eBill Direct Debit Schweiz: So funktioniert die neue Lastschrift bis 2028
In der Schweiz wird das klassische Lastschriftverfahren LSV+/BDD am 30. September 2028 eingestellt. Für alle, die Krankenkassenprämien, Mitgliedschaften oder andere wiederkehrende Rechnungen automatisch bezahlen, ist das ein wichtiger Wandel. Seit Juni 2025 bietet SIX mit eBill Direct Debit eine digitale Nachfolgelösung an. Allerdings unterstützt nicht jede Bank das neue Verfahren. Hier erfährst Du, welche Unterschiede bestehen, was Du heute prüfen solltest und wie Du Zahlungsunterbrüche vermeidest.
Was ist eBill Direct Debit?
eBill Direct Debit ist ein kontobasiertes digitales Lastschriftverfahren. Ein Rechnungssteller kann nach einer vorgängigen digitalen Belastungsermächtigung wiederkehrende Forderungen einziehen. Die Ermächtigung wird in der eBill-Umgebung des Onlinebankings eingerichtet und verwaltet. Das unterscheidet sich von einer gewöhnlichen eBill-Rechnung, bei der Du die Zahlung einzeln oder nach einer von Dir festgelegten Regel freigibst. Die neue Lösung ist seit Ende Juni 2025 auf dem Markt, wie SIX am 26. Mai 2025 angekündigt hat.
Warum endet LSV+/BDD 2028?
SIX stellt die beiden bisherigen Verfahren am 30. September 2028 ein. LSV+ wird vor allem für Lastschriften mit Widerspruchsrecht verwendet, BDD für geschäftliche Einzüge ohne das entsprechende Widerspruchsrecht im Verfahren. Die bestehenden Verfahren sind nicht vollständig auf die harmonisierten ISO-20022-Standards ausgerichtet. Für die Weiterentwicklung wäre ein erheblicher technischer Aufwand erforderlich. Das Enddatum betrifft die Infrastruktur von SIX; einzelne Finanzinstitute können ihre Dienstleistungen früher beenden. Für LSV+/BDD in Euro gelten wegen der Einstellung von euroSIC abweichende frühere Termine.
eBill, eBill Direct Debit, Dauerauftrag und QR-Rechnung im Vergleich
Bei der klassischen eBill erhältst Du eine digitale Rechnung und gibst sie manuell oder mittels einer eingerichteten Freigaberegel frei. Bei eBill Direct Debit autorisierst Du den Rechnungssteller für den automatischen Einzug im Rahmen der angebotenen Funktionen. Beim Dauerauftrag legst Du selbst Betrag und Rhythmus fest; das passt besonders zu regelmässigen gleichbleibenden Beträgen. Die QR-Rechnung lässt sich manuell oder über Banking-Apps bezahlen und eignet sich auch für Personen, die keine automatische Belastung wünschen. Keine dieser Lösungen ist pauschal die beste: Entscheidend sind variable Beträge, gewünschte Kontrolle, verfügbare Bankfunktionen und die Angebote des Rechnungsstellers.
Warum die Verfügbarkeit von Deiner Bank abhängt
Dass SIX eine Infrastruktur bereitstellt, bedeutet nicht, dass jede Schweizer Bank diese sofort unterstützt. Die Luzerner Kantonalbank beschreibt eBill Direct Debit beispielsweise als verfügbares Angebot für Unternehmen. UBS erklärt auf ihrer Informationsseite zur LSV-Einstellung hingegen ausdrücklich, dass sie eBill Direct Debit aktuell nicht umzusetzen plant. UBS verweist unter anderem auf ein eigenes Lastschriftangebot für Einzüge von UBS-Konten sowie auf eBill und QR-Rechnungen. Prüfe deshalb die tatsächliche Unterstützung sowohl bei Deiner Bank als auch beim Rechnungssteller. Eine allgemeine Aussage, dass alle Schweizer Bankkunden bereits teilnehmen können, wäre falsch.
Was musst Du als Privatperson jetzt tun?
Bei einem Wechsel kontrollierst Du sämtliche wiederkehrenden Zahlungen einzeln. Bestehende Lastschriften, Daueraufträge und eBill-Freigaben sind unterschiedliche Verfahren und müssen separat überprüft werden.
