Mietkaution in der WG Schweiz: Auszug, Wechsel und Rückzahlung
Wenn Du in einer Schweizer WG wohnst, kann der Auszug einer Person komplizierter sein als erwartet: Das Geld liegt auf einem Sperrkonto, die Mietverträge laufen weiter und die nächste Person soll einen Kautionsanteil übernehmen. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Unterschiede, zeigt ein Rechenbeispiel und hilft Dir, den Wechsel sauber zu dokumentieren. Stand: 8. November 2026.
Kurzantwort: Wem gehört die Kaution?
Die Antwort hängt davon ab, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat und wie die Kaution rechtlich hinterlegt wurde. Bei einer gemeinsam unterschriebenen Wohnungsmiete kann ein einzelnes WG-Mitglied nicht allein die Auszahlung seines Anteils von der Depotbank verlangen, solange der gemeinsame Vertrag fortbesteht. Bei einer Untermiete ist hingegen die Hauptmieterschaft die direkte Vertragspartei der Untermietenden. Zwischen der Freigabe des Bankdepots und der internen Abrechnung unter Mitbewohnenden muss deshalb streng unterschieden werden. Für die Praxis bedeutet das: Prüfe zuerst den Vertrag, dann das Sperrkonto und erst danach die privaten Überweisungen. Ein Auszug ist nicht automatisch eine Entlassung aus dem Mietvertrag.
Solidarmiete oder Untermiete?
Wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner den Hauptmietvertrag unterschrieben haben, sind sie grundsätzlich gemeinsam für die Vertragspflichten verantwortlich. Die Vermieterschaft kann bei einer solidarischen Verpflichtung die gesamte geschuldete Miete von einer beteiligten Person verlangen. Dass ihr intern unterschiedliche Zimmerpreise oder Kostenanteile vereinbart habt, ändert diese externe Haftung nicht automatisch. Bei einer Untermiete unterschreibt nur die Hauptmieterschaft gegenüber der Eigentümerschaft; die übrigen Personen haben separate Untermietverträge. Die Hauptmieterschaft bleibt gegenüber der Eigentümerschaft verantwortlich und muss gegenüber den Untermietenden die mietrechtlichen Schutzbestimmungen einhalten. Eine dritte Konstellation sind informelle Wohnabmachungen ohne schriftliche Verträge. Gerade hier ist es wichtig, Zahlungen und Absprachen nachträglich sorgfältig zu dokumentieren.
Gesetzliche Regeln nach Artikel 257e OR
Bei einer Sicherheitsleistung in Geld oder Wertpapieren verlangt das Schweizer Obligationenrecht die Hinterlegung auf einem Bankkonto oder Depot, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Bei Wohnräumen darf die vereinbarte Sicherheit höchstens drei Monatszinse betragen. Die Bank darf das Geld grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien oder aufgrund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls beziehungsweise Gerichtsurteils herausgeben. Wenn die Vermieterschaft ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht hat, kann die Mieterschaft Rückerstattung verlangen. Diese Einjahresregel setzt aber die Beendigung des relevanten Mietverhältnisses voraus: Der blosse Wechsel eines WG-Mitglieds in einer weiterbestehenden Wohnung löst sie nicht automatisch aus. Die Regel betrifft die vertragliche Sicherheit und nicht jede private Zahlung zwischen Mitbewohnenden.
Vor dem Einzug richtig vorgehen
Lass Dir den Hauptmietvertrag oder die für Dich relevanten Bedingungen zeigen und kläre ausdrücklich, ob Du Mitmieter oder Untermieter wirst. Prüfe, welche Kaution vereinbart ist und ob die Zahlung an ein korrektes Mietzinsdepot erfolgt. Ein gewöhnliches Privatkonto der Hauptmieterschaft oder Verwaltung ist nicht ohne Weiteres gleichbedeutend mit einem gesetzeskonformen Sperrkonto. Vereinbart zusätzlich schriftlich, wer welchen Anteil einbringt, wie die Zinsen behandelt werden und welche Regeln bei Auszug oder Mitbewohnerwechsel gelten. Für eine Untermiete sollte die Sicherheitsleistung im eigenen Untermietvertrag transparent geregelt sein. Hebe Überweisungsbelege und Bankbestätigungen auf. Eine einfache, unterschriebene Tabelle mit Namen, Betrag und Datum verhindert oft spätere Missverständnisse.
