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Auswandern Schweiz Voraussetzungen: Das musst du für die Auswanderung wissen


Die Schweiz gehört für viele Deutsche zu den attraktivsten Auswanderungszielen Europas. Hohe Löhne, eine starke Wirtschaft, politische Stabilität, eine hervorragende Infrastruktur und die Nähe zu Deutschland machen das Land besonders interessant. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn du in die Schweiz auswandern möchtest?


Die gute Nachricht: Für deutsche Staatsangehörige und andere Bürger der EU und EFTA ist die Auswanderung in die Schweiz vergleichsweise unkompliziert. Aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens bestehen deutlich weniger Hürden als für Menschen aus sogenannten Drittstaaten.


Trotzdem reicht es nicht aus, einfach die Koffer zu packen und dauerhaft in der Schweiz zu bleiben. Je nachdem, ob du arbeiten, dich selbstständig machen, studieren oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz leben möchtest, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Voraussetzungen für die Auswanderung in die Schweiz gelten, welche Aufenthaltsbewilligung du benötigst, wann du dich anmelden musst und welche Besonderheiten für Familien, Selbstständige und Drittstaatsangehörige gelten.


Stand: September 2026.




Wer darf in die Schweiz auswandern?


Eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Auswandern in die Schweiz ist deine Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich wird zwischen Personen aus EU-/EFTA-Staaten und Personen aus sogenannten Drittstaaten unterschieden.

Für Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten gilt das Personenfreizügigkeitsabkommen. Dazu gehören beispielsweise Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande sowie die EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein.

Für diese Personengruppe ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz erheblich einfacher. Bei einer Beschäftigung von mehr als drei Monaten wird abhängig von der Dauer des Arbeitsvertrages in der Regel eine Kurzaufenthaltsbewilligung L oder eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt. EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen keine zusätzliche separate Arbeitsbewilligung; die Aufenthaltsbewilligung berechtigt gleichzeitig zur Erwerbstätigkeit.

Für Personen aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA gelten dagegen wesentlich strengere Voraussetzungen. Sie können grundsätzlich nur zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn sie gut beziehungsweise hoch qualifiziert sind und weitere Bedingungen erfüllt werden.



Voraussetzungen für Deutsche und andere EU/EFTA-Bürger


Für Deutsche ist die Auswanderung in die Schweiz rechtlich vergleichsweise einfach. Deutschland gehört zu den Staaten, deren Bürger vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren.

Wer länger als drei Monate in der Schweiz arbeitet, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise und vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Dafür werden insbesondere ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie der Nachweis über das Arbeitsverhältnis benötigt. Der Arbeitsvertrag beziehungsweise die Einstellungsbestätigung sollte unter anderem die Dauer der Beschäftigung und das Arbeitspensum erkennen lassen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für Arbeitnehmer aus Deutschland sind damit in der Praxis ein gültiges Ausweisdokument, ein entsprechender Arbeitsvertrag, ein Wohnsitz beziehungsweise eine Anmeldung in der Schweiz und die anschliessende Erfüllung der schweizerischen Versicherungspflichten.

Ein Visum benötigen deutsche Staatsangehörige für die normale Einreise in die Schweiz nicht.



Kann man ohne Arbeitsvertrag in die Schweiz auswandern?


Ja. Gerade für EU/EFTA-Bürger ist ein Arbeitsvertrag nicht in jedem Fall zwingende Voraussetzung dafür, in der Schweiz wohnen zu dürfen.

Auch Nichterwerbstätige können grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Dafür müssen sie allerdings nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt und gegebenenfalls denjenigen ihrer Familienangehörigen selbst zu finanzieren. Zusätzlich müssen eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung vorhanden sein.

Wie hoch die notwendigen finanziellen Mittel konkret sein müssen, lässt sich deshalb nicht mit einem pauschalen Betrag für jeden Auswanderer beantworten. Entscheidend sind unter anderem Haushaltsgrösse, Wohnort, Wohnkosten und die persönliche Situation.

Für die meisten Auswanderer empfehlen wir trotzdem, zunächst einen Arbeitsvertrag zu organisieren. Er vereinfacht nicht nur die Aufenthaltsfrage, sondern auch Wohnungssuche, Budgetplanung und den gesamten Start in der Schweiz erheblich.



Arbeiten bis zu drei Monate in der Schweiz


Eine Besonderheit gilt bei sehr kurzen Beschäftigungen.

