Pensionskasse (2. Säule), Auswanderung und Steuern: Welche Länder echte Vorteile bieten – und welche nicht
- Roman Welzk

- vor 5 Tagen
- 4 Min. Lesezeit
Die Schweizer Pensionskasse (2. Säule) ist für viele Menschen einer der größten Vermögensbausteine ihres Lebens. Umso entscheidender ist es, zu verstehen, was mit diesem Kapital passiert, wenn man die Schweiz verlässt, wann ein Bezug sinnvoll ist und in welchen Ländern sich daraus klare steuerliche Vorteile oder erhebliche Nachteile ergeben.
Besonders relevant wird dieses Thema für Personen mit internationaler Lebensplanung, für Auswanderer außerhalb der EU und für Menschen, die strategisch über den Zeitpunkt des Bezugs nachdenken.
Grundsätzliches zur 2. Säule bei Wegzug aus der Schweiz
Verlässt du die Schweiz endgültig, wird dein angespartes Pensionskassenguthaben in der Regel in eine sogenannte Freizügigkeitslösung überführt. Dieses Kapital bleibt rechtlich in der Schweiz gebunden, gehört aber weiterhin dir.
Wichtig dabei:
Du musst das Kapital nicht sofort beziehen
Du darfst es jahrzehntelang in der Schweiz belassen
Du kannst es jederzeit zwischen Freizügigkeitsstiftungen verschieben
Dein Wohnsitz im Ausland ändert nichts an deinem Eigentumsrecht
Der Bezug erfolgt entweder:
bei Erreichen des Rentenalters
oder – je nach Staatsangehörigkeit und Zielland – frühzeitig nach Wegzug
Keine Rückzahlungspflicht bei Wohneigentum
Hast du Kapital aus der 2. Säule für den Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims bezogen, gilt ein zentraler Grundsatz:
👉 Es besteht keine Verpflichtung, diesen Betrag später zurückzuzahlen, um bei der Pensionierung wieder Anspruch auf dein restliches Vorsorgekapital zu haben.
Der Besitz einer Immobilie, die mit Pensionskassengeldern finanziert wurde, beeinträchtigt nicht dein Recht, dein verbleibendes Vorsorgevermögen im Alter zu beziehen.
Der steuerliche Knackpunkt: Wohnsitz beim Bezug
Der wichtigste Faktor für die Besteuerung deiner Pensionskassenauszahlung ist nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern dein steuerlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Es gibt dabei zwei grundlegende Szenarien:
1. Wohnsitz in der Schweiz beim Bezug
In diesem Fall unterliegt die Auszahlung einer kantonalen Kapitalbezugssteuer, die progressiv ausgestaltet ist, aber meist moderat ausfällt.
2. Wohnsitz im Ausland beim Bezug
Hier greift in der Regel eine Schweizer Quellensteuer, die direkt vom Vorsorgekapital abgezogen wird. Ob diese Steuer endgültig ist oder zurückgefordert werden kann, hängt ausschließlich vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und deinem Wohnsitzland ab.
Länder mit steuerlichem Vorteil: Rückforderung der Schweizer Quellensteuer möglich
Wenn du beim Bezug deiner 2. Säule in einem der folgenden Länder steuerlich ansässig bist, kannst du die in der Schweiz erhobene Quellensteuer ganz oder teilweise zurückfordern. Die Schweiz verzichtet in diesen Fällen aufgrund des DBA auf das endgültige Besteuerungsrecht.
Länder mit DBA-Vorteil bei Pensionskassenleistungen
Algerien
Argentinien
Österreich
Belgien
Kolumbien
Côte d’Ivoire
Kroatien
Tschechische Republik
Ecuador
Ägypten
Estland
Finnland
Frankreich
Deutschland
Indien
Indonesien
Iran
Irland
Japan
Litauen
Luxemburg
Malaysia
Mexiko
Montenegro
Marokko
Neuseeland
Peru
Polen
Portugal
Russische Föderation
Serbien
Slowakei
Slowenien
Südkorea
Spanien
Sri Lanka
Thailand
Philippinen
Tunesien
Türkei
Uruguay
Vereinigte Staaten von Amerika
Venezuela
Vietnam
Bedeutung dieser Länderliste
In diesen Staaten gilt:
Die Schweiz darf zwar zunächst eine Quellensteuer erheben
Diese Steuer kann jedoch nachträglich zurückgefordert oder mit der Steuer im Wohnsitzland verrechnet werden
Effektiv wird das Vorsorgekapital nur einmal besteuert
Für viele Auswanderer bedeutet das eine erhebliche Steuerersparnis – insbesondere im Vergleich zu Ländern ohne entsprechende DBA-Regelung.