Beispiel: Drei Personen teilen CHF 4'800
Eine WG zahlt für die Wohnung monatlich CHF 2'400. Die vereinbarte Kaution beträgt CHF 4'800. Intern zahlen drei Personen je CHF 1'600. Nach zwölf Monaten zieht eine Person aus und eine neue Person möchte einziehen. Wenn der gemeinsame Mietvertrag fortbesteht, bleibt die gesamte Kaution grundsätzlich gesperrt. Die Bank ist nicht verpflichtet, allein wegen des personellen Wechsels CHF 1'600 freizugeben. Die Beteiligten können intern vereinbaren, dass die neue Person den Betrag der ausziehenden Person ersetzt. Das ist jedoch eine private Abrechnung und keine automatische Vertragsübertragung. Die Entlassung der alten Person aus dem Hauptmietvertrag muss gesondert mit der Vermieterschaft geregelt werden. Dokumentiere deshalb die interne Zahlung und den formellen Vertragsstatus separat.
Was bei einem WG-Auszug zu prüfen ist
Erkundige Dich frühzeitig bei der Verwaltung, ob eine Vertragsänderung erforderlich ist. Bei einer Solidarmiete können nicht einfach einzelne Personen einseitig aus dem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen. Klärt schriftlich, ob die Vermieterschaft eine neue Person als Vertragspartei akzeptiert und wann die bisherige Verpflichtung endet. Bei Untermiete muss der individuelle Untermietvertrag korrekt beendet werden; der Hauptmietvertrag läuft häufig weiter. Erstelle bei der Zimmerabgabe ein datiertes Übergabeprotokoll, dokumentiere Schlüssel und Inventar und fotografiere mögliche Schäden. Kläre offene Mietanteile und Nebenkosten. Eine interne Kautionsauszahlung sollte erst auf einer nachvollziehbaren Abrechnung beruhen. Bleiben einzelne Forderungen strittig, dokumentiere sie konkret statt den gesamten Betrag unbegründet zurückzuhalten.
Die neue Person übernimmt den Kautionsanteil
Eine direkte Zahlung der neuen Person an das ausziehende WG-Mitglied kann organisatorisch einfach sein. Sie birgt aber Risiken, wenn der bisherige Hauptmietvertrag unverändert bleibt oder unklar ist, wer später die Bankkaution zurückerhält. Vereinbart deshalb schriftlich den übernommenen Anteil, den Zahlungsempfänger, das Zahlungsdatum, die Verantwortlichkeit für bereits vorhandene Schäden und die spätere interne Auszahlung. Der neue Mitbewohner sollte die Wohnung bei Einzug besichtigen und bestehende Schäden festhalten. Eine private Quittung allein macht ihn nicht zur Partei des Hauptmietvertrags. Falls die Bank oder Verwaltung für eine formelle Vertragsänderung eigene Dokumente benötigt, sind diese separat einzureichen.
Wenn die Hauptmieterschaft auszieht
Diese Situation ist besonders heikel: Die Person, die gegenüber der Eigentümerschaft den Vertrag unterschrieben hat, zieht aus, während bisherige Untermietende bleiben möchten. Ein Untermietvertrag verwandelt sich dadurch nicht automatisch in einen Hauptmietvertrag. Klärt mit der Vermieterschaft, ob ein neuer Vertrag abgeschlossen oder eine Vertragsübernahme vereinbart wird. Das bestehende Mietzinsdepot muss gegebenenfalls freigegeben und eine neue Sicherheit organisiert werden. Überweise nicht vorschnell Geld an eine ausziehende Person, ohne die Vertragslage zu verstehen. Auch frühere Schäden, ausstehende Nebenkosten und Schlüssel sollten bei diesem Übergang schriftlich abgegrenzt werden. Sonst können Forderungen aus unterschiedlichen Mietperioden miteinander vermischt werden.
