Die Schweiz ist ein attraktiver Arbeitsmarkt für viele Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich, insbesondere in der Region Basel. Doch um dort legal arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). In diesem Artikel erfahren Sie, wer eine solche Bewilligung benötigt, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag abläuft.
1. Was ist eine Grenzgängerbewilligung?
Die Grenzgängerbewilligung G erlaubt es Arbeitnehmern, in der Schweiz zu arbeiten, während sie ihren Wohnsitz im benachbarten Ausland behalten. Die Bewilligung ist notwendig für alle, die regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) an ihren Wohnsitz außerhalb der Schweiz zurückkehren.
2. Wer benötigt eine Grenzgängerbewilligung in Basel?
EU-/EFTA-Bürger
Staatsangehörige aus Deutschland, Frankreich, Österreich und anderen EU/EFTA-Staaten profitieren von erleichterten Bedingungen:
Unbefristete oder langfristige Arbeitsverhältnisse (mind. 1 Jahr) erhalten eine Bewilligung mit 5 Jahren Gültigkeit.
Bei befristeten Arbeitsverträgen wird die Bewilligung für die Dauer des Vertrags ausgestellt.
Ein Jobwechsel innerhalb der Schweiz ist problemlos möglich.
Drittstaatenangehörige (Nicht-EU/EFTA)
Für Bürger aus