Viele Arbeitnehmer pendeln innerhalb der Schweiz oder aus dem Ausland an ihren Arbeitsort und gelten als Wochenaufenthalter. Doch welche steuerlichen Regelungen gelten für sie? In diesem Artikel erfährst du, wie die Einkommensteuer für Wochenaufenthalter berechnet wird, welche Unterschiede es zwischen Kantonen gibt und welche Abzüge möglich sind.
1. Was ist ein Wochenaufenthalter?
Ein Wochenaufenthalter ist eine Person, die aus beruflichen Gründen unter der Woche an einem anderen Ort wohnt, aber regelmäßig an den Hauptwohnsitz zurückkehrt. Dies betrifft häufig:
Grenzgänger aus Deutschland, Österreich oder Frankreich
Berufstätige, die unter der Woche in einer anderen Stadt arbeiten
Expats oder internationale Fachkräfte mit temporären Arbeitsverträgen
2. Muss ein Wochenaufenthalter in der Schweiz Steuern zahlen?
Ja, aber die Steuerpflicht hängt von mehreren Faktoren ab:
Nationalität & Aufenthaltsstatus:
Schweizer und C-Bewilligungsinhaber zahlen regulär Steuern am Wohnsitz.
EU-/EFTA-Bürger mit B-Bewilligung unterliegen der Quellensteuer am Arbeitsort.
Wohnsitz im Ausland oder in der Schweiz?
Wer seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, kann als Grenzgänger gelten.
Wer nur unter der Woche pendelt, aber in der Schweiz steuerlich registriert ist, zahlt dort Einkommensteuer.
3. Wo wird die Steuer fällig?
Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich am Hauptwohnsitz, es sei denn:
Die steuerliche Ansässigkeit liegt in der Schweiz → Einkommenssteuer in der Schweiz
Der Hauptwohnsitz ist im Ausland → Besteuerung abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland
4. Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Die Steuerlast für Wochenaufenthalter setzt sich zusammen aus:
Direkte Bundessteuer (einheitlich in der ganzen Schweiz)
Kantons- und Gemeindesteuern (unterscheiden sich stark)
Kirchensteuer (je nach Wohnkanton und Konfession)
Die Höhe der Steuer hängt vom Bruttoeinkommen, Familienstand und Wohnkanton ab.
5. Quellensteuer für Wochenaufenthalter
Arbeitnehmer mit ausländischem Wohnsitz unterliegen oft der Quellensteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. Die Sätze variieren je nach Kanton.
📌 Beispiel für Quellensteuersätze (Zürich, ledig, ohne Kinder)
Monatseinkommen | Quellensteuersatz (%) |
CHF 4'000 | 4.5 % |
CHF 6'000 | 8.2 % |
CHF 8'000 | 10.1 % |
➡️ Tipp: Wer hohe berufsbedingte Kosten hat, kann eine Nachbesteuerung beantragen, um die Steuerlast zu reduzieren.
6. Welche Abzüge sind möglich?
Wochenaufenthalter können bestimmte steuerliche Abzüge geltend machen:
Mietkosten am Zweitwohnsitz (nachweislich notwendig)
Fahrtkosten zum Hauptwohnsitz (ÖV- oder Kilometerspesen)
Verpflegungsmehraufwand (bei fehlender Kantinenoption)
Berufsspezifische Weiterbildungen
7. Unterschiede zwischen den Kantonen
Jeder Kanton hat eigene Steuerregelungen. Hier einige Unterschiede:
Zürich & Basel: Strenge Nachweispflicht für Wochenaufenthalter
Genf: Hohe Quellensteuer, weniger Abzugsmöglichkeiten
Luzern & Zug: Günstigere Steuersätze für Wochenaufenthalter
8. Fazit: Lohnt sich der Wochenaufenthalt steuerlich?
Ein Wochenaufenthalt kann steuerliche Vorteile bringen, aber auch zu höheren Abgaben führen. Eine individuelle Steuerberatung lohnt sich, um herauszufinden, ob eine Besteuerung in der Schweiz oder im Heimatland günstiger ist.
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