Du musst bestehende Lastschriften nicht sofort kündigen. Prüfe zuerst, welche Zahlungen über LSV+ laufen und wer sie einzieht. Notiere Dir die Rechnungssteller und Fälligkeiten. Frage bei Deiner Bank oder dem Rechnungssteller nach, welche Nachfolgelösung vorgesehen ist. Wechsle erst dann, wenn die neue Zahlungsart aktiv und bestätigt ist. Achte besonders darauf, dass eine Rechnung nicht gleichzeitig über zwei Verfahren bezahlt wird. Kontrolliere die ersten zwei bis drei Zahlungsläufe nach dem Wechsel und bewahre Bestätigungen über erteilte oder widerrufene Belastungsermächtigungen auf.
Praxisbeispiel: Krankenkassenprämie automatisch bezahlen
Angenommen, Du zahlst monatlich eine Krankenkassenprämie, deren Betrag sich zum Jahreswechsel verändert. Ein fester Dauerauftrag ist nur dann zuverlässig, wenn Du den Betrag rechtzeitig aktualisierst. Eine eBill-Rechnung mit geeigneter Freigaberegel oder ein unterstütztes digitales Lastschriftverfahren kann besser zu wechselnden Beträgen passen. Entscheidend ist aber, was Deine Krankenkasse anbietet und welche Funktionen Deine Bank unterstützt. Kontrolliere auch bei automatisierten Zahlungen die Prämienrechnung und den Kontoauszug. Eine automatische Zahlung ist keine inhaltliche Prüfung der Rechnung.
Sicherheit, Widerspruch und Risiken
Automatische Einzüge sparen Zeit, verlangen aber sorgfältige Kontrolle. Erteile Ermächtigungen nur bekannten Rechnungsstellern und prüfe den angezeigten Zahlungsempfänger. SIX nennt für eBill Direct Debit ein Widerspruchsrecht für Zahlende; die konkreten Abläufe und Fristen solltest Du bei Deiner Bank und in den geltenden Produktbedingungen nachlesen. Verwechsle eine Rückforderung im Zahlungsverfahren nicht mit der rechtlichen Klärung, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist. Ein Widerruf der Einzugsermächtigung beseitigt eine vertragliche Zahlungspflicht nicht automatisch.
Was gilt für Unternehmen und Selbstständige?
Für Rechnungssteller ist die Umstellung umfangreicher als für private Zahlende. Sie müssen ihre Zahlungsprozesse, Bankanbindungen, Rechnungssoftware, Kundenermächtigungen und Abstimmung der Zahlungseingänge überprüfen. Wer bislang LSV+/BDD verwendet, sollte die Umstellung rechtzeitig mit Bank und Softwareanbieter planen. Für neue Rechnungssteller werden seit 2026 nach dem SIX-Zeitplan keine neuen LSV-Identifikationen mehr vergeben. Ein Unternehmen sollte alternative Zahlungswege vor dem produktiven Wechsel testen und Kundinnen und Kunden klar informieren. Besonders wichtig sind Fälle mit fehlgeschlagenen Einzügen, geänderten Kontoverbindungen und widersprochenen Belastungen.
Was hat das mit einem Bankwechsel zu tun?
Wenn Du gleichzeitig Dein Bankkonto wechselst, musst Du wiederkehrende Zahlungen separat betrachten. Ein neuer IBAN-Eintrag beim Arbeitgeber ersetzt keine Anpassung bestehender Lastschriftermächtigungen. Prüfe eBill-Anmeldungen, Daueraufträge, Kartenabonnements und Lastschriften einzeln. Lass das alte Konto für eine Übergangszeit bestehen, sofern die Gebühren und Deine Situation das rechtfertigen. Erst nach erfolgreichen Testzahlungen solltest Du alte Zahlungswege schliessen. Für ein digitales Alltagskonto kannst Du unter anderem neon prüfen; das bedeutet nicht, dass neon eBill Direct Debit unterstützt. Vergleiche die aktuellen Funktionen direkt beim Anbieter.
