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AHV-Einkauf: Wann lohnt es sich, Beitragslücken zu schliessen – und wann nicht?


Wer in die Schweiz zieht, eine längere Auszeit nimmt oder einige Jahre nicht arbeitet, beschäftigt sich früher oder später mit einer wichtigen Frage: Kann ich fehlende AHV-Beiträge nachzahlen – und lohnt sich das finanziell überhaupt?


Dabei muss zuerst ein weit verbreitetes Missverständnis geklärt werden. Einen klassischen „AHV-Einkauf“ wie bei der Pensionskasse gibt es nicht. Man kann also nicht beliebig Geld in die AHV einzahlen, um sich später eine höhere Rente zu kaufen. Möglich ist lediglich, bestimmte tatsächlich entstandene Beitragslücken nachträglich zu schliessen. Und auch das funktioniert nur unter klar definierten Voraussetzungen.


Gerade für Zuzügler ist dieser Unterschied entscheidend.






Was ist eine AHV-Beitragslücke?


Die Höhe der Schweizer AHV-Altersrente wird unter anderem durch die Beitragsdauer bestimmt. Für eine vollständige Beitragsdauer müssen grundsätzlich ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter lückenlos Beiträge vorhanden sein. Bei einer vollständigen Beitragskarriere sind dies 44 Beitragsjahre.


Fehlt ein vollständiges Beitragsjahr, reduziert sich die AHV-Rente grundsätzlich um ungefähr 1/44. Das entspricht rund 2,3 Prozent pro fehlendem Jahr.


Wer beispielsweise vier Beitragsjahre verliert, kann deshalb grob mit einer Kürzung von rund neun Prozent gegenüber der entsprechenden Vollrente rechnen.


Entscheidend ist aber die Frage, warum die Jahre fehlen.



Versicherungslücke oder Beitragslücke: Der entscheidende Unterschied für Zuzügler


Besonders häufig werden diese beiden Begriffe verwechselt.


Wer beispielsweise mit 35 Jahren aus Deutschland in die Schweiz zieht, war zwischen dem 21. und 34. Lebensjahr normalerweise gar nicht in der Schweizer AHV versichert. Diese Jahre bilden deshalb eine Versicherungslücke.


Diese Jahre kann man nicht einfach nachträglich „einkaufen“.


Das Bundesamt für Sozialversicherungen erklärt ausdrücklich, dass Personen, die erst nach dem 20. Lebensjahr in die Schweiz einwandern, vor ihrer Einreise keine Schweizer AHV-Beiträge bezahlen konnten. Dadurch entsteht eine kürzere Schweizer Versicherungsdauer und später grundsätzlich eine Teilrente.


Das bedeutet beispielsweise:


Zuzug mit 25 Jahren: theoretisch fehlen mehrere Schweizer Versicherungsjahre.


Zuzug mit 35 Jahren: die Schweizer AHV-Beitragskarriere beginnt entsprechend später.


Zuzug mit 45 Jahren: die mögliche Schweizer AHV-Teilrente fällt aufgrund der wesentlich kürzeren Versicherungsdauer entsprechend geringer aus.


Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Menschen im Alter ohne entsprechende Rentenansprüche dastehen. Wer zuvor beispielsweise in Deutschland gearbeitet hat, hat in der Regel Ansprüche gegenüber der deutschen Rentenversicherung aufgebaut. Die verschiedenen nationalen Rentensysteme werden innerhalb der EU/EFTA beziehungsweise aufgrund bestehender Sozialversicherungsabkommen koordiniert.


Man erhält also vereinfacht häufig eine Schweizer Teilrente und zusätzlich die im Ausland erworbenen Rentenansprüche.


Ganz anders sieht es bei einer echten Beitragslücke aus.


Eine Beitragslücke kann beispielsweise entstehen, wenn jemand bereits in der Schweiz AHV-versichert war, aber während eines bestimmten Jahres keine oder zu geringe Beiträge bezahlt wurden. Genau in solchen Fällen kann eine Nachzahlung möglich sein.



Wie lange kann man fehlende AHV-Beiträge nachzahlen?


Die wichtigste Frist beträgt fünf Jahre.


Fehlende AHV-Beiträge können grundsätzlich nur für die vergangenen fünf Jahre nachbezahlt werden. Zusätzlich muss die Person während des betreffenden Zeitraums überhaupt der Schweizer AHV unterstellt gewesen sein.


Das ist für Auswanderer und Zuzügler besonders wichtig.


Wer vor zehn Jahren in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, kann diese zehn Jahre nicht nachträglich in der Schweizer AHV kaufen.


Wer dagegen seit drei Jahren in der Schweiz lebt, AHV-pflichtig gewesen wäre und beispielsweise aufgrund einer längeren Erwerbspause keine Beiträge bezahlt hat, sollte die Situation unbedingt prüfen.


