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Die Sozialversicherungen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) sind wichtige Bestandteile des schweizerischen Sozialsystems. Doch wer trägt eigentlich die Kosten für diese Versicherungen?
Finanzierung durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Zu großen Teilen werden die Sozialversicherungen AHV, IV und EO durch Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanziert. Diese Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen und an die jeweilige Versicherungseinrichtung überwiesen. Dabei tragen Arbeitnehmende und Arbeitgebende jeweils die Hälfte der Beiträge.
Arbeitgeberbeiträge
Die Arbeitgebenden zahlen einen festgelegten Prozentsatz des Lohns ihrer Arbeitnehmenden als Beitrag an die Sozialversicherungen. Diese Beiträge dienen dazu, die Renten- und Versicherungsleistungen der Arbeitnehmenden im Alter oder bei Invalidität zu finanzieren.
Arbeitnehmerbeiträge
Auch die Arbeitnehmenden leisten Beiträge zu den Sozialversicherungen. Diese werden direkt vom Lohn abgezogen und fließen ebenfalls in die Finanzierung der Renten- und Versicherungsleistungen ein.
Weitere Finanzierungsquellen
Neben den Beiträgen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden werden die Sozialversicherungen AHV, IV und EO auch durch andere Einnahmequellen finanziert, wie beispielsweise staatliche Zuschüsse und Einnahmen aus Vermögensanlagen.
Fazit
Die Sozialversicherungen AHV, IV und EO werden überwiegend durch Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanziert. Diese Beiträge dienen der Sicherstellung von Renten- und Versicherungsleistungen für die Bevölkerung und sind ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Sozialsystems.
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