Werbehinweis und Banking-Partner
Dieser Beitrag enthält eine Partnerempfehlung für neon. Wenn Du über einen entsprechend gekennzeichneten Link ein Angebot nutzt, kann Auswandern Schweiz eine Provision erhalten. Für Dich ist entscheidend, ob Konto, Gebühren, Kartenleistungen und Zahlungsfunktionen zu Deinen Bedürfnissen passen. Der früher verwendete Empfehlungscode lautet auswandernschweiz; eine aktuelle Bonusleistung wird hier ausdrücklich nicht zugesichert, weil die Bedingungen vor einer Nutzung direkt beim Anbieter geprüft werden müssen. Informationen zum Konto findest Du unter https://www.neon-free.ch/ .
Lastschriften inventarisieren
Öffne Deine Kontoauszüge der letzten zwölf Monate und erfasse alle wiederkehrenden Belastungen. Halte Rechnungssteller, Betrag, Fälligkeit, Kontoverbindung und Zahlungsart fest. Eine Kartenzahlung für ein Abonnement ist keine LSV+-Lastschrift. Auch ein Dauerauftrag oder eine automatische eBill-Freigabe funktioniert anders. Deshalb solltest Du die einzelnen Zahlungsarten nicht in einer Sammelkategorie zusammenfassen.
Eine übersichtliche Tabelle kann Krankenkasse, Telefon, Versicherungen, Vereinsbeiträge und weitere Abonnements enthalten. Markiere besonders wichtige Fälligkeiten. Kündige die bisherige Ermächtigung erst, wenn der neue Zahlungsweg bestätigt ist.
Doppelzahlungen bei der Umstellung vermeiden
Die sichere Reihenfolge lautet: bestehende Zahlung identifizieren, Nachfolgelösung mit Bank und Rechnungssteller klären, neue Zahlungsart einrichten, ersten Zahlungslauf kontrollieren und erst danach den alten Weg beenden. Eine parallele Ausführung kann eine Rechnung zweimal begleichen. Ein zu früher Widerruf kann dagegen eine Mahnung auslösen.
Bewahre Bestätigungen auf und überprüfe im Zweifel vor einer manuellen Ersatzüberweisung, ob ein Einzug noch verarbeitet wird. Gerade bei Versicherungsprämien und anderen fristgebundenen Forderungen lohnt sich eine sorgfältige Übergangsplanung.
Kontodeckung und variable Rechnungsbeträge
Automatisierung ersetzt keine Liquiditätsplanung. Ein fester Dauerauftrag muss bei einer geänderten Prämie angepasst werden. Bei variablen Belastungen solltest Du genügend Kontodeckung vorhalten und Kontoauszüge kontrollieren. Ein vereinfachtes Beispiel: Monatliche Fixkosten von CHF 2’400 plus zusätzliche Rechnungen von CHF 300 erfordern für diese Fälligkeiten insgesamt CHF 2’700. Das ist keine allgemeine Empfehlung für die Höhe einer Reserve.
Prüfe zudem die aktuellen Gebühren der Bank. Die Einführung eines neuen Zahlungsstandards bedeutet nicht automatisch, dass jede Funktion bei jedem Institut kostenlos ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Vertragsbedingungen.
Fehlerhafte Abbuchungen richtig behandeln
Eine ausgeführte Lastschrift ist kein Beweis für die Richtigkeit der Forderung. Bei einem Fehler solltest Du Rechnung, Kontoauszug und Kommunikation sichern. Kontaktiere den Rechnungssteller schriftlich und frage Deine Bank nach den für dieses Verfahren geltenden Widerspruchsmöglichkeiten. Die Rechte und Fristen von LSV+, BDD und eBill Direct Debit sind nicht beliebig austauschbar.
Unterscheide den Widerruf einer Ermächtigung für zukünftige Zahlungen von der Beanstandung einer einzelnen Belastung. Ein Widerruf beendet nicht automatisch den Vertrag und eine Rückbuchung beseitigt eine berechtigte Forderung nicht.
Zuzug aus Deutschland: SEPA ist nicht LSV+
Eine deutsche SEPA-Lastschrift wird nicht automatisch zu einer Schweizer eBill-Direct-Debit-Ermächtigung. Wenn Du von Deutschland in die Schweiz ziehst, musst Du prüfen, welche Zahlungsart der Schweizer Rechnungssteller und Deine neue Bank unterstützen. Ein Wechsel der IBAN allein überträgt keine bestehenden Mandate.
Lass Dein bisheriges Konto während einer sinnvollen Übergangsphase bestehen, falls noch Zahlungen darüber laufen. Berücksichtige mögliche Wechselkurskosten bei grenzüberschreitenden Überweisungen separat.