Sind mehr als fünf Jahre vergangen, können die geschuldeten Beiträge normalerweise nicht mehr einfach nachbezahlt werden.




Wann lohnt es sich, eine AHV-Beitragslücke zu schliessen?


Wenn eine echte Beitragslücke besteht und eine Nachzahlung noch möglich ist, kann das Schliessen der Lücke sehr sinnvoll sein.


Der wichtigste Grund ist die dauerhafte Wirkung.


Ein fehlendes Beitragsjahr reduziert die spätere AHV-Rente grundsätzlich lebenslang. Wer die Lücke rechtzeitig schliessen kann, verhindert diese Kürzung.


Nehmen wir stark vereinfacht an, eine Person hätte ohne Beitragslücke Anspruch auf CHF 2’000 AHV-Rente pro Monat. Ein fehlendes Jahr entspricht ungefähr 1/44 der Beitragsdauer. Allein dadurch könnte die monatliche Rente grob um rund CHF 45 sinken.

Das klingt zunächst überschaubar.


Über 20 Rentenjahre wären daraus jedoch bereits rund CHF 10’800 weniger Renteneinkommen geworden – ohne zukünftige Rentenanpassungen zu berücksichtigen.

Bei mehreren fehlenden Jahren wird der Effekt entsprechend grösser.


Eine Nachzahlung kann sich deshalb insbesondere dann lohnen, wenn die notwendige Zahlung relativ niedrig ist, die Person noch mit einer langen Rentenbezugsdauer rechnen kann und dadurch tatsächlich eine Beitragslücke vollständig geschlossen wird.



AHV nachzahlen oder lieber ETF kaufen?


Genau hier wird der Vergleich häufig falsch geführt.


Ein ETF und eine AHV-Nachzahlung erfüllen vollkommen unterschiedliche Funktionen.


Ein breit diversifiziertes Aktienportfolio dient dem langfristigen Vermögensaufbau.


Historische Aktienmarktrenditen können langfristig attraktiv sein, sind aber nicht garantiert. Gleichzeitig bleibt das Vermögen grundsätzlich im Eigentum des Anlegers und kann beispielsweise vererbt werden.


Eine AHV-Nachzahlung ist dagegen keine klassische Kapitalanlage.


Das eingezahlte Geld landet nicht auf einem persönlichen Konto, das später verzinst ausgezahlt wird. Vielmehr verhindert die Zahlung eine Kürzung des zukünftigen Rentenanspruchs.


Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:


„Welche Anlage bringt die höhere Rendite?“


Sondern:


„Wie viel muss ich heute bezahlen, um wie viel lebenslanges zukünftiges Renteneinkommen zu erhalten beziehungsweise eine Kürzung zu vermeiden?“


Erst anschließend kann man diesen Wert mit einer alternativen Verwendung des Kapitals vergleichen.



Wann kann ein ETF finanziell attraktiver sein?


Eine freiwillige Kapitalanlage kann insbesondere dann attraktiver sein, wenn überhaupt keine nachzahlbare AHV-Lücke existiert.


Das gilt beispielsweise für viele Neuzuzüger.


Wer mit 35 Jahren in die Schweiz kommt, kann seine deutschen Jahre nicht einfach nachträglich in die AHV einzahlen. In diesem Fall stellt sich die Frage „AHV-Einkauf oder ETF?“ überhaupt nicht.


Die Jahre vor der Einwanderung sind keine frei kaufbaren Schweizer Beitragsjahre.


Dann kann zusätzlicher Vermögensaufbau über Pensionskasse, Säule 3a, ETF-Portfolio oder andere Anlagen sinnvoll sein, um die spätere Schweizer Teilrente zu ergänzen.

Auch wenn eine Nachzahlung nicht mehr möglich ist, weil die Fünfjahresfrist abgelaufen ist, muss die Rentenlücke auf andere Weise geschlossen werden.


Gerade bei einem langen Anlagehorizont von 20, 30 oder sogar 40 Jahren kann ein breit gestreutes Aktienportfolio durch den Zinseszinseffekt erhebliches Vermögen aufbauen.



Beispiel: CHF 500 monatlich über 20 Jahre investieren


Angenommen, du investierst jeden Monat CHF 500.


Bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 8 Prozent pro Jahr ergibt sich nach 20 Jahren rechnerisch ein Vermögen in der Grössenordnung von etwa CHF 275’000.

Selbst eingezahlt wurden lediglich CHF 120’000.


Der Rest stammt aus Kapitalerträgen und Zinseszinseffekt.


Wichtig ist dabei: Acht Prozent sind keine garantierte zukünftige Rendite. Auch wenn der amerikanische Aktienmarkt langfristig hohe historische Renditen erzielt hat, können einzelne Jahrzehnte deutlich besser oder schlechter ausfallen.


