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Pensionskasse (2. Säule), Auswanderung und Steuern: Welche Länder echte Vorteile bieten – und welche nicht

Die Schweizer Pensionskasse (2. Säule) ist für viele Menschen einer der größten Vermögensbausteine ihres Lebens. Umso entscheidender ist es, zu verstehen, was mit diesem Kapital passiert, wenn man die Schweiz verlässt, wann ein Bezug sinnvoll ist und in welchen Ländern sich daraus klare steuerliche Vorteile oder erhebliche Nachteile ergeben.


Besonders relevant wird dieses Thema für Personen mit internationaler Lebensplanung, für Auswanderer außerhalb der EU und für Menschen, die strategisch über den Zeitpunkt des Bezugs nachdenken.




Grundsätzliches zur 2. Säule bei Wegzug aus der Schweiz


Verlässt du die Schweiz endgültig, wird dein angespartes Pensionskassenguthaben in der Regel in eine sogenannte Freizügigkeitslösung überführt. Dieses Kapital bleibt rechtlich in der Schweiz gebunden, gehört aber weiterhin dir.


Wichtig dabei:


  • Du musst das Kapital nicht sofort beziehen

  • Du darfst es jahrzehntelang in der Schweiz belassen

  • Du kannst es jederzeit zwischen Freizügigkeitsstiftungen verschieben

  • Dein Wohnsitz im Ausland ändert nichts an deinem Eigentumsrecht


Der Bezug erfolgt entweder:


  • bei Erreichen des Rentenalters

  • oder – je nach Staatsangehörigkeit und Zielland – frühzeitig nach Wegzug



Keine Rückzahlungspflicht bei Wohneigentum


Hast du Kapital aus der 2. Säule für den Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims bezogen, gilt ein zentraler Grundsatz:


👉 Es besteht keine Verpflichtung, diesen Betrag später zurückzuzahlen, um bei der Pensionierung wieder Anspruch auf dein restliches Vorsorgekapital zu haben.

Der Besitz einer Immobilie, die mit Pensionskassengeldern finanziert wurde, beeinträchtigt nicht dein Recht, dein verbleibendes Vorsorgevermögen im Alter zu beziehen.



Der steuerliche Knackpunkt: Wohnsitz beim Bezug


Der wichtigste Faktor für die Besteuerung deiner Pensionskassenauszahlung ist nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern dein steuerlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Es gibt dabei zwei grundlegende Szenarien:


1. Wohnsitz in der Schweiz beim Bezug


In diesem Fall unterliegt die Auszahlung einer kantonalen Kapitalbezugssteuer, die progressiv ausgestaltet ist, aber meist moderat ausfällt.


2. Wohnsitz im Ausland beim Bezug


Hier greift in der Regel eine Schweizer Quellensteuer, die direkt vom Vorsorgekapital abgezogen wird. Ob diese Steuer endgültig ist oder zurückgefordert werden kann, hängt ausschließlich vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und deinem Wohnsitzland ab.




Länder mit steuerlichem Vorteil: Rückforderung der Schweizer Quellensteuer möglich


Wenn du beim Bezug deiner 2. Säule in einem der folgenden Länder steuerlich ansässig bist, kannst du die in der Schweiz erhobene Quellensteuer ganz oder teilweise zurückfordern. Die Schweiz verzichtet in diesen Fällen aufgrund des DBA auf das endgültige Besteuerungsrecht.


Länder mit DBA-Vorteil bei Pensionskassenleistungen


  • Algerien

  • Argentinien

  • Österreich

  • Belgien

  • Kolumbien

  • Côte d’Ivoire

  • Kroatien

  • Tschechische Republik

  • Ecuador

  • Ägypten

  • Estland

  • Finnland

  • Frankreich

  • Deutschland

  • Indien

  • Indonesien

  • Iran

  • Irland

  • Japan

  • Litauen

  • Luxemburg

  • Malaysia

  • Mexiko

  • Montenegro

  • Marokko

  • Neuseeland

  • Peru

  • Polen

  • Portugal

  • Russische Föderation

  • Serbien

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Südkorea

  • Spanien

  • Sri Lanka

  • Thailand

  • Philippinen

  • Tunesien

  • Türkei

  • Uruguay

  • Vereinigte Staaten von Amerika

  • Venezuela

  • Vietnam



Bedeutung dieser Länderliste


In diesen Staaten gilt:


  • Die Schweiz darf zwar zunächst eine Quellensteuer erheben

  • Diese Steuer kann jedoch nachträglich zurückgefordert oder mit der Steuer im Wohnsitzland verrechnet werden

  • Effektiv wird das Vorsorgekapital nur einmal besteuert


Für viele Auswanderer bedeutet das eine erhebliche Steuerersparnis – insbesondere im Vergleich zu Ländern ohne entsprechende DBA-Regelung.


