Fünfte Schweiz 2026: Auslandschweizer, Stimmrecht und Rückkehr
Aktualisiert: 29. Okt.
Die «Fünfte Schweiz» bezeichnet die Gemeinschaft von Schweizerinnen und Schweizern, die ausserhalb der Landesgrenzen leben. Sie ist kein fünfter Landesteil, sondern eine weltweit verteilte Diaspora. Manche sind für Arbeit, Familie oder Studium ausgewandert, andere sind im Ausland geboren und besitzen zusätzlich eine zweite Staatsangehörigkeit. Ihre Verbindung zur Schweiz kann kulturell, familiär, wirtschaftlich oder politisch sein.
Laut der am 31. März 2026 veröffentlichten Auslandschweizerstatistik des Bundesamts für Statistik waren Ende 2025 insgesamt 838'600 Schweizer Staatsangehörige bei einer Schweizer Vertretung im Ausland gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr sind das rund 11'900 Menschen oder 1,4 Prozent mehr. Die Statistik erfasst registrierte Staatsangehörige, nicht jede Person mit Schweizer Vorfahren.
Wo leben die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer?
Knapp die Hälfte der registrierten Auslandschweizer lebt in einem Nachbarland. Die Nähe zu Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein erleichtert Familienkontakte und berufliche Mobilität. Daneben bestehen grosse Gemeinschaften in anderen europäischen Staaten und in Übersee. Ein Auslandwohnsitz sagt jedoch wenig über Einkommen, Beruf oder Lebensstil aus: Die Fünfte Schweiz ist keine homogene Bevölkerungsgruppe.
Von den Ende 2025 registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern waren 21 Prozent jünger als 18 Jahre, 55 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren und 24 Prozent mindestens 65 Jahre alt. Die Altersstruktur zeigt, dass es sowohl um junge Familien als auch um Berufstätige und Menschen im Ruhestand geht. Bei vielen Familien wachsen Kinder mit mehreren Sprachen und Staatsangehörigkeiten auf.
Wer gehört rechtlich zur Fünften Schweiz?
Massgeblich sind das Schweizer Bürgerrecht und der Wohnsitz ausserhalb der Schweiz. Eine Person mit Schweizer und deutschem Pass gehört dazu, wenn sie in Deutschland lebt. Eine Person ohne Schweizer Staatsangehörigkeit wird dagegen durch schweizerische Vorfahren allein nicht automatisch zur Auslandschweizerin im rechtlichen Sinn. Der Begriff wird im Alltag teilweise weiter gefasst, für Behörden und politische Rechte ist die Staatsangehörigkeit entscheidend.
Anmeldung bei der Schweizer Vertretung
Bei einem dauerhaften Wegzug sind die Abmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde, die Anmeldung im neuen Wohnland und die Registrierung bei der zuständigen Schweizer Vertretung voneinander zu unterscheiden. Die Vertretung ist Anlaufstelle für Pässe, Zivilstandsmeldungen und konsularische Dienstleistungen. Adressänderungen sollten aktuell gehalten werden, damit amtliche Mitteilungen und gegebenenfalls Abstimmungsunterlagen zugestellt werden können.
Können Auslandschweizer abstimmen und wählen?
Ja. Stimmberechtigte Schweizer Staatsangehörige ab 18 Jahren können unter den gesetzlichen Voraussetzungen an eidgenössischen Abstimmungen und Nationalratswahlen teilnehmen. Dafür müssen sie bei einer Schweizer Vertretung registriert und ins Stimmregister eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Wer zuletzt in der Schweiz gewohnt hat, wird grundsätzlich in der letzten Wohnsitzgemeinde geführt; wer nie in der Schweiz gewohnt hat, in einer Heimatgemeinde.
Die zuständige Stimmgemeinde verschickt die Unterlagen. Briefliche Stimmabgabe ist möglich, während E-Voting nicht überall zur Verfügung steht. Eidgenössische Rechte sind von kantonalen und kommunalen politischen Rechten zu unterscheiden. Ein Schweizer Pass allein bedeutet nicht, dass automatisch Wahlunterlagen ins Ausland versandt werden.
Welche konsularische Hilfe gibt es?
Das EDA und die Schweizer Vertretungen helfen beispielsweise bei Reisedokumenten, Zivilstand, Kontakten zu lokalen Stellen und besonderen Notlagen. Der konsularische Schutz ist subsidiär: Betroffene müssen grundsätzlich zuerst eigene Möglichkeiten, Angehörige, Versicherungen und zuständige Behörden im Wohnland nutzen. Die Schweiz übernimmt nicht automatisch Spitalrechnungen, private Schulden oder Rückreisen. Konsularische Dienstleistungen können gebührenpflichtig sein.
Vor einem Wegzug sind deshalb gültige Ausweise, ausreichende Kranken- und Unfallversicherung, Notfallkontakte und die Regeln des Gastlandes wichtig. Eine Schweizer Staatsangehörigkeit ersetzt weder die Aufenthaltsvorschriften des Wohnlandes noch dessen Steuergesetze. Für Familien sollten zudem Schule, Betreuung und die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen geklärt werden.
AHV, Krankenversicherung und Steuern im Ausland
Mit einem Wegzug können sich die Zuständigkeiten für AHV, berufliche Vorsorge und Krankenversicherung ändern. Innerhalb der EU/EFTA gelten Koordinationsregeln, während ausserhalb dieser Staaten unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige AHV/IV möglich sein kann. Die freiwillige Versicherung steht nicht pauschal allen Auslandschweizern offen. Rentenansprüche und mögliche Beitragslücken müssen individuell geprüft werden.
Steuerlich ist die Staatsangehörigkeit nicht mit der Ansässigkeit gleichzusetzen. Wer in Deutschland lebt, kann dort steuerpflichtig sein; Schweizer Immobilien, Erwerbseinkünfte oder andere Verbindungen können zusätzliche Fragen auslösen. Doppelbesteuerungsabkommen und nationales Recht sind massgeblich. Allgemeine Versprechen einer steuerfreien Auswanderung sind deshalb unseriös.
Wie gelingt die Rückkehr in die Schweiz?
Schweizer Staatsangehörige benötigen für ihre Rückkehr kein ausländerrechtliches Aufenthaltsgesuch. Trotzdem sind Anmeldung bei der Gemeinde, Krankenversicherung, Wohnung, Erwerbstätigkeit und gegebenenfalls Schulwechsel zu organisieren. Besonders die Wahl von Kanton und Gemeinde beeinflusst Mietkosten, Steuern und Betreuungsangebote. Wer Rentenansprüche im Ausland erworben hat, sollte die Koordination frühzeitig klären.
Für die Planung helfen eine aktuelle Budgetrechnung, ein realistischer Zeitplan und eine Prüfung der zuständigen Behörden. Nach vielen Jahren im Ausland können sich Vorschriften und Lebenshaltungskosten stark verändert haben. Die Fünfte Schweiz ist damit nicht nur ein politisches Thema, sondern betrifft ganz praktische Entscheidungen im Alltag.
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