Genau deshalb sollte man eine garantierte Sozialversicherungsleistung nicht eins zu eins mit einer erwarteten Aktienmarktrendite vergleichen.



Wann lohnt sich die AHV-Nachzahlung besonders?


Besonders interessant ist sie grundsätzlich, wenn du tatsächlich während des betreffenden Jahres AHV-versichert warst, die Lücke weniger als fünf Jahre zurückliegt und die Nachzahlung diese Lücke wirksam beseitigt.


Auch kurz vor der Pensionierung kann eine Schliessung einer noch nachzahlbaren Lücke sehr wertvoll sein, weil die zusätzliche Rentenleistung unmittelbar danach beginnt.

Je länger die spätere Rente bezogen wird, desto grösser wird der kumulierte Vorteil der vermiedenen Rentenkürzung.


Die Berechnung sollte jedoch immer individuell erfolgen. Die tatsächliche AHV-Rente hängt nicht nur von der Beitragsdauer ab, sondern ebenfalls vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen sowie weiteren Faktoren.



Wann lohnt sich ein AHV-„Einkauf“ nicht?


In einigen Situationen gibt es gar keine echte Entscheidung.


Nicht möglich beziehungsweise nicht sinnvoll ist eine Nachzahlung insbesondere dann, wenn es sich um Jahre vor der Schweizer AHV-Versicherung handelt.


Das betrifft viele Einwanderer.


Wer beispielsweise mit 40 Jahren erstmals in die Schweiz zieht, kann nicht einfach 19 Schweizer Beitragsjahre kaufen.


Auch Beitragslücken, die länger als fünf Jahre zurückliegen, können grundsätzlich nicht mehr durch eine normale rückwirkende Beitragszahlung geschlossen werden.


Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Lücke besteht. Es gibt Konstellationen, in denen Beiträge beispielsweise über einen erwerbstätigen Ehepartner als erfüllt gelten können.


Deshalb sollte niemand einfach aufgrund einer eigenen Schätzung davon ausgehen, zehn oder zwanzig AHV-Jahre nachkaufen zu müssen.



Es gibt Möglichkeiten, ältere Beitragslücken teilweise auszugleichen


Auch wenn eine klassische Nachzahlung nach fünf Jahren nicht mehr möglich ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Lücke endgültig vollständig bestehen bleibt.


Unter bestimmten Voraussetzungen können sogenannte Jugendjahre berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um AHV-Beiträge, die bereits vor Beginn der regulären Beitragsperiode bezahlt wurden.


Auch Beitragszeiten unmittelbar vor dem Referenzalter beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge aus einer Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter können bei der Rentenberechnung eine Rolle spielen. Seit der AHV-Reform bestehen zudem Möglichkeiten, durch eine Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus bestimmte Lücken auszugleichen.


Ob das im individuellen Fall funktioniert, sollte unbedingt direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse geklärt werden.



AHV-Lücken bei Auswanderern und Expats: Was passiert mit der Rente aus Deutschland?


Gerade Deutsche, die in die Schweiz auswandern, machen häufig einen Denkfehler.

Sie sehen beispielsweise, dass ihnen aufgrund ihres Zuzugs mit 35 Jahren zahlreiche Schweizer AHV-Jahre fehlen und glauben deshalb, ihre Altersvorsorge sei massiv schlechter geworden.


Dabei müssen die Rentensysteme getrennt betrachtet werden.


Für die Jahre, in denen Beiträge in Deutschland bezahlt wurden, entstehen grundsätzlich deutsche Rentenansprüche.


Für die Jahre in der Schweiz entstehen Schweizer AHV-Ansprüche.


Im Alter können deshalb mehrere Renten gleichzeitig ausgezahlt werden.


Die Schweizer AHV muss also nicht zwangsläufig 44 Beitragsjahre enthalten, damit die gesamte Altersvorsorge funktioniert.


Entscheidend ist vielmehr die Summe aller Ansprüche.



Warum Zuzügler trotzdem besonders auf ihre Altersvorsorge achten sollten


Trotz ausländischer Rentenansprüche kann eine Vorsorgelücke entstehen.


Schweizer Arbeitnehmer bauen ihre Altersvorsorge typischerweise über mehrere Säulen auf: AHV, berufliche Vorsorge und private Vorsorge.


Wer erst mit 35 oder 40 Jahren in die Schweiz kommt, baut nicht nur weniger Schweizer AHV-Jahre auf. Häufig fehlen gleichzeitig viele Jahre Schweizer Pensionskassenguthaben.

Diese zweite Lücke kann finanziell sogar wesentlich wichtiger sein.


Daher sollten Zuzügler nicht nur ihre AHV prüfen, sondern ihre gesamte Altersvorsorge betrachten.


