Schlussrechnung nach dem Wohnungsauszug in der Schweiz: Was müssen Mieter wirklich bezahlen?
Der Umzug ist geschafft, die Wohnung gereinigt, die Schlüssel sind abgegeben und
eigentlich sollte das Thema damit erledigt sein.
Einige Wochen später landet dann die Schlussrechnung der Verwaltung im
Briefkasten.
Malerarbeiten, Parkett, Reinigung, beschädigte Einrichtungen oder andere
Positionen können schnell einige hundert oder sogar mehrere tausend Franken
ausmachen. Gerade wer noch nicht lange in der Schweiz lebt, weiss häufig nicht,
welche dieser Kosten tatsächlich vom Mieter übernommen werden müssen.
Denn nur weil eine Position auf der Schlussrechnung steht, bedeutet das nicht
automatisch, dass der vollständige Betrag vom Mieter geschuldet ist.

Normale Abnutzung gehört zum Wohnen
Eine Wohnung sieht nach mehreren Jahren Nutzung normalerweise nicht mehr
genauso aus wie beim Einzug.
Leichte Gebrauchsspuren gehören zum normalen Wohnen. Dazu können
beispielsweise kleinere Spuren an Wänden oder Böden gehören, die durch den
gewöhnlichen Gebrauch über die Jahre entstehen.
Für diese normale Abnutzung haftet die Mieterschaft grundsätzlich nicht.
Anders sieht es bei einer übermässigen Abnutzung aus. Das können beispielsweise
deutlich stärkere Beschädigungen sein, die nicht einfach durch den normalen
Gebrauch einer Wohnung entstanden sind.
Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer eindeutig. Genau deshalb lohnt es sich,
eine Schlussrechnung nicht einfach ungeprüft zu bezahlen.
Besonders wichtig: Es zählt nicht automatisch der Neuwert
Einer der wichtigsten Punkte bei einer Schlussrechnung nach dem Auszug ist der
sogenannte Zeitwert.
Nehmen wir ein einfaches Beispiel:
Während der Mietdauer wird ein Bauteil beschädigt und muss ersetzt werden. Das
bedeutet nicht automatisch, dass der Mieter den vollständigen Preis für ein neues
Bauteil bezahlen muss.
Entscheidend ist auch, wie alt das beschädigte Element bereits war und wie lange
seine übliche Lebensdauer ist.
Dafür existiert in der Schweiz eine paritätische Lebensdauertabelle, die gemeinsam
vom Mieterinnen- und Mieterverband und dem Hauseigentümerverband erarbeitet
wurde.
Je älter ein Gegenstand ist, desto geringer kann sein verbleibender Zeitwert sein.
Ist die vorgesehene Lebensdauer bereits vollständig erreicht, kann der Zeitwert sogar
bei null liegen.
Das ist einer der Punkte, die bei Schlussrechnungen besonders genau geprüft
werden sollten.
Ein einfaches Beispiel
Angenommen, eine Einrichtung hat eine übliche Lebensdauer von zehn Jahren.
Beim Auszug ist sie bereits sechs Jahre alt und wurde durch den Mieter so
beschädigt, dass sie ersetzt werden muss.
Dann geht es grundsätzlich nicht mehr um den vollständigen Neuwert, sondern um
den verbleibenden Wert der restlichen vier Jahre.
Die Altersentwertung spielt also eine erhebliche Rolle.
Gerade bei älteren Wohnungen kann das einen grossen Unterschied machen.