EU/EFTA-Staatsangehörige, die höchstens drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres in der Schweiz arbeiten, benötigen grundsätzlich keine klassische Aufenthaltsbewilligung. Die Erwerbstätigkeit unterliegt jedoch dem entsprechenden Meldeverfahren. Die Meldung erfolgt in der Regel durch den Schweizer Arbeitgeber.

Bei einem längeren Aufenthalt ist dagegen eine Anmeldung und Aufenthaltsbewilligung erforderlich.





Welche Aufenthaltsbewilligung brauche ich in der Schweiz?


Wer sich mit dem Auswandern in die Schweiz beschäftigt, trifft schnell auf die Begriffe L-, B-, C- und G-Bewilligung. Welche Bewilligung du erhältst, hängt unter anderem von Staatsangehörigkeit, Arbeitsvertrag und Aufenthaltsdauer ab.


Bewilligung

Typische Bedeutung

Ausweis L

Kurzaufenthaltsbewilligung

Ausweis B

Aufenthaltsbewilligung

Ausweis C

Niederlassungsbewilligung

Ausweis G

Grenzgängerbewilligung


L-Bewilligung


Die Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA wird normalerweise bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als einem Jahr ausgestellt. Ihre Gültigkeit orientiert sich an der Laufzeit des Arbeitsvertrages.



B-Bewilligung


Die Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA ist für Auswanderer besonders relevant.

Wer als EU/EFTA-Staatsangehöriger einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr beziehungsweise eine unbefristete Anstellung besitzt, erhält grundsätzlich eine B-Bewilligung. Diese ist normalerweise fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.

Auch Selbstständige und Nichterwerbstätige können unter bestimmten Voraussetzungen eine B-Bewilligung erhalten.



C-Bewilligung


Die C-Bewilligung ist die Niederlassungsbewilligung und ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in der Schweiz.

Für deutsche Staatsangehörige ist hier ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen EU-Ländern zu beachten. Deutschland gehört zu den Staaten, deren Bürger aufgrund entsprechender Vereinbarungen grundsätzlich bereits nach fünf Jahren ordnungsgemässem und ununterbrochenem Aufenthalt eine Niederlassungsbewilligung erhalten können, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Das gilt unter anderem auch für Bürger aus Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden und verschiedenen weiteren westeuropäischen Staaten sowie den EFTA-Staaten. Bei anderen EU-Staatsangehörigen liegt die reguläre Frist grundsätzlich bei zehn Jahren.

Eine C-Bewilligung ist also keineswegs bei allen EU-Bürgern automatisch nach fünf Jahren möglich.



G-Bewilligung für Grenzgänger


Nicht jeder, der in der Schweiz arbeitet, muss auch in die Schweiz ziehen.

Wer beispielsweise weiterhin in Deutschland oder Frankreich lebt und in der Schweiz arbeitet, kann unter die Grenzgängerregelung fallen. EU/EFTA-Grenzgänger müssen grundsätzlich mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

Bei einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr ist die Grenzgängerbewilligung G normalerweise fünf Jahre gültig.

Gerade für Menschen in der Region Basel, Schaffhausen, Genf oder im Bodenseeraum kann Grenzgängertum deshalb eine Alternative zur vollständigen Auswanderung sein.



Anmeldung in der Schweiz: die 14-Tage-Regel


Wer als EU/EFTA-Bürger für mehr als drei Monate in der Schweiz arbeiten möchte, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der zuständigen Wohngemeinde anmelden.

Wichtig ist ein Detail, das häufig übersehen wird: Die Anmeldung muss nicht nur innerhalb dieser 14 Tage erfolgen, sondern bei einer regulären Beschäftigung auch vor Stellenantritt.

Welche Unterlagen die Gemeinde zusätzlich verlangt, kann je nach Kanton und persönlicher Situation etwas variieren.


Typischerweise solltest du folgende Dokumente griffbereit haben:


  1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis, Arbeitsvertrag oder Einstellungsbestätigung, Nachweis über deinen Wohnsitz, gegebenenfalls Heirats- und Geburtsurkunden sowie weitere Dokumente, die deine persönliche Situation betreffen.


Wer mit der Familie auswandert, sollte entsprechende Zivilstandsdokumente möglichst bereits vor dem Umzug organisieren.



Krankenversicherung nach der Auswanderung


Einer der grössten Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft die Krankenversicherung.

Grundsätzlich muss sich jede Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz begründet und der schweizerischen Versicherungspflicht unterliegt, innerhalb von drei Monaten bei einer anerkannten Krankenversicherung versichern. Jedes Familienmitglied wird separat versichert – auch Kinder.