  1. Wie hoch ist meine deutsche Rente?

  2. Wie hoch wird meine Schweizer AHV-Teilrente?

  3. Wie viel Kapital befindet sich in meiner Pensionskasse?

  4. Wie hoch ist meine voraussichtliche Pensionskassenrente?

  5. Nutze ich die Säule 3a?

  6. Wie viel privates Vermögen baue ich zusätzlich auf?

  7. Erst daraus entsteht ein realistisches Bild der Altersvorsorge.

Hast du Fragen zu der Thematik? Dann schreibe uns gern eine Mail an auswandernschweiz.ch@gmail.com

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Als Erstes: Individuelles AHV-Konto kontrollieren


Wer wissen möchte, ob tatsächlich eine Beitragslücke besteht, sollte seinen individuellen Kontoauszug – den sogenannten IK-Auszug – bestellen.


Auf dem individuellen Konto werden unter anderem die beitragspflichtigen Einkommen und Beitragszeiten erfasst. Genau diese Daten bilden später eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der AHV-Rente.


Der Kontoauszug kann bei einer AHV-Ausgleichskasse angefordert werden.

Das sollte nicht erst kurz vor der Pensionierung geschehen.


Gerade wegen der fünfjährigen Nachzahlungsfrist ist es sinnvoll, den Auszug regelmässig zu kontrollieren.


Wer heute feststellt, dass vor drei Jahren versehentlich keine Beiträge verbucht wurden, kann möglicherweise noch reagieren.


Wer dieselbe Lücke erst zehn Jahre später entdeckt, hat diese Möglichkeit möglicherweise nicht mehr.



Die sinnvollste Reihenfolge der Altersvorsorge


Für viele Menschen ergibt sich deshalb eine recht einfache Reihenfolge.


Zunächst sollte geprüft werden, ob echte und noch korrigierbare AHV-Beitragslücken vorhanden sind. Diese sollte man in vielen Fällen zuerst klären beziehungsweise schliessen.

Danach lohnt sich der Blick auf die gesamte private Vorsorge.


Für Erwerbstätige kann die Säule 3a aufgrund der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten interessant sein. Seit 2026 können unter bestimmten Voraussetzungen sogar ab 2025 entstandene Säule-3a-Lücken rückwirkend durch Einkäufe geschlossen werden.


Zusätzlich können langfristige ETF-Investitionen eine sinnvolle Ergänzung darstellen, insbesondere für Menschen mit mehreren Jahrzehnten Anlagehorizont.


Die drei Systeme sollten dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.

AHV bietet eine staatliche lebenslange Altersleistung.


Die Säule 3a verbindet private Vorsorge mit steuerlichen Vorteilen.


Ein ETF-Portfolio bietet Flexibilität, langfristiges Wachstumspotenzial und eigenes Vermögen.

Gemeinsam können diese Komponenten wesentlich stabiler sein als die ausschliessliche Konzentration auf nur eine Säule.



Fazit: Wann lohnt sich ein AHV-Einkauf?


Die häufig gestellte Frage „AHV oder ETF?“ führt in vielen Fällen in die falsche Richtung.


Denn einen frei wählbaren AHV-Einkauf gibt es nicht.


Fehlende Beiträge können grundsätzlich nur für die letzten fünf Jahre nachbezahlt werden – und nur dann, wenn während dieser Zeit überhaupt eine Schweizer AHV-Versicherung bestand.


Für einen Deutschen, der erst mit 35 Jahren in die Schweiz zieht, bedeutet das beispielsweise: Die Jahre zwischen dem 21. und 34. Lebensjahr lassen sich nicht einfach in der AHV nachkaufen. Stattdessen bestehen für diese Zeit normalerweise Ansprüche im bisherigen Rentensystem.


Eine AHV-Nachzahlung lohnt sich dagegen häufig dann, wenn eine echte, noch korrigierbare Beitragslücke besteht. Denn dadurch kann eine lebenslange Kürzung der Schweizer Altersrente verhindert werden.


Wer keine solche Möglichkeit hat, sollte die vermeintliche „AHV-Lücke“ nicht einfach ignorieren, sondern seine gesamte Altersvorsorge betrachten. Ausländische Rentenansprüche, Schweizer AHV, Pensionskasse, Säule 3a und langfristiger privater Vermögensaufbau gehören zusammen.


Gerade für Zuzügler ist deshalb nicht die Frage entscheidend, wie man möglichst viele Jahre „in die AHV einkauft“.


Entscheidend ist vielmehr, frühzeitig zu wissen, welche Ansprüche bereits bestehen – und welche Lücken tatsächlich noch geschlossen werden müssen.


Hinweis: Die konkrete AHV-Berechnung hängt von der individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie ab. Verbindliche Auskünfte zur Beitragsdauer und zu möglichen Nachzahlungen erteilt die zuständige AHV-Ausgleichskasse.

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