Probezeit Schweiz 2026: Dauer, Kündigung und Rechte
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Probezeit in der Schweiz verständlich erklärt: gesetzliche Dauer, Kündigungsfrist, Verlängerung und Rechte beider Vertragsparteien.
Was bedeutet Probezeit in der Schweiz?
Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen können, ob Aufgabe, Zusammenarbeit und Erwartungen zusammenpassen. Sie ist kein rechtsfreier Raum: Lohn, Arbeitszeit, Fürsorgepflicht, Datenschutz und die übrigen arbeitsrechtlichen Regeln gelten grundsätzlich vom ersten Arbeitstag an.
Entscheidend ist, ob du einen unbefristeten oder befristeten Vertrag hast und welche Bestimmungen im Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) gelten. Für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse sind insbesondere die Artikel 335b und 336c des Obligationenrechts relevant. SECO – FAQ zur Kündigung.
Wie lange dauert die Probezeit? Ein Monat oder drei Monate?
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt nach Artikel 335b OR grundsätzlich der erste Monat als Probezeit. Sie kann durch schriftliche Vereinbarung, GAV oder NAV verkürzt, ausgeschlossen oder auf höchstens drei Monate verlängert werden. Die verbreitete Aussage, die gesetzliche Probezeit betrage automatisch drei Monate, ist falsch.
Eine Vereinbarung über sechs Monate Probezeit ist bei einem gewöhnlichen privatrechtlichen Arbeitsvertrag nicht wirksam, soweit sie die gesetzliche Obergrenze überschreitet. Für Lehrverträge bestehen Sonderregeln: Dort gelten in der Regel ein bis drei Monate; eine ausnahmsweise Verlängerung auf sechs Monate erfordert die Zustimmung der kantonalen Behörde.
Beispiel: Beginnt ein unbefristeter Arbeitsvertrag am 1. November und enthält er keine abweichende wirksame Regelung, ist grundsätzlich der erste Monat Probezeit. Stehen schriftlich drei Monate im Vertrag, gilt diese längere Dauer. Prüfe deshalb die Vertragsklausel, bevor du einen Stellenwechsel planst.
Kündigung während der Probezeit: sieben Kalendertage
Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist sieben Kalendertage, nicht sieben Arbeitstage. Ohne abweichende Regelung kann die Kündigung auf jeden Tag erfolgen; sie muss nicht auf das Monatsende ausgesprochen werden. Schriftliche Vereinbarungen sowie GAV oder NAV können die Frist im gesetzlichen Rahmen verändern.
Wichtig ist der Zugang der Kündigung: Sie muss der anderen Partei noch während der laufenden Probezeit zugehen, damit die Probezeitregel angewendet werden kann. Das Arbeitsverhältnis darf wegen der anschliessenden Kündigungsfrist erst nach Ende der Probezeit enden. Ein Brief, der erst nach Ablauf der Probezeit eintrifft, kann zu einer anderen Frist führen.
Die Kündigung muss nicht automatisch schriftlich sein, sofern Vertrag oder anwendbare Regeln keine Schriftform verlangen. Aus Beweisgründen ist eine nachweisbar zugestellte schriftliche Kündigung dennoch sinnvoll. SECO – Kündigungsfristen und Zugang.
Krankheit, Unfall und gesetzliche Pflichten verlängern die Probezeit
Wird die tatsächliche Erprobung durch Krankheit, Unfall oder die Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht verkürzt, verlängert sich die Probezeit nach Artikel 335b Absatz 3 OR um die entsprechende Ausfallzeit. Das ist eine gesetzliche Verlängerung und keine freie Entscheidung des Arbeitgebers. Sie kann im Einzelfall auch über drei Kalendermonate hinausreichen.
Eine pauschale Verlängerung, nur weil ein Unternehmen mehr Zeit zur Beurteilung möchte, ist dagegen nicht ohne Weiteres möglich. Entscheidend sind der konkrete Unterbruch und die anwendbaren Vertragsbestimmungen. Dokumentiere Ausfalltage und prüfe das Ende der Probezeit sorgfältig.