Ländervergleichstabelle: Steuerliche Behandlung der 2. Säule beim Bezug

Wohnsitzland beim Bezug

DBA mit CH vorhanden

Rückforderung CH-Quellensteuer

Risiko Doppelbesteuerung

Steuerliche Bewertung

Deutschland

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Sehr gut

Frankreich

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Sehr gut

Österreich

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Sehr gut

Spanien

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Sehr gut

Portugal

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Sehr gut

USA

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Japan

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Neuseeland

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Polen

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Türkei

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Thailand

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Uruguay

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Mexiko

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Vietnam

Ja

✅ Ja

❌ Nein

Gut

Australien

Ja

❌ Nein

⚠️ Ja

Schlecht

Kanada

Ja

❌ Nein

⚠️ Ja

Schlecht

Länder ohne DBA

Nein

❌ Nein

⚠️ Ja

Sehr schlecht

Legende ✅ = möglich / ❌ = nicht möglich / ⚠️ = hohes Risiko


Sonderfall: Australien und Kanada – steuerlich besonders kritisch


Australien und Kanada nehmen eine Sonderrolle ein.


In beiden Fällen gilt:


  • Die Schweiz erhebt beim Bezug der 2. Säule eine Quellensteuer

  • Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt keine Rückforderung dieser Steuer

  • Gleichzeitig unterliegt die Auszahlung im Wohnsitzland oft einer hohen Besteuerung


Das Resultat: 👉 Doppelbesteuerung ohne Rückerstattungsmöglichkeit


Genau deshalb ist es in diesen Fällen besonders wichtig, die Schweizer Quellensteuer so tief wie möglich zu halten.



Warum der Kanton entscheidend ist – auch nach dem Wegzug


Die Höhe der Schweizer Quellensteuer richtet sich nicht nach deinem früheren Wohnort, sondern nach dem Sitz der Freizügigkeitsstiftung, bei der dein Kapital liegt.


Das bedeutet:


  • Du kannst dein Vorsorgekapital jahrelang bei einer renditeoptimierten Stiftung halten

  • Erst kurz vor dem Bezug transferierst du es in eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton


Kantone wie Schwyz gehören zu den steuerlich attraktivsten Standorten für Freizügigkeitsauszahlungen. Steuerliste aller 26 Kantone.


Diese Strategie ist legal, etabliert und weit verbreitet, insbesondere bei Personen mit Wohnsitz in Ländern ohne DBA-Vorteil.



Frühzeitiger Bezug oder warten bis zur Rente?


Die Frage, ob ein frühzeitiger Bezug sinnvoller ist als ein Bezug im Rentenalter, hängt von mehreren Faktoren ab:


  • zukünftiger Steuersatz im Wohnsitzland

  • Entwicklung der eigenen Einkommenssituation

  • Möglichkeit der Kapitalanlage nach dem Bezug

  • Inflations- und Wechselkursrisiken

  • steuerliche Behandlung von Vorsorgekapital im Ausland


Ein früher Bezug kann sinnvoll sein, wenn:


  • im Wohnsitzland später höhere Steuern drohen

  • das Kapital selbstständig besser investiert werden kann

  • keine steuerlichen Nachteile durch Doppelbesteuerung entstehen


Ein später Bezug ist oft sinnvoll, wenn:


  • DBA-Rückerstattung möglich ist

  • das Kapital weiter steuerlich begünstigt wachsen kann

  • die eigene Steuerbelastung im Alter tiefer ist



Fazit: Die 2. Säule ist ein strategisches Vermögensinstrument


Die Schweizer Pensionskasse ist kein starres System, sondern ein hochflexibles Vermögensinstrument, wenn man die Regeln kennt.


Entscheidend sind:


  • Wohnsitz beim Bezug

  • DBA-Regelungen des Ziellandes

  • Sitz der Freizügigkeitsstiftung

  • Zeitpunkt der Auszahlung


Wer diese Faktoren strategisch kombiniert, kann fünf- bis sechsstellige Steuerunterschiede erzielen – völlig legal.

Hast du Fragen zu der Thematik? Dann schreibe uns gern eine Mail an auswandernschweiz.ch@gmail.com

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