich behandelt werden:


  • AHV-Rente (Schweiz) oder gesetzliche Rente (Deutschland)

  • Pensionskasse (2. Säule)

  • Private Renten / Säule 3a

  • Beamtenpensionen / Berufliche Zusatzleistungen


Je nach Rententyp und Ziel-Land gelten unterschiedliche Regeln für Auszahlung, Besteuerung und Anrechnung.

2. Kürzungen bei der AHV oder deutschen gesetzlichen Rente


Schweiz – AHV im Ausland


Die AHV-Rente wird grundsätzlich auch im Ausland ausbezahlt – selbst wenn du in ein Nicht-EU-Land ziehst. Es gelten aber Einschränkungen:


  • Keine Krankenversicherung durch die Schweiz im Ausland

  • Regelmäßiger Lebensnachweis erforderlich

  • Wechselkursrisiko bei der Auszahlung

  • Keine Kürzung, aber möglicherweise steuerliche Nachteile im neuen Wohnsitzland


Deutschland – gesetzliche Rentenversicherung


Die deutsche Rentenversicherung zahlt ebenfalls weltweit, jedoch:


  • Teilweise Kürzungen, wenn du keine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit besitzt und in ein Nicht-EU-Land ziehst

  • Rentenanteile, die auf Anrechnungszeiten (z. B. Kindererziehung) beruhen, können ganz oder teilweise entfallen, wenn du außerhalb der EU lebst

  • Rückforderung möglich, falls unrechtmäßig weitergezahlt wird


Tipp: Nutze den Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung, um länderspezifische Auswirkungen zu simulieren.

3. Pensionskasse (2. Säule) – Kapital oder Rente im Ausland?


Die 2. Säule darf in der Schweiz entweder als Rente oder Kapital bezogen werden. Für Auswanderer besonders wichtig:


  • Kapitalbezug möglich bei endgültiger Ausreise in ein Nicht-EU-/EFTA-Land

  • Nur überobligatorisches Guthaben kann bei Ausreise in die EU ausbezahlt werden

  • Rente wird im Ausland in der Regel nicht gekürzt, unterliegt aber ausländischer Besteuerung


Wichtig: Beziehst du Kapital, fällt in der Schweiz eine einmalige Quellensteuer an – je nach Kanton unterschiedlich.

4. Private Vorsorge (Säule 3a / Lebensversicherungen)


Kapital aus der Säule 3a kann auch bei Auswanderung bezogen werden, aber:


  • Der Bezug unterliegt der Quellensteuer – gestaffelter Bezug aus mehreren Konten lohnt sich

  • Im Ausland kann eine Doppelbesteuerung drohen, falls kein Abkommen besteht

  • Prüfe, ob dein Wohnsitzstaat Kapitalauszahlungen nachträglich versteuert


Tipp: Plane den Bezug vor dem Wegzug, wenn steuerlich günstiger.

5. Besteuerung im Ausland – hier drohen Kürzungen durch Abgaben


Viele Länder besteuern ausländische Renten – vor allem Kapitalauszahlungen oder hohe Rentenbeträge:


  • Frankreich: Besteuert deutsche Renten voll, aber mit Progressionsvorbehalt

  • Spanien: Besteuert private Rentenanteile stark, insbesondere aus Kapital

  • Thailand, Philippinen, Türkei: Teilweise steuerlich vorteilhaft – aber keine Sozialversicherungsabkommen


Achtung: Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann deine Rente doppelt versteuert werden!

6. Krankenversicherung im Ausland – oft unterschätzt


Ein oft übersehener Punkt: Wer auswandert, verliert in vielen Fällen den Zugang zur staatlichen Krankenversicherung.


  • In der Schweiz: keine Krankenversicherungspflicht mehr – du musst dich privat versichern

  • In Deutschland: freiwillige gesetzliche oder private Versicherung, wenn Voraussetzungen erfüllt

  • Ausland: In vielen Ländern keine Absicherung bei hohen Behandlungskosten


Tipp: Internationale Krankenversicherung abschließen – vor allem bei Rentenbezug im Nicht-EU-Ausland. Dabei beraten wir dich kostenlos.

7. Wann kommt es zu Renten-Kürzungen?


Kürzungen können eintreten, wenn:


  • Anrechnungszeiten (z. B. Kindererziehung in Deutschland) außerhalb der EU verfallen

  • du nicht (mehr) in die gesetzliche Krankenversicherung fällst

  • Rentenversicherungen im Ausland anders bewertet oder besteuert werden

  • du nicht rechtzeitig Lebensnachweise einreichst

  • du staatliche Zusatzleistungen bekommst, die vom Wohnsitz abhängen


Fazit


Auswandern mit Rente kann ein finanzieller Gewinn sein – wenn du gut planst. Die AHV, Pensionskasse und privaten Vorsorgegelder werden meist auch im Ausland ausbezahlt, doch Steuern, Krankenversicherung und Kürzungsrisiken unterscheiden sich stark je nach Zielland.


Eine individuelle Vorsorgeberatung, das Prüfen von Doppelbesteuerungsabkommen und die Entscheidung über Kapital- oder Rentenbezug vor dem Wegzug können dir tausende Franken im Ruhestand sparen – und böse Überraschungen vermeiden.

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