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Schlussrechnung nach dem Wohnungsauszug in der Schweiz: Was müssen Mieter wirklich bezahlen?

vor 11 Minuten
4 Min. Lesezeit

Der Umzug ist geschafft, die Wohnung gereinigt, die Schlüssel sind abgegeben und

eigentlich sollte das Thema damit erledigt sein.


Einige Wochen später landet dann die Schlussrechnung der Verwaltung im

Briefkasten.


Malerarbeiten, Parkett, Reinigung, beschädigte Einrichtungen oder andere

Positionen können schnell einige hundert oder sogar mehrere tausend Franken

ausmachen. Gerade wer noch nicht lange in der Schweiz lebt, weiss häufig nicht,

welche dieser Kosten tatsächlich vom Mieter übernommen werden müssen.


Denn nur weil eine Position auf der Schlussrechnung steht, bedeutet das nicht

automatisch, dass der vollständige Betrag vom Mieter geschuldet ist.


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Normale Abnutzung gehört zum Wohnen


Eine Wohnung sieht nach mehreren Jahren Nutzung normalerweise nicht mehr

genauso aus wie beim Einzug.


Leichte Gebrauchsspuren gehören zum normalen Wohnen. Dazu können

beispielsweise kleinere Spuren an Wänden oder Böden gehören, die durch den

gewöhnlichen Gebrauch über die Jahre entstehen.


Für diese normale Abnutzung haftet die Mieterschaft grundsätzlich nicht.

Anders sieht es bei einer übermässigen Abnutzung aus. Das können beispielsweise

deutlich stärkere Beschädigungen sein, die nicht einfach durch den normalen

Gebrauch einer Wohnung entstanden sind.


Die Abgrenzung ist allerdings nicht immer eindeutig. Genau deshalb lohnt es sich,

eine Schlussrechnung nicht einfach ungeprüft zu bezahlen.


Besonders wichtig: Es zählt nicht automatisch der Neuwert


Einer der wichtigsten Punkte bei einer Schlussrechnung nach dem Auszug ist der

sogenannte Zeitwert.


Nehmen wir ein einfaches Beispiel:


Während der Mietdauer wird ein Bauteil beschädigt und muss ersetzt werden. Das

bedeutet nicht automatisch, dass der Mieter den vollständigen Preis für ein neues

Bauteil bezahlen muss.


Entscheidend ist auch, wie alt das beschädigte Element bereits war und wie lange

seine übliche Lebensdauer ist.


Dafür existiert in der Schweiz eine paritätische Lebensdauertabelle, die gemeinsam

vom Mieterinnen- und Mieterverband und dem Hauseigentümerverband erarbeitet

wurde.


Je älter ein Gegenstand ist, desto geringer kann sein verbleibender Zeitwert sein.

Ist die vorgesehene Lebensdauer bereits vollständig erreicht, kann der Zeitwert sogar

bei null liegen.


Das ist einer der Punkte, die bei Schlussrechnungen besonders genau geprüft

werden sollten.


Ein einfaches Beispiel


Angenommen, eine Einrichtung hat eine übliche Lebensdauer von zehn Jahren.

Beim Auszug ist sie bereits sechs Jahre alt und wurde durch den Mieter so

beschädigt, dass sie ersetzt werden muss.


Dann geht es grundsätzlich nicht mehr um den vollständigen Neuwert, sondern um

den verbleibenden Wert der restlichen vier Jahre.


Die Altersentwertung spielt also eine erhebliche Rolle.


Gerade bei älteren Wohnungen kann das einen grossen Unterschied machen.


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Das Wohnungsabnahmeprotokoll ist wichtig


Bei der Wohnungsabgabe wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Darin werden

Zustand und mögliche Schäden festgehalten.


Dieses Dokument sollte man nicht einfach möglichst schnell unterschreiben, nur weil

die Übergabe endlich erledigt sein soll.


Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn mit der Unterschrift gleichzeitig

bestätigt wird, bestimmte Kosten oder Schäden zu übernehmen.


