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2. Säule: die berufliche Vorsorge


Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Vorsorgesystems und bildet zusammen mit der AHV (1. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) die drei Säulen der Vorsorge. Die 2. Säule ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch und soll eine zusätzliche Absicherung im Alter oder bei Invalidität bieten.


In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Grundlagen der 2. Säule, wer Anspruch darauf hat und wie sie funktioniert.


Wer hat Anspruch auf die berufliche Vorsorge?


Die berufliche Vorsorge ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch, die ein jährliches Erwerbseinkommen von mehr als CHF 21'510 (Stand 2021) erzielen. Selbständige können freiwillig einer Pensionskasse beitreten.

Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigt sind oder in der Probezeit sind, gilt die obligatorische Vorsorge.


Wie funktioniert die berufliche Vorsorge?


Die berufliche Vorsorge funktioniert nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass die Beiträge der Versicherten in einen Topf eingezahlt werden, aus dem später die Renten ausgezahlt werden. Die Beiträge werden dabei in der Regel hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.


Die Pensionskasse ist dabei eine Art Spar- und Anlagekonto, in das das Geld eingezahlt wird. Die Pensionskassen investieren das Geld in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Immobilien. Das Ziel ist dabei, eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, um später genügend Geld für die Rentenauszahlungen zur Verfügung zu haben.

Die Pensionskassen sind dabei gesetzlich verpflichtet, das angesparte Kapital in der Regel bis zum Rentenalter zu verwahren. Eine vorzeitige Auszahlung des Kapitals ist in der Regel nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Hauskauf.


Welche Leistungen bietet die berufliche Vorsorge?


Die berufliche Vorsorge bietet verschiedene Leistungen, je nach Lebenssituation und Bedürfnissen des Versicherten. Dazu gehören:

  • Altersrente: Eine monatliche Rente, die ab dem Rentenalter ausbezahlt wird.

  • Invalidenrente: Eine monatliche Rente, die bei Invalidität ausbezahlt wird.

  • Hinterlassenenrente: Eine monatliche Rente, die an Hinterbliebene ausbezahlt wird, falls der Versicherte verstirbt.

  • Kapitalleistung: Eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals, zum Beispiel bei Pensionierung oder bei Tod des Versicherten.

Die genauen Leistungen und Bedingungen können von Pensionskasse zu Pensionskasse variieren.



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Voraussetzungen für eine BVG-Pension

Um eine BVG-Pension zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Alter, dem Geschlecht, dem Einkommen und der Dauer der Beitragszahlung ab. Hier sind einige der wichtigsten Voraussetzungen:

  • Alter: Normalerweise beginnt die BVG-Pension mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. In der Schweiz liegt dieses Alter bei Frauen bei 64 Jahren und bei Männern bei 65 Jahren. Es ist jedoch möglich, die BVG-Pension früher oder später in Anspruch zu nehmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  • Beitragszahlungsdauer: Um Anspruch auf eine BVG-Pension zu haben, muss eine bestimmte Beitragszahlungsdauer erreicht werden. Diese hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter bei Eintritt in die Pensionskasse, dem Geschlecht und dem Einkommen. In der Regel müssen mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden sein, um Anspruch auf eine BVG-Pension zu haben.

  • Höhe der Altersrente: Die Höhe der BVG-Altersrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen während der Erwerbstätigkeit und der Dauer der Beitragszahlung. Die Höhe der BVG-Altersrente kann jedoch auch durch verschiedene Wahlmöglichkeiten beeinflusst werden, wie zum Beispiel die Höhe des Umwandlungssatzes oder die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung.

  • Invalidität: Wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft invalid wird, kann sie Anspruch auf eine Invalidenrente aus der beruflichen Vorsorge haben. Hier gelten jedoch spezifische Bedingungen und Voraussetzungen, die von der Pensionskasse festgelegt werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die berufliche Vorsorge eine wichtige Säule der Altersvorsorge in der Schweiz darstellt. Die BVG-Pensionen helfen den Menschen, im Ruhestand ein Einkommen zu haben und sich auf ihre Zukunft vorzubereiten. Es ist jedoch wichtig, die verschiedenen Optionen und Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um die beste Lösung für die individuellen Bedürfnisse und Ziele zu finden.


Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel geht die bisher angesparte Vorsorge in der Regel auf die neue Pensionskasse über. Der Versicherte kann jedoch auch entscheiden, das bisher angesparte Kapital bei der alten Pensionskasse zu belassen oder es auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen. Dieses Konto ist ein spezielles Konto für die Vorsorgegelder, das bei einer Bank oder einer Versicherung eröffnet werden kann. Dadurch bleiben die bisher angesparten Beträge erhalten und können später für die Altersvorsorge genutzt werden.


Wichtig zu beachten ist, dass bei einem Arbeitgeberwechsel der Arbeitnehmer auch eine neue Versicherungslösung wählen kann. So kann beispielsweise die Wahl des Deckungsgrads oder des Umwandlungssatzes variieren, je nachdem welche Angebote die neue Pensionskasse bereitstellt.


Bei einem Wechsel ins Ausland kann die Situation komplizierter sein, da die Regelungen für die berufliche Vorsorge von Land zu Land unterschiedlich sind. Hier kann es sinnvoll sein, sich von einem Experten beraten zu lassen.


In jedem Fall ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema der beruflichen Vorsorge auseinanderzusetzen und sich über die verschiedenen Optionen und Möglichkeiten zu informieren. Denn die Vorsorge für das Alter ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Planung und sollte nicht vernachlässigt werden.




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