Schäden und normale Abnutzung
Eine Mietkaution ist kein pauschaler Betrag, den die Vermieterschaft bei Auszug behalten darf. Für eine Forderung braucht es eine rechtliche Grundlage. Bei Schäden kommt es auf den ursprünglichen Zustand, die Ursache, die gewöhnliche Abnutzung und den konkreten Ersatzanspruch an. Nicht jeder Kratzer rechtfertigt eine vollständige Neuanschaffung auf Kosten der Mieterschaft. Innerhalb der WG ist ausserdem zu unterscheiden, wer gegenüber der Vermieterschaft haftet und wer den Schaden tatsächlich verursacht hat. Bei gemeinsamem Mietvertrag können diese Ebenen auseinanderfallen. Sichere deshalb Einzugs- und Auszugsprotokolle, Rechnungen, Fotos und Korrespondenz. Unterschreibe keine pauschale Schuldanerkennung, wenn Umfang oder Ursache unklar sind.
Wenn die Kaution nicht zurückkommt
Verlange zunächst schriftlich eine konkrete Begründung und Abrechnung. Prüfe, ob der Hauptmietvertrag beendet ist oder nur ein Mitglied ausgezogen ist. Bei einem weiterhin laufenden Vertrag ist eine Bankfreigabe etwas anderes als ein interner Anspruch gegen Mitbewohnende. Nach dem Ende des relevanten Mietverhältnisses kommen die Freigabe mit beidseitiger Zustimmung, die gesetzlichen Entscheidungswege oder unter den Voraussetzungen von Artikel 257e OR die Einjahresregel in Betracht. Wenn Forderungen bestritten werden, kann die zuständige Schlichtungsbehörde helfen. Ziehe eine mietrechtliche Fachberatung bei, bevor Du Mietzahlungen eigenmächtig zurückhältst oder verrechnest. Ein falsch verstandenes Zurückbehaltungsrecht kann einen eigenständigen Mietzinsrückstand verursachen.
Mietkautionsversicherung als Alternative
Eine Mietkautionsversicherung oder Bürgschaft kann verhindern, dass beim Einzug eine grössere Summe auf einem Sperrkonto blockiert wird. Dafür fallen gewöhnlich wiederkehrende, nicht rückzahlbare Kosten an. Eine solche Lösung ist nicht automatisch eine Versicherung, die Dich von berechtigten Schadenersatz- oder Mietzinsforderungen befreit: Je nach Vertrag kann der Bürge bezahlte Beträge zurückfordern. Prüfe die genauen Vertragsbedingungen, die Kündigung, die Kosten über mehrere Jahre und die Akzeptanz durch die Vermieterschaft. Bei häufigen WG-Wechseln kann die Liquidität wichtig sein; bei längerer Mietdauer und vorhandenen Ersparnissen kann das klassische Depot wirtschaftlich günstiger sein. Ohne konkreten Vergleich solltest Du keine pauschale Ersparnis annehmen.
Schritt-für-Schritt-Checkliste
Erstens: Ermittle die Namen aller Vertragsparteien und unterscheide Hauptmiete, Solidarmiete und Untermiete. Zweitens: Prüfe die Bankbestätigung und die ursprünglichen Einzahlungen. Drittens: Informiere die Verwaltung vor einem geplanten Wechsel und hole notwendige Zustimmungen ein. Viertens: Erstelle eine Übergabe mit Datum, Fotos, Inventar und Schlüsselzählung. Fünftens: Rechne Kaution, allfällige offene Mietanteile und belegte Forderungen getrennt ab. Sechstens: Dokumentiere jede interne Übernahme und die spätere Rückzahlungsberechtigung. Siebtens: Bewahre alle Belege auch nach dem Auszug auf. Diese Schritte ersetzen keine individuelle Rechtsprüfung, reduzieren aber die häufigsten organisatorischen Fehler.