Ländervergleichstabelle: Steuerliche Behandlung der 2. Säule beim Bezug
Wohnsitzland beim Bezug | DBA mit CH vorhanden | Rückforderung CH-Quellensteuer | Risiko Doppelbesteuerung | Steuerliche Bewertung |
Deutschland | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Sehr gut |
Frankreich | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Sehr gut |
Österreich | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Sehr gut |
Spanien | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Sehr gut |
Portugal | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Sehr gut |
USA | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Japan | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Neuseeland | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Polen | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Türkei | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Thailand | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Uruguay | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Mexiko | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Vietnam | Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Gut |
Australien | Ja | ❌ Nein | ⚠️ Ja | Schlecht |
Kanada | Ja | ❌ Nein | ⚠️ Ja | Schlecht |
Länder ohne DBA | Nein | ❌ Nein | ⚠️ Ja | Sehr schlecht |
Legende ✅ = möglich / ❌ = nicht möglich / ⚠️ = hohes Risiko
Sonderfall: Australien und Kanada – steuerlich besonders kritisch
Australien und Kanada nehmen eine Sonderrolle ein.
In beiden Fällen gilt:
Die Schweiz erhebt beim Bezug der 2. Säule eine Quellensteuer
Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt keine Rückforderung dieser Steuer
Gleichzeitig unterliegt die Auszahlung im Wohnsitzland oft einer hohen Besteuerung
Das Resultat: 👉 Doppelbesteuerung ohne Rückerstattungsmöglichkeit
Genau deshalb ist es in diesen Fällen besonders wichtig, die Schweizer Quellensteuer so tief wie möglich zu halten.
Warum der Kanton entscheidend ist – auch nach dem Wegzug
Die Höhe der Schweizer Quellensteuer richtet sich nicht nach deinem früheren Wohnort, sondern nach dem Sitz der Freizügigkeitsstiftung, bei der dein Kapital liegt.
Das bedeutet:
Du kannst dein Vorsorgekapital jahrelang bei einer renditeoptimierten Stiftung halten
Erst kurz vor dem Bezug transferierst du es in eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton
Kantone wie Schwyz gehören zu den steuerlich attraktivsten Standorten für Freizügigkeitsauszahlungen. Steuerliste aller 26 Kantone.
Diese Strategie ist legal, etabliert und weit verbreitet, insbesondere bei Personen mit Wohnsitz in Ländern ohne DBA-Vorteil.
Frühzeitiger Bezug oder warten bis zur Rente?
Die Frage, ob ein frühzeitiger Bezug sinnvoller ist als ein Bezug im Rentenalter, hängt von mehreren Faktoren ab:
zukünftiger Steuersatz im Wohnsitzland
Entwicklung der eigenen Einkommenssituation
Möglichkeit der Kapitalanlage nach dem Bezug
Inflations- und Wechselkursrisiken
steuerliche Behandlung von Vorsorgekapital im Ausland
Ein früher Bezug kann sinnvoll sein, wenn:
im Wohnsitzland später höhere Steuern drohen
das Kapital selbstständig besser investiert werden kann
keine steuerlichen Nachteile durch Doppelbesteuerung entstehen
Ein später Bezug ist oft sinnvoll, wenn:
DBA-Rückerstattung möglich ist
das Kapital weiter steuerlich begünstigt wachsen kann
die eigene Steuerbelastung im Alter tiefer ist
Fazit: Die 2. Säule ist ein strategisches Vermögensinstrument
Die Schweizer Pensionskasse ist kein starres System, sondern ein hochflexibles Vermögensinstrument, wenn man die Regeln kennt.
Entscheidend sind:
Wohnsitz beim Bezug
DBA-Regelungen des Ziellandes
Sitz der Freizügigkeitsstiftung
Zeitpunkt der Auszahlung
Wer diese Faktoren strategisch kombiniert, kann fünf- bis sechsstellige Steuerunterschiede erzielen – völlig legal.
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