Bestehen Zweifel bei einzelnen Positionen, sollte man diese ansprechen und

dokumentieren.


Auch Fotos vom Zustand der Wohnung beim Auszug können später hilfreich sein.


Die Schlussrechnung genau anschauen


Wenn die Schlussrechnung der Verwaltung eintrifft, lohnt es sich, die einzelnen

Positionen separat durchzugehen.


Besonders relevant sind dabei folgende Fragen:


  1. Handelt es sich wirklich um einen Schaden oder lediglich um normale

  2. Abnutzung?

  3. Wie alt war das betroffene Bauteil oder die Einrichtung?

  4. Welche übliche Lebensdauer hat dieser Gegenstand?

  5. Wurde der entsprechende Zeitwert berücksichtigt?

  6. Ist nachvollziehbar, wie der verrechnete Betrag zustande kommt?

  7. Wurde der betreffende Schaden bereits bei der Wohnungsabgabe

  8. dokumentiert?

  9. Könnte eine Privathaftpflichtversicherung für einen tatsächlichen

  10. Mieterschaden aufkommen?


Gerade bei mehreren kleineren Positionen kann eine Rechnung auf den ersten Blick

plausibel aussehen, obwohl einzelne Beträge genauer betrachtet werden sollten.


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Was ist mit der Mietkaution?


Offene Forderungen aus dem Mietverhältnis können auch Auswirkungen auf die

Rückzahlung der Mietkaution haben.


Deshalb sollte eine strittige Schlussrechnung nicht einfach ignoriert werden.


Wenn Positionen unklar erscheinen, sollte man nachvollziehen können, weshalb man

diese beanstandet und auf welcher Grundlage die eigene Einschätzung beruht.



Schlussrechnung prüfen lassen


Wer selbst nicht beurteilen kann, ob die verrechneten Positionen plausibel sind, kann

sich Unterstützung holen.


Genau für diesen Schritt wurde MietKorrekt.ch entwickelt.


online hochgeladen und strukturiert geprüft werden.


MietKorrekt betrachtet die einzelnen Positionen unter anderem im Hinblick auf

normale und übermässige Abnutzung, Lebensdauer und Zeitwert und bereitet die

Auffälligkeiten verständlich auf.


Falls einzelne Positionen beanstandet werden sollen, hilft der Dienst zusätzlich

dabei, eine entsprechende Stellungnahme für die Verwaltung vorzubereiten.


Der Vorteil ist, dass man nicht zuerst selbst Lebensdauertabellen durchsuchen und

jede einzelne Position recherchieren muss.



Am besten Unterlagen aufbewahren


Nach einem Umzug werden viele Unterlagen schnell abgelegt oder entsorgt. Gerade

bei einem möglichen Streit über die Schlussrechnung sollte man jedoch einige

Dokumente zumindest bis zur endgültigen Abrechnung aufbewahren.


Dazu gehören insbesondere das Einzugsprotokoll, das Protokoll der

Wohnungsabgabe, Fotos der Wohnung, die Schlussrechnung und vorhandene

Rechnungen oder Korrespondenz mit der Verwaltung.


Je besser dokumentiert der Zustand der Wohnung ist, desto einfacher lassen sich

spätere Fragen nachvollziehen.



Fazit


Die Schlüsselübergabe bedeutet nicht immer, dass der Wohnungsauszug bereits

vollständig abgeschlossen ist.


Erst mit der Schlussrechnung zeigt sich häufig, welche Kosten die Verwaltung noch

geltend macht.


Dabei lohnt es sich, genau hinzusehen. Normale Abnutzung gehört zum

gewöhnlichen Gebrauch einer Wohnung und bei tatsächlichen Schäden spielt auch

das Alter der betroffenen Einrichtung eine wichtige Rolle.


Wer seine Schlussrechnung erhält und bei einzelnen Positionen unsicher ist, sollte

sie deshalb nicht einfach ungeprüft bezahlen.


Weitere Informationen und eine Online-Prüfung der Schlussrechnung gibt es unter:

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