Drei Vertragsmodelle im direkten Vergleich
Beim Modell mit mehreren Hauptmietenden sind alle genannten Personen Vertragspartner der Vermieterschaft. Die interne Aufteilung der Kaution kann von der rechtlichen Aussenbeziehung abweichen. Wer nur sein Zimmer aufgibt, beendet damit nicht automatisch seine Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Mietvertrag. Das ist besonders wichtig, wenn die anderen Bewohner bleiben und eine neue Person einziehen soll. Eine Vereinbarung nur zwischen den Mitbewohnenden ersetzt die Zustimmung der Vermieterschaft zu einer Änderung der Vertragsparteien nicht. Beim Modell mit einer Hauptmieterin und mehreren Untermietenden existieren dagegen zwei Vertragsebenen. Die Eigentümerschaft hat den Hauptmietvertrag mit der Hauptmieterschaft; die Untermietenden haben jeweils ihren eigenen Vertrag. Ihre Kautionsansprüche richten sich daher zunächst nach ihrem jeweiligen Vertragsverhältnis. Bei separaten Zimmermietverträgen direkt mit der Vermieterschaft ist wiederum jeder Vertrag gesondert zu prüfen. Eine WG ist somit kein einheitlicher mietrechtlicher Vertragstyp. Du solltest vor jeder Überweisung wissen, mit wem Du tatsächlich einen Vertrag schliesst, wer Dein Geld hält und wer über eine Rückzahlung entscheiden kann.
Die drei Geldflüsse sauber auseinanderhalten
In einer WG mit wechselnder Besetzung laufen oft drei unterschiedliche Geldflüsse durcheinander. Erstens die ursprünglich auf das gesetzlich vorgesehene Mietzinsdepot einbezahlte Sicherheit. Zweitens die interne Beteiligung einzelner Bewohner an dieser Sicherheit. Drittens mögliche Ausgleichszahlungen beim Auszug, etwa wegen Schäden, ausstehender Nebenkosten oder gemeinsam gekaufter Möbel. Ein Kontoauszug belegt eine Zahlung, aber nicht unbedingt die rechtliche Zuordnung des Anspruchs. Deshalb sollte die interne Kautionsliste mindestens Namen, Einzahlungsdatum, Betrag, Vertragsstellung und allfällige spätere Übernahmen enthalten. Wer den Anteil eines anderen übernimmt, benötigt eine nachvollziehbare schriftliche Abrede darüber, was er dafür erhält. Besonders heikel ist die Behauptung, eine Überweisung an den ausziehenden Mitbewohner verschaffe automatisch einen eigenen Anspruch gegen die Depotbank. Ob das zutrifft, hängt von den Bankunterlagen und der Vertragsgestaltung ab. Lass Dir im Zweifel die Vertragsänderung von der Verwaltung und die Depotberechtigung von der Bank erklären, bevor Du bezahlst.
Rechenbeispiel mit unterschiedlichen Zimmergrössen
Nehmen wir eine fiktive Wohnung mit einem monatlichen Nettomietzins von CHF 2'400 und einer vereinbarten Sicherheit von CHF 4'800. Drei Personen nutzen unterschiedlich grosse Zimmer. Sie vereinbaren intern Anteile von 40, 35 und 25 Prozent. Daraus ergeben sich CHF 1'920, CHF 1'680 und CHF 1'200. Die Summe bleibt CHF 4'800. Zieht die Person mit dem Anteil von CHF 1'680 aus, kann die Nachfolgeperson diesen Betrag im Rahmen einer sorgfältig dokumentierten internen Abrechnung übernehmen. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Depotbank CHF 1'680 aus dem weiterlaufenden gemeinsamen Depot auszahlen muss. Wenn die Vermieterschaft einer Vertragsänderung zustimmt, sollte zugleich schriftlich geklärt werden, ob und wie die Depotunterlagen angepasst werden. Wichtig ist auch, dass eine solche interne Quote keine Aussage über die Haftung gegenüber der Vermieterschaft ersetzt. Wer gegenüber dem Vermieter solidarisch verpflichtet ist, kann trotz einer intern kleinen Quote unter Umständen für mehr als den eigenen Anteil in Anspruch genommen werden. Die interne Ausgleichsregelung und die externe Vertragshaftung sind getrennte Fragen.