Das Wohnungsabnahmeprotokoll ist wichtig
Bei der Wohnungsabgabe wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Darin werden
Zustand und mögliche Schäden festgehalten.
Dieses Dokument sollte man nicht einfach möglichst schnell unterschreiben, nur weil
die Übergabe endlich erledigt sein soll.
Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn mit der Unterschrift gleichzeitig
bestätigt wird, bestimmte Kosten oder Schäden zu übernehmen.
Bestehen Zweifel bei einzelnen Positionen, sollte man diese ansprechen und
dokumentieren.
Auch Fotos vom Zustand der Wohnung beim Auszug können später hilfreich sein.
Die Schlussrechnung genau anschauen
Wenn die Schlussrechnung der Verwaltung eintrifft, lohnt es sich, die einzelnen
Positionen separat durchzugehen.
Besonders relevant sind dabei folgende Fragen:
Handelt es sich wirklich um einen Schaden oder lediglich um normale
Abnutzung?
Wie alt war das betroffene Bauteil oder die Einrichtung?
Welche übliche Lebensdauer hat dieser Gegenstand?
Wurde der entsprechende Zeitwert berücksichtigt?
Ist nachvollziehbar, wie der verrechnete Betrag zustande kommt?
Wurde der betreffende Schaden bereits bei der Wohnungsabgabe
dokumentiert?
Könnte eine Privathaftpflichtversicherung für einen tatsächlichen
Mieterschaden aufkommen?
Gerade bei mehreren kleineren Positionen kann eine Rechnung auf den ersten Blick
plausibel aussehen, obwohl einzelne Beträge genauer betrachtet werden sollten.

Was ist mit der Mietkaution?
Offene Forderungen aus dem Mietverhältnis können auch Auswirkungen auf die
Rückzahlung der Mietkaution haben.
Deshalb sollte eine strittige Schlussrechnung nicht einfach ignoriert werden.
Wenn Positionen unklar erscheinen, sollte man nachvollziehen können, weshalb man
diese beanstandet und auf welcher Grundlage die eigene Einschätzung beruht.
Schlussrechnung prüfen lassen
Wer selbst nicht beurteilen kann, ob die verrechneten Positionen plausibel sind, kann
sich Unterstützung holen.
Genau für diesen Schritt wurde MietKorrekt.ch entwickelt.
Auf https://www.mietkorrekt.ch/r/auswandernschweiz kann die Schlussrechnung
online hochgeladen und strukturiert geprüft werden.
MietKorrekt betrachtet die einzelnen Positionen unter anderem im Hinblick auf
normale und übermässige Abnutzung, Lebensdauer und Zeitwert und bereitet die
Auffälligkeiten verständlich auf.
Falls einzelne Positionen beanstandet werden sollen, hilft der Dienst zusätzlich
dabei, eine entsprechende Stellungnahme für die Verwaltung vorzubereiten.
Der Vorteil ist, dass man nicht zuerst selbst Lebensdauertabellen durchsuchen und
jede einzelne Position recherchieren muss.
Am besten Unterlagen aufbewahren
Nach einem Umzug werden viele Unterlagen schnell abgelegt oder entsorgt. Gerade
bei einem möglichen Streit über die Schlussrechnung sollte man jedoch einige
Dokumente zumindest bis zur endgültigen Abrechnung aufbewahren.
Dazu gehören insbesondere das Einzugsprotokoll, das Protokoll der
Wohnungsabgabe, Fotos der Wohnung, die Schlussrechnung und vorhandene
Rechnungen oder Korrespondenz mit der Verwaltung.
Je besser dokumentiert der Zustand der Wohnung ist, desto einfacher lassen sich
spätere Fragen nachvollziehen.
Fazit
Die Schlüsselübergabe bedeutet nicht immer, dass der Wohnungsauszug bereits
vollständig abgeschlossen ist.
Erst mit der Schlussrechnung zeigt sich häufig, welche Kosten die Verwaltung noch
geltend macht.
Dabei lohnt es sich, genau hinzusehen. Normale Abnutzung gehört zum
gewöhnlichen Gebrauch einer Wohnung und bei tatsächlichen Schäden spielt auch
das Alter der betroffenen Einrichtung eine wichtige Rolle.
Wer seine Schlussrechnung erhält und bei einzelnen Positionen unsicher ist, sollte
sie deshalb nicht einfach ungeprüft bezahlen.
Weitere Informationen und eine Online-Prüfung der Schlussrechnung gibt es unter:





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