Was Unternehmen beachten müssen
Für Unternehmen betrifft der Wechsel nicht nur das Format einer Zahlungsdatei. Auch Kundenermächtigungen, Schnittstellen, Rückmeldungen fehlgeschlagener Einzüge und Buchhaltungsprozesse müssen geprüft werden. Teste die gesamte Verarbeitung von der Zustimmung bis zur Verbuchung. Kläre mit Bank und Softwareanbieter, welche Funktionen verfügbar sind.
Informiere Deine Kundschaft rechtzeitig über notwendige Änderungen. Plane einen Stichtag und einen Prozess für fehlgeschlagene Belastungen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Kundenkreis und vom tatsächlichen Zahlungsvolumen ab.
Bankunterstützung und Zeitplan beobachten
SIX berichtete im August 2026 über eine zunehmende Unterstützung von eBill Direct Debit durch Banken und kündigte weitere Funktionen bis Mitte 2027 an. Das ist kein Nachweis, dass Deine Bank die Funktion bereits anbietet. UBS erklärte ausdrücklich, derzeit keine Einführung zu planen. Prüfe deshalb den aktuellen Stand beim konkreten Institut.
Die Einstellung der SIX-Verfahren am 30. September 2028 ist der zentrale Termin. Sie bedeutet aber nicht, dass bestehende Einzüge heute überstürzt beendet werden sollten. Frühzeitige Bestandsaufnahme und rechtzeitige Migration sind die sinnvollere Strategie.
Zeitplan bis 2028: So planst Du die Umstellung ohne Hektik
Eine geordnete Migration beginnt nicht erst im September 2028. Im ersten Schritt verschaffst Du Dir einen Überblick über Deine laufenden Belastungen. Prüfe dafür die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Manche Rechnungen kommen nur einmal jährlich, beispielsweise bestimmte Versicherungsprämien oder Vereinsbeiträge. Notiere für jeden Einzug den Rechnungssteller, den ungefähren Betrag, den Belastungsrhythmus, das betroffene Konto und die bisherige Zahlungsart. Ein solcher Überblick ist auch dann hilfreich, wenn Du später die Bank wechselst.
Im zweiten Schritt klärst Du die verfügbaren Alternativen direkt beim Rechnungssteller. Dass Deine Bank eBill anbietet, bedeutet nicht automatisch, dass genau dieser Rechnungssteller eBill Direct Debit unterstützt. Und selbst wenn beide Parteien teilnehmen, kann eine neue Belastungsermächtigung nötig sein. Die Umstellung sollte deshalb ausdrücklich bestätigt sein, bevor Du eine bestehende Zahlungsvereinbarung beendest.
Im dritten Schritt kontrollierst Du die ersten beiden Zahlungszyklen nach der Umstellung. Prüfe, ob der alte Einzug wirklich weggefallen ist, die neue Belastung ausgeführt wurde und der Rechnungssteller den Betrag korrekt zugeordnet hat. Gerade bei einer Jahresrechnung ist eine längere Nachkontrolle sinnvoll. Die wichtigste Regel lautet: Ein neuer Zahlungsweg ist erst dann zuverlässig eingerichtet, wenn eine echte Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Fristen genauer betrachtet: Nicht jede Zahlung ist bis Ende September möglich
Der 30. September 2028 ist das offizielle Einstellungsdatum der Infrastruktur. Daraus solltest Du jedoch nicht ableiten, dass Rechnungssteller noch an diesem Tag beliebig neue Lastschriften einreichen können. Das SIX-Handbuch nennt für CHF-Lastschriften den 28. September 2028 als letztmöglichen Einreichungs- und Freigabetag und den 29. September als letztes gewünschtes Verarbeitungsdatum, jeweils unter Beachtung der Annahmeschlusszeiten. SIX empfiehlt sogar, die letzten CHF-Einzüge spätestens am 27. September einzureichen und freizugeben. Für Unternehmen sind diese operativen Fristen entscheidend.
Für Lastschriften in Euro gelten wegen der Einstellung des euroSIC-Systems andere Termine: SIX nennt den 31. August 2027 als letztmögliches Verarbeitungsdatum für LSV+/BDD-Forderungen in EUR. Das ist deutlich früher als der allgemeine Abschalttermin. Wenn Du grenzüberschreitende Forderungen verwaltest, solltest Du CHF- und EUR-Prozesse deshalb getrennt betrachten und die jeweils aktuellen Vorgaben Deines Finanzinstituts berücksichtigen.