Übergabeprotokoll: Welche Details wirklich helfen
Halte beim Zimmerwechsel nicht nur die Wände des betroffenen Zimmers fest. Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad, Flur und Balkon können ebenfalls relevant sein, weil spätere Streitigkeiten häufig nicht klar einer Person zugeordnet werden können. Ein gutes Protokoll nennt das Datum, die anwesenden Personen, die Räume, vorhandene Schäden, den Zustand der Geräte, übergebene Schlüssel und allfällige offene Punkte. Fotografiere auffällige Stellen mit nachvollziehbarer Zuordnung. Vermerke ausdrücklich, ob ein Schaden bereits beim Einzug bestand. Eine Unterschrift sollte den tatsächlich festgestellten Zustand bestätigen, nicht pauschal jede spätere Forderung anerkennen. Bei gemeinsamem Hauptmietvertrag ersetzt ein internes Zimmerprotokoll die spätere offizielle Wohnungsabgabe an die Vermieterschaft nicht. Dennoch hilft es bei der Frage, wer innerhalb der WG für einen bestimmten Schaden verantwortlich sein könnte. Prüfe auch gemeinsam angeschaffte Möbel und Geräte separat: Ein Kühlschrank oder Sofa ist kein Mietzinsdepot. Für solche Gegenstände braucht es eine eigene Regelung über Eigentum, Abnutzung und Auskauf.
Muster einer internen Kautionsvereinbarung
Eine praktische Vereinbarung kann in klarer Alltagssprache festhalten: Die bisherige Person hat am Datum X einen Betrag von Y Franken zur gemeinsamen Mietkaution beigetragen. Die neue Person bezahlt am Datum Z einen genau bezeichneten Betrag an einen bezeichneten Empfänger. Alle Beteiligten bestätigen, welche bisherigen Ansprüche damit intern abgegolten werden und wie ein späterer Depotüberschuss verteilt werden soll. Sie legen fest, wie bereits dokumentierte Schäden behandelt werden und wer sich bei der endgültigen Wohnungsabgabe um die Abrechnung kümmert. Zusätzlich sollten die Parteien festhalten, dass eine solche interne Vereinbarung die Rechte der Vermieterschaft und die gesetzlichen Freigabevoraussetzungen des Bankdepots nicht eigenmächtig verändert. Bei einer Änderung der Hauptmieterschaft ist die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft gesondert einzuholen. Diese Beschreibung ist ein Organisationsbeispiel, kein unterschriftsfertiger Vertrag für jeden Einzelfall. Gerade bei grösseren Beträgen oder unklaren Vertragsverhältnissen kann eine Beratung sinnvoll sein.
Wann die Einjahresregel nicht hilft
Die häufig genannte Frist von einem Jahr aus Artikel 257e Absatz 3 OR bezieht sich auf die Situation nach Beendigung des betreffenden Mietverhältnisses. Sie bedeutet nicht, dass jede Person nach zwölf Monaten WG-Zugehörigkeit automatisch ihren Kautionsanteil von der Bank zurückfordern kann. Solange der gemeinsame Mietvertrag weiterläuft, ist der Auszug eines einzelnen Mitglieds nicht ohne Weiteres das Ende des gesicherten Mietverhältnisses. Auch nach dessen Ende ist zu prüfen, ob die Vermieterschaft Ansprüche rechtlich geltend gemacht hat. Die Zürcher Gerichte erläutern, dass die Bank unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Auszahlung nicht bloss mit einem pauschalen Verweis auf einen Gerichtsprozess verweigern darf. Entscheidend sind die tatsächlichen Daten der Vertragsbeendigung und die rechtlich relevanten Schritte der Parteien. Bei Unsicherheit hilft eine schriftliche Anfrage an die Bank mit Vertragsunterlagen und Rückgabedatum. Die Frist ersetzt keine saubere Abrechnung zwischen den WG-Mitgliedern.
Was tun, wenn Mitbewohnende nicht zahlen?