Kündigungsschutz während der Probezeit
Die besonderen zeitlichen Sperrfristen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Dienstleistung nach Artikel 336c OR greifen grundsätzlich erst nach Ablauf der Probezeit. Das bedeutet aber nicht, dass während der Probezeit jede Kündigung zulässig wäre: Missbräuchliche Kündigungen und Diskriminierungsverbote bleiben rechtlich relevant.
Nach Ablauf der Probezeit gelten andere Kündigungsfristen und gegebenenfalls gesetzliche Sperrfristen. Die Beurteilung hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Wer wegen Krankheit, Schwangerschaft oder einer möglichen Diskriminierung gekündigt wird, sollte frühzeitig eine qualifizierte Beratungsstelle oder Rechtsberatung kontaktieren.
Die offiziellen Erläuterungen findest du beim SECO in den FAQ zur Kündigung.
Gilt die Probezeit auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag sieht das Obligationenrecht nicht automatisch eine Probezeit vor. Die Parteien können jedoch eine solche vereinbaren. Auch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor dem vereinbarten Enddatum muss gesondert beurteilt werden. Eine Befristung ist deshalb nicht einfach mit einem unbefristeten Vertrag gleichzusetzen.
Bei Lehrverträgen, temporärer Arbeit und öffentlich-rechtlichen Anstellungen können spezielle Vorschriften gelten. Bei einer Tätigkeit im Personalverleih sind die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu beachten. Verlasse dich nicht auf pauschale Aussagen aus Internetforen.
Lohn, Ferien, Überstunden und Versicherungen
Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf den vereinbarten Lohn und auf die gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Arbeitsbedingungen. Ferienansprüche entstehen anteilig; ein früher Austritt kann eine Schlussabrechnung für offene Ferien oder Zeitguthaben erforderlich machen. Sozialversicherungsbeiträge und der Unfallversicherungsschutz richten sich nach den allgemeinen Voraussetzungen, nicht danach, ob du noch in der Probezeit bist.
Überstunden und Überzeit sind unterschiedliche Begriffe. Ob ein Zuschlag geschuldet ist oder ein Freizeitausgleich zulässig ist, hängt von Gesetz und Vertrag ab. Lies dazu unseren Ratgeber zu Arbeitszeiten in der Schweiz.
Was du vor der Unterschrift prüfen solltest
Kontrolliere den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Länge der Probezeit, die Kündigungsfrist, den Kündigungstermin, allfällige GAV-Regeln und besondere Klauseln zu Homeoffice, Arbeitsort oder Konkurrenzverbot. Lass unklare Bestimmungen vor Vertragsunterzeichnung erklären. Eine Probezeit von drei Monaten ist häufig anzutreffen, aber keineswegs automatisch in jedem Vertrag enthalten.
Wenn du für den Job aus Deutschland in die Schweiz ziehst, plane genügend finanzielle Reserven für Wohnung, Kaution, Krankenversicherung und einen möglichen frühen Stellenverlust ein. Der Budgetcheck für den Umzug hilft dir bei der Vorbereitung.
Häufige Irrtümer und Fazit
Falsch ist: «Die Probezeit beträgt immer drei Monate.» Richtig ist: Bei unbefristeten Arbeitsverträgen gilt grundsätzlich ein Monat, sofern keine wirksame Abweichung vereinbart wurde. Falsch ist auch: «In der Probezeit gibt es keinen Lohn- oder Kündigungsschutz.» Die allgemeinen Arbeitnehmerrechte gelten weiter, auch wenn besondere Sperrfristen erst später einsetzen.
Prüfe immer deinen konkreten Vertrag und den anwendbaren GAV oder NAV. Diese Übersicht beschreibt das allgemeine Schweizer Privatarbeitsrecht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Offizielle Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), FAQ Kündigung, mit Verweisen auf Art. 335b und 336c OR. Stand: Oktober 2026.









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