Was passiert, wenn Du gar nichts unternimmst?
Als Privatperson musst Du nicht vorsorglich jede bestehende Lastschrift kündigen. SIX empfiehlt, die Informationen des Rechnungsstellers über künftige Zahlungsalternativen abzuwarten. Dennoch ist es riskant, jede Nachricht zu ignorieren: Wenn ein Rechnungssteller auf QR-Rechnungen umstellt und Du keine Zahlung auslöst, kann eine Rechnung offen bleiben. Auch ein automatisierter Zahlungsauftrag schützt nicht vor fehlender Kontodeckung oder einer falsch hinterlegten Referenz.
Aktiviere daher Benachrichtigungen für neue eBill-Rechnungen, kontrolliere Deine Kontoauszüge regelmässig und halte Deine Kontaktadresse beim Rechnungssteller aktuell. Wenn Du eine Rechnung nicht erkennst, frage zuerst nach, statt vorschnell eine neue Dauerzahlung einzurichten. So verhinderst Du, dass eine bereits laufende Belastung durch einen zusätzlichen Dauerauftrag doppelt bezahlt wird.
Für Familien: Gemeinsame Ausgaben und unterschiedliche Kontoinhaber
In einem Haushalt werden Rechnungen oft von verschiedenen Konten bezahlt. Die Krankenkasse kann über das Konto einer Person laufen, die Stromrechnung über ein Gemeinschaftskonto und ein Vereinsbeitrag über ein separates Konto. Bei der Migration solltest Du nicht nur den Namen des Rechnungsstellers prüfen, sondern auch den tatsächlichen Kontoinhaber und die Person, die eine digitale Freigabe erteilen darf. Ein neues Onlinebanking-Profil ersetzt keine erforderliche Berechtigung.
Besonders bei einem Umzug, einer Heirat oder der Geburt eines Kindes lohnt sich eine saubere Liste aller wiederkehrenden Zahlungen. Notiere zusätzlich, welche Rechnungen eine variable Höhe haben. Für eine feste monatliche Überweisung kann ein Dauerauftrag passend sein; für jährlich wechselnde Versicherungsprämien oder verbrauchsabhängige Rechnungen ist ein starrer Betrag oft ungeeignet. Die richtige Zahlungsart hängt vom konkreten Vertrag ab, nicht nur davon, welche Funktion Deine Banking-App besonders prominent anzeigt.
Kosten, Datenschutz und Verantwortlichkeiten vergleichen
Eine moderne Zahlungslösung ist nicht automatisch für alle Beteiligten kostenlos. Die Gebühren können je nach Bank, Kontomodell und Rechnungssteller unterschiedlich ausfallen. Prüfe deshalb aktuelle Preislisten und Vertragsbedingungen, bevor Du wegen eines neuen Zahlungswegs ein Konto eröffnest oder kündigst. Ein Konto nur für eine einzelne Lastschrift zu wechseln, kann zusätzliche administrative Arbeit und Gebühren verursachen.
Bei digitalen Belastungsermächtigungen ist ausserdem wichtig, wer welche Daten erhält, wie Du Berechtigungen einsiehst und auf welchem Weg Du sie widerrufen kannst. Nutze dafür das offizielle Onlinebanking oder die verifizierte eBill-Oberfläche. Links in unerwarteten E-Mails oder SMS sind kein verlässlicher Ausgangspunkt. Die automatische Zahlung bedeutet nicht, dass Du auf die Kontrolle der Rechnungsbeträge verzichten solltest.
Bei einer strittigen Belastung dokumentierst Du Rechnungsnummer, Betrag, Datum und Deine Kommunikation mit dem Rechnungssteller. Die konkreten Rückforderungs- und Widerspruchsmöglichkeiten richten sich nach dem Verfahren und den geltenden Bedingungen. Übertrage deshalb nicht ungeprüft Fristen des deutschen SEPA-Lastschriftverfahrens auf Schweizer eBill Direct Debit. Die Systeme sind rechtlich und technisch nicht identisch.