Eine ausstehende interne Rückzahlung ist nicht zwangsläufig ein Streit mit der Vermieterschaft. Zuerst solltest Du die Anspruchsgrundlage klären: Gibt es eine schriftliche Abrede über die Übernahme des Kautionsanteils? Ist die vereinbarte Zahlung bereits fällig? Wurden bestimmte Abzüge vorbehalten? Fordere eine nachvollziehbare Abrechnung und setze eine angemessene Frist zur Stellungnahme. Sichere Kontoauszüge, Nachrichten, Übergabeprotokolle und den Mietvertrag. Vermeide es, die laufende Miete eigenmächtig einzubehalten, um Druck auf die WG auszuüben. Damit riskierst Du eine neue Vertragsverletzung. Wenn sich die Beteiligten nicht einigen, kann je nach Vertragsverhältnis und Forderung eine Schlichtungsstelle oder eine andere zuständige Stelle relevant sein. Nicht jeder private Ausgleich zwischen Mitbewohnenden fällt automatisch unter dasselbe Verfahren wie die Freigabe des Mietzinsdepots. Kläre daher vor einem rechtlichen Schritt, gegen wen sich Deine Forderung richtet und auf welcher Vereinbarung sie beruht.
Häufige Fehler beim Mitbewohnerwechsel
Ein verbreiteter Fehler ist, einen Kautionsanteil an die ausziehende Person zu überweisen, ohne die Vertragsstellung der neuen Person zu regeln. Ebenso problematisch ist die Annahme, die Verwaltung müsse einem vorgeschlagenen Nachfolger ohne weitere Prüfung zustimmen. Ein dritter Fehler besteht darin, normale Abnutzung und ersatzpflichtige Schäden ohne Belege gleichzusetzen. Viertens werden gemeinsame Möbel, offene Nebenkosten und die Mietkaution manchmal zu einer einzigen unübersichtlichen Schlusszahlung vermischt. Fünftens fehlt häufig ein datiertes Einzugsprotokoll, sodass später niemand mehr weiss, welche Schäden schon vorhanden waren. Sechstens werden Konten verwechselt: Ein privates Sparkonto einer Mitbewohnerin ist nicht automatisch das gesetzlich vorgeschriebene Mietzinsdepot. Und siebtens verlassen sich Beteiligte auf mündliche Zusagen, obwohl später unterschiedliche Erinnerungen bestehen. Die beste Gegenmassnahme ist eine kurze, vollständige Dokumentation vor dem Geldfluss, nicht erst nach dem Streit.
Besondere Situationen: Paar, Zwischenmiete und Auslandumzug
Wenn ein Paar gemeinsam im Hauptmietvertrag steht und eine Person auszieht, kann die Trennung rechtlich andere Fragen aufwerfen als ein gewöhnlicher Zimmerwechsel. Eine private Trennungsvereinbarung entlässt die ausziehende Person nicht automatisch aus dem Mietvertrag. Bei einer befristeten Zwischenmiete ist dagegen besonders wichtig, ob ein echter Untermietvertrag besteht und wann dieser endet. Auch die Hinterlegung einer Sicherheit ist anhand des konkreten Vertrags zu prüfen. Ziehst Du aus der Schweiz weg, empfiehlt sich eine schriftliche Zustelladresse und eine klare Regelung, wie eine spätere Rückzahlung erfolgen soll. Die Umrechnung in eine andere Währung kann zusätzliche Bankkosten und Wechselkursrisiken auslösen, die nicht zur eigentlichen Kautionsforderung gehören. Wenn eine WG aufgelöst wird, aber einzelne Personen in der Wohnung bleiben möchten, sollte die Frage eines neuen Hauptmietvertrags vor der Abrechnung des alten Depots geklärt werden. Ein sorgfältiger Zeitplan verhindert, dass die alte Sicherheit bereits als frei verfügbar behandelt wird, obwohl die formellen Voraussetzungen noch fehlen.