Wer die Versicherung rechtzeitig abschliesst, ist rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht versichert. Gleichzeitig werden allerdings auch die Versicherungsprämien rückwirkend ab diesem Zeitpunkt fällig.

Du solltest die ersten Monate in der Schweiz daher finanziell nicht so planen, als würdest du während der dreimonatigen Frist keine Krankenkassenbeiträge bezahlen.

Gerade für Familien kann die Krankenversicherung einen erheblichen Teil des monatlichen Budgets ausmachen. Deshalb empfehlen wir, die Krankenkassenkosten bereits vor der Auswanderung in die persönliche Budgetplanung einzubeziehen.



Wie viel Geld braucht man zum Auswandern in die Schweiz?


Eine gesetzlich festgelegte allgemeine Mindestsumme für jeden erwerbstätigen EU/EFTA-Auswanderer gibt es nicht.

Trotzdem solltest du nicht ohne finanzielle Rücklagen auswandern. Zu Beginn können beispielsweise Mietkaution, erste Miete, Umzug, Versicherungen, Gebühren, Möbel und weitere Anschaffungen gleichzeitig anfallen.

Für Singles empfehlen wir deshalb nach Möglichkeit einen finanziellen Puffer von ungefähr 10'000 bis 15'000 CHF. Familien sollten aufgrund höherer Wohn-, Versicherungs- und Lebenshaltungskosten eher 20'000 bis 30'000 CHF Reserve einplanen.

Dabei handelt es sich nicht um gesetzliche Mindestbeträge, sondern um unsere Empfehlung für einen finanziell entspannteren Start.

Wie viel Budget du tatsächlich benötigst, hängt stark davon ab, ob du allein, als Paar oder mit Kindern in die Schweiz ziehst. Auf unserem YouTube-Kanal „Auswandern Schweiz“ findest du deshalb ausführliche Videos zu verschiedenen Familienkonstellationen und konkrete Beispielbudgets für Singles, Paare und Familien.



Welche Voraussetzungen gelten für Selbstständige?


Auch eine Auswanderung als Selbstständiger ist für EU/EFTA-Bürger grundsätzlich möglich.

Dafür musst du gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen können, dass du tatsächlich einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehst beziehungsweise eine solche aufbaust. Die Tätigkeit sollte zudem geeignet sein, den Lebensunterhalt für dich und gegebenenfalls deine Familie zu sichern.

Einfach eine Firma anzumelden, ohne tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, ist daher nicht mit einem automatischen Aufenthaltsrecht gleichzusetzen.

Wer als Unternehmer oder Selbstständiger auswandern möchte, sollte ausserdem Themen wie Unternehmensform, AHV, Versicherungen, Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuern und private Steuern bereits vor der Auswanderung prüfen.



Muss mein deutscher Berufsabschluss anerkannt werden?


Nicht jeder ausländische Berufsabschluss muss in der Schweiz formal anerkannt werden.

Entscheidend ist, ob es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Ein Beruf gilt als reglementiert, wenn seine Ausübung gesetzlich an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden ist.

Wer einen solchen Beruf in der Schweiz ausüben möchte, muss seinen ausländischen Abschluss grundsätzlich anerkennen lassen. Dies betrifft beispielsweise zahlreiche Berufe im Gesundheitswesen.

Bei nicht reglementierten Berufen entscheidet dagegen häufig der Arbeitgeber darüber, wie er die ausländische Ausbildung bewertet.

Gerade Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte oder Angehörige anderer reglementierter Berufe sollten sich deshalb frühzeitig mit der Anerkennung ihrer Qualifikation beschäftigen. Diese Verfahren können für den tatsächlichen Arbeitsbeginn entscheidend sein.

Hast du Fragen zu der Thematik? Dann schreibe uns gern eine Mail an auswandernschweiz.ch@gmail.com

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Voraussetzungen für den Familiennachzug


Wer mit Ehepartner und Kindern in die Schweiz auswandert, profitiert als EU/EFTA-Bürger ebenfalls vom Personenfreizügigkeitsabkommen.

Zum berechtigten Familienkreis gehören grundsätzlich Ehepartner beziehungsweise entsprechend anerkannte eingetragene Partner sowie Kinder und Enkel unter 21 Jahren. Auch ältere Nachkommen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, wenn ihnen Unterhalt gewährt wird. Unterhaltsabhängige Eltern und Grosseltern können ebenfalls erfasst sein.

Eine Voraussetzung für den Familiennachzug ist unter anderem eine angemessene Wohnung für die gesamte Familie.

Familienangehörige, die im Rahmen des EU/EFTA-Familiennachzugs aufgenommen werden, haben grundsätzlich Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.

Die häufig zu findende pauschale Aussage, dass beim Familiennachzug nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt werden, ist deshalb zumindest für den Familiennachzug nach dem Personenfreizügigkeitsabkommen nicht korrekt.



Auswandern in die Schweiz aus einem Drittstaat


Deutlich schwieriger ist die Situation für Staatsangehörige aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA.

Wer beispielsweise aus Indien, China, den USA oder einem anderen Drittstaat für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz ziehen möchte, besitzt keinen mit EU/EFTA-Bürgern vergleichbaren freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.

Die Schweiz lässt grundsätzlich insbesondere gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu. Dazu gehören vor allem Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitnehmer mit höherer Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung.

Hinzu kommt der sogenannte Inländervorrang beziehungsweise Vorrang bestimmter bereits zugangsberechtigter Arbeitskräfte. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er keine geeignete Person auf dem Schweizer beziehungsweise EU/EFTA-Arbeitsmarkt für die Stelle finden konnte. Ausserdem müssen Lohn und Arbeitsbedingungen den orts-, berufs- und branchenüblichen Schweizer Bedingungen entsprechen.

Damit ist bei Drittstaatsangehörigen nicht allein der Arbeitsvertrag entscheidend. Auch Qualifikation, Position, Arbeitsmarkt und Arbeitgeber spielen eine zentrale Rolle.



Wie viele Arbeitsbewilligungen gibt es 2026 für Drittstaaten?


Für Drittstaatsangehörige gelten Kontingente.

Für das Jahr 2026 stehen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten maximal 8'500 Bewilligungen zur Verfügung. Davon entfallen 4'500 auf Aufenthaltsbewilligungen B und 4'000 auf Kurzaufenthaltsbewilligungen L.

Für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich stehen 2026 zusätzlich separate 3'500 Bewilligungen zur Verfügung, davon 2'100 B- und 1'400 L-Bewilligungen.

Interessant ist allerdings: Die verfügbaren Kontingente wurden in den vergangenen Jahren nicht vollständig ausgeschöpft. Es wäre deshalb zu pauschal zu behaupten, dass Drittstaatsangehörige allein aufgrund der Kontingente möglichst früh im Kalenderjahr eine Bewerbung einreichen müssten. Viel entscheidender sind Qualifikation, Position und die Voraussetzungen für eine Arbeitsmarktzulassung.



Auswandern in die Schweiz als Rentner oder ohne Erwerbstätigkeit


EU/EFTA-Bürger können grundsätzlich auch ohne Arbeit in der Schweiz leben.

Dafür müssen ausreichende finanzielle Mittel für den eigenen Lebensunterhalt und gegebenenfalls denjenigen der Familie vorhanden sein. Darüber hinaus ist eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung erforderlich.

Gerade bei einer Auswanderung im Rentenalter sollten jedoch auch Steuern, Krankenversicherung, Vorsorgeleistungen und die langfristigen Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.

Die Schweiz ist ein Hochpreisland. Ein Vermögen, das in Deutschland für einen komfortablen Ruhestand ausreicht, kann deshalb in der Schweiz deutlich schneller aufgebraucht werden.



Auswandern Schweiz: Welche Voraussetzungen sind wirklich entscheidend?


Für deutsche Staatsangehörige ist die eigentliche Aufenthaltsbewilligung meist nicht die grösste Herausforderung bei der Auswanderung.

In der Praxis sind häufig andere Themen entscheidender: einen passenden Arbeitsplatz zu finden, ein realistisches Schweizer Gehalt auszuhandeln, eine Wohnung zu bekommen und die tatsächlichen Lebenshaltungskosten richtig einzuschätzen.

Gerade beim Gehalt sollte deshalb nicht einfach ein deutscher Lohn in Schweizer Franken umgerechnet werden. Schweizer Löhne müssen zu den erheblich höheren Kosten für Wohnen, Krankenversicherung und gegebenenfalls Kinderbetreuung passen.

Dasselbe gilt für das Startkapital. Wer zwar alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, aber ohne ausreichende Rücklagen in die Schweiz zieht, kann insbesondere in den ersten Monaten finanziell unter Druck geraten.



