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Der Ausweis B für EU/EFTA-Bürger in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen

28. Mai 2023
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 18. Okt.

Mit der Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA kannst du dich für einen längerfristigen Zweck in der Schweiz aufhalten. Ob du sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder ohne Erwerbstätigkeit erhältst, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Hier findest du die wichtigsten Regeln für 2026.


B-Bewilligung bei Anstellung


EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten bei einem unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich einen fünf Jahre gültigen Ausweis B. Bei einer Anstellung zwischen drei und zwölf Monaten kommt normalerweise eine Kurzaufenthaltsbewilligung L in Betracht.


Selbstständigkeit und Aufenthalt ohne Arbeit


Auch bei nachgewiesener selbstständiger Erwerbstätigkeit ist ein Ausweis B möglich. Personen ohne Erwerbstätigkeit benötigen insbesondere genügend finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung.


Wie beantragst du den Ausweis B?


Melde dich entsprechend den Vorgaben deiner Wohngemeinde und des zuständigen Kantons an. Halte einen gültigen Identitätsausweis, den Arbeitsvertrag beziehungsweise die Nachweise über Selbstständigkeit oder finanzielle Mittel bereit. Die genauen Unterlagen und Gebühren unterscheiden sich nach Kanton.


Wie lange ist der Ausweis gültig?


Die B-Bewilligung EU/EFTA ist grundsätzlich fünf Jahre gültig und kann bei erfüllten Voraussetzungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Bei der ersten Verlängerung kann sie unter anderem bei mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit auf ein Jahr beschränkt werden.


Ausweis B und Ausweis C unterscheiden


Die B-Bewilligung ist befristet und zweckgebunden. Die C-Bewilligung gewährt ein unbefristetes Niederlassungsrecht in der Schweiz und wird nach den geltenden Fristen und Voraussetzungen erteilt. Die beiden Bewilligungen können nicht beliebig gewählt werden.


Fazit


Die Regeln unterscheiden sich nach Staatsangehörigkeit, Bewilligung und persönlicher Situation. Für deinen Einzelfall ist die zuständige kantonale Migrationsbehörde massgebend. Stand: Oktober 2026.


Quellen und weiterführende Literatur


VIAC 3a Vorsorge WIR Bank Auswandern Schweiz

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