Weitere amtliche Orientierung und Abgrenzung
Die Rechtsgrundlage für eine Geldkaution bei Wohnräumen ist Artikel 257e des Obligationenrechts. Die Zürcher Gerichte erläutern die Hinterlegung, die Auflösung des Mietdepots und die Haftung für Schäden ausführlich. Sie unterscheiden normale Abnutzung von vertragswidrigen Beschädigungen und beschreiben, wie eine Mängelrüge bei der Rückgabe zu erfolgen hat. Für die konkrete WG-Situation solltest Du zusätzlich die Regeln über Untermiete und den Inhalt Deines Hauptmietvertrags prüfen. Massgeblich ist nicht allein, wie die Beteiligten ihre Wohngemeinschaft umgangssprachlich nennen. Auch kantonale Verfahrensstellen und Vertragsformulare können im praktischen Ablauf eine Rolle spielen. Dieser Artikel erläutert die allgemeinen Grundsätze, kann aber die Prüfung der einzelnen Verträge und Bankunterlagen nicht ersetzen.
FAQ: Häufige Fragen
Bekomme ich meinen Drittel direkt von der Bank? Nicht allein aufgrund meines Auszugs; entscheidend sind Vertragsstatus und Freigaberegeln. Kann die neue Person mir meinen Anteil überweisen? Ja, eine interne Abrechnung kann vereinbart werden, sie ersetzt aber keine formelle Änderung des Hauptmietvertrags. Wer haftet für Schäden vor meinem Einzug? Das hängt von den tatsächlichen Umständen und den vertraglichen Verpflichtungen ab; ein datiertes Einzugsprotokoll ist wichtig. Kann ich die Kaution mit der letzten Monatsmiete verrechnen? Das solltest Du ohne klare rechtliche Grundlage oder Vereinbarung nicht tun. Muss eine WG immer eine Kaution bezahlen? Eine Kaution ist nicht in jedem Mietverhältnis zwingend, kann aber vertraglich vereinbart werden. Darf die Hauptmieterschaft eine Kaution verlangen? Bei einem Untermietverhältnis können Sicherheitsleistungen vereinbart werden; die mietrechtlichen Regeln sind zu beachten.
Fazit
Bei einer WG in der Schweiz müssen die vertragliche Haftung, die Bankkaution und die internen Geldflüsse sauber auseinandergehalten werden. Besonders wichtig ist das bei häufigen Mitbewohnerwechseln. Die beste Vorsorge besteht in einem klaren Mietvertrag, einer korrekt hinterlegten Sicherheit, schriftlichen Einlagenvereinbarungen und nachvollziehbaren Übergabeprotokollen. Wer vor einer Auszahlung prüft, ob der alte Vertrag wirklich beendet oder angepasst wurde, verhindert viele teure Missverständnisse.
Quellen und weiterführende Literatur
Rechtsgrundlage: Art. 257e OR https://www.droit-bilingue.ch/de-fr/2/22/220-257e-291.html . Zürcher Gerichte: Sicherheitsleistungen https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/miete/rechte-und-pflichten/mietdepot . Mieterinnen- und Mieterverband: Mietzinsdepot https://www.mieterverband.ch/mietrecht/beginn-der-miete/kaution/ . Mieterinnen- und Mieterverband: Untermiete und gemeinsames Wohnen https://www.mieterverband.ch/fr/mv-ag/mietrecht/waehrend-der-miete/untermiete-gemeinsames-wohnen/ . Zürcher Gerichte: Untermietvertrag https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/miete/rechte-und-pflichten/untermiete/untermietvertrag . Zürcher Gerichte: Voraussetzungen der Untermiete https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/miete/rechte-und-pflichten/untermiete/voraussetzungen . Mieterinnen- und Mieterverband: Tipps https://www.mieterverband.ch/mietrecht/waehrend-der-miete/untermiete-gemeinsames-wohnen/tipps/ . Stand der Quellenprüfung: 8. November 2026. Ergänzend: Zürcher Gerichte, Auflösung des Mietdepots: https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/miete/kuendigung-rueckgabe/rueckgabe-und-ausweisung/aufloesung-des-mietdepots ; Haftung für Schäden: https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/miete/kuendigung-rueckgabe/rueckgabe-und-ausweisung/haftung-fuer-schaeden ; Mängelrüge: https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/miete/kuendigung-rueckgabe/rueckgabe-und-ausweisung/maengelruege .



Kommentare