Checkliste: Voraussetzungen für die Auswanderung in die Schweiz


Für die meisten Arbeitnehmer aus Deutschland und anderen EU/EFTA-Staaten sieht der ideale Ablauf deshalb so aus: Zunächst Schweizer Arbeitsmarkt und realistische Gehälter prüfen, Bewerbungen verschicken und Arbeitsvertrag unterschreiben. Anschliessend Wohnung und Umzug organisieren, notwendige Dokumente vorbereiten und den Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Nach der Einreise folgt die Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb der vorgeschriebenen Frist und vor Arbeitsbeginn. Danach sollten Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung, Bankkonto, Versicherungen, Steuern sowie gegebenenfalls Fahrzeug, Führerschein und weitere administrative Punkte erledigt werden.

Wer in einem reglementierten Beruf arbeitet, sollte die notwendige Anerkennung seiner Ausbildung nicht erst nach dem Umzug prüfen.



Häufige Fragen zu den Voraussetzungen für das Auswandern in die Schweiz


Kann ich als Deutscher einfach in die Schweiz ziehen?


Aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens haben deutsche Staatsangehörige einen erheblich erleichterten Zugang zur Schweiz. Bei einer Beschäftigung von mehr als drei Monaten musst du dich jedoch anmelden und eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung beantragen.


Brauche ich einen Job, bevor ich in die Schweiz auswandere?


Nicht zwingend. EU/EFTA-Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz wohnen. Sie müssen insbesondere ausreichende finanzielle Mittel sowie eine entsprechende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können.

Für die meisten Menschen ist eine Auswanderung mit bereits unterschriebenem Arbeitsvertrag trotzdem die deutlich einfachere Variante.


Welche Aufenthaltsbewilligung bekomme ich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag?


EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten bei einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr beziehungsweise einer unbefristeten Anstellung grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA. Diese ist normalerweise fünf Jahre gültig.


Wann muss ich mich in der Schweiz anmelden?


EU/EFTA-Staatsangehörige, die länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten möchten, müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise und vor Stellenantritt bei ihrer Wohngemeinde anmelden.


Wann muss ich eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen?


Grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beziehungsweise nach Wohnsitznahme. Erfolgt der Abschluss fristgerecht, gilt die Versicherung rückwirkend und auch die entsprechenden Prämien werden rückwirkend fällig.


Wie viel Geld sollte ich vor der Auswanderung haben?


Es gibt für erwerbstätige EU/EFTA-Bürger keine pauschale gesetzliche Summe, die jeder Auswanderer besitzen muss. Wir empfehlen als finanziellen Puffer ungefähr 10'000 bis 15'000 CHF für Singles und etwa 20'000 bis 30'000 CHF für Familien. Je nach Wohnort, Einkommen und Familiengrösse kann mehr sinnvoll sein.


Kann meine Familie mit in die Schweiz ziehen?


Ja. Für EU/EFTA-Bürger bestehen weitreichende Möglichkeiten zum Familiennachzug. Welche Familienangehörigen einbezogen werden können, hängt von der konkreten familiären Situation ab.


Brauche ich als Deutscher ein Visum für die Schweiz?


Für die reguläre Einreise benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Für einen längerfristigen Aufenthalt gelten jedoch die entsprechenden Vorschriften zur Anmeldung und Aufenthaltsbewilligung.



Fazit: Auswandern in die Schweiz ist für Deutsche vergleichsweise einfach


Die formalen Voraussetzungen für eine Auswanderung in die Schweiz sind für Deutsche und andere EU/EFTA-Bürger vergleichsweise überschaubar. Mit einem Schweizer Arbeitsvertrag ist der Weg zur Aufenthaltsbewilligung normalerweise deutlich einfacher als für Menschen aus Drittstaaten.

Trotzdem sollte eine Auswanderung gut vorbereitet werden. Arbeitsvertrag, Aufenthaltsbewilligung und Anmeldung sind nur ein Teil des Prozesses. Mindestens ebenso wichtig sind das richtige Gehalt, ausreichende Rücklagen, Wohnung, Krankenkasse und ein realistisches Budget für das Leben in der Schweiz.

Auf unserem YouTube-Kanal „Auswandern Schweiz“ findest du zahlreiche kostenlose Videos zu den einzelnen Schritten der Auswanderung. Wir zeigen dort auch konkrete Budgets für Singles, Paare und Familien und erklären, welche Gehälter wir für verschiedene Lebenssituationen in der Schweiz empfehlen.

Wenn du deine Auswanderung individuell planen möchtest, unterstützen wir dich zusätzlich mit unseren Beratungen und Coachings – von der Jobsuche und Bewerbung bis zur konkreten Vorbereitung deines Starts in der Schweiz.

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