Checkliste für Rechnungssteller und kleine Unternehmen
Für Selbstständige und kleine Unternehmen ist die Umstellung mehr als eine Änderung in der Banking-App. Zuerst muss klar sein, welche Kunden heute über LSV+/BDD bezahlen und welche Rechnungen in CHF beziehungsweise EUR eingezogen werden. Danach sind Rechnungssoftware, Zahlungsabgleich, Kundenkommunikation und allfällige neue Einwilligungen zu prüfen. Ein Wechsel auf QR-Rechnungen kann etwa dazu führen, dass Kunden künftig selbst aktiv bezahlen müssen und das Mahnwesen anders organisiert werden muss.
Plane eine Testphase mit echten, aber überschaubaren Vorgängen und kontrolliere die Rückmeldungen aus der Banksoftware. Lege fest, wer fehlgeschlagene Zahlungen erkennt und wer Kunden über neue Zahlungsinformationen informiert. Stimmen die Referenzdaten nicht, kann eine Zahlung zwar auf dem Bankkonto eingehen, aber in der Buchhaltung falsch oder gar nicht zugeordnet werden. Gerade bei vielen wiederkehrenden Kleinbeträgen kann dies den administrativen Aufwand deutlich erhöhen.
SIX weist darauf hin, dass seit Anfang 2026 keine neuen Rechnungssteller für das bisherige LSV+/BDD-Verfahren aufgeschaltet werden. Bestehende Teilnehmer können es nach Massgabe ihres Finanzinstituts bis zur Einstellung weiterverwenden. Ein neues Unternehmen sollte deshalb nicht mehr auf eine Infrastruktur setzen, die bereits zur Ablösung vorgesehen ist. Kläre frühzeitig mit Bank und Softwareanbieter, welche Nachfolgelösung tatsächlich integriert werden kann.
Häufige Fragen
Wird LSV+ schon 2026 abgeschaltet?
Nein. Die von SIX angekündigte Einstellung erfolgt grundsätzlich am 30. September 2028. Einzelne Banken können den Dienst jedoch früher einstellen. Seit 2026 gelten Einschränkungen für neue Rechnungssteller.
Muss ich selbst zu eBill Direct Debit wechseln?
Nicht zwingend. Die passende Lösung hängt von Bank und Rechnungssteller ab. Klassische eBill, QR-Rechnung oder Dauerauftrag können Alternativen sein.
Kann ich eine digitale Lastschrift widerrufen?
SIX beschreibt ein Widerspruchsrecht im neuen Verfahren. Die konkreten Prozesse, Voraussetzungen und Fristen sind in den jeweiligen Bedingungen zu prüfen.
Ist eBill Direct Debit dasselbe wie eBill?
Nein. Die gewöhnliche eBill ist eine digitale Rechnung mit Freigabe- oder Automatisierungsoptionen. eBill Direct Debit ist ein eigenständiges digitales Einzugsverfahren mit vorgängiger Belastungsermächtigung.
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Fazit
Der wichtigste Termin ist der 30. September 2028. Bis dahin solltest Du wissen, welche Rechnungen über LSV+/BDD laufen und welche Alternative Deine Bank und der Rechnungssteller tatsächlich anbieten. Ein übereilter Wechsel ist nicht nötig, aber frühzeitige Übersicht verhindert doppelte Zahlungen und verpasste Fälligkeiten. eBill Direct Debit ist eine mögliche Nachfolgelösung, jedoch keine überall verfügbare Standardfunktion.
Quellen und weiterführende Literatur
SIX, Markteinführung eBill Direct Debit, 26. Mai 2025: https://www.six-group.com/de/newsroom/news/banking-services/2025/market-launch-of-ebill-direct-debit.html
SIX, Einstellung der Lastschriftverfahren LSV+/BDD, aktualisiert 29. September 2026: https://www.six-group.com/de/blog/discontinuation-lsv-bdd.html
SIX, offizielle FAQ zur Einstellung: https://www.six-group.com/de/products-services/banking-services/billing-and-payments/direct-debits/lsv-decommissioning.html
UBS, Einstellung Schweizer Lastschriftverfahren: https://www.ubs.com/ch/de/help/payments/lsv-info.html
Luzerner Kantonalbank, eBill Direct Debit: https://www.lukb.ch/unternehmen/zahlen/zahlungsverkehr/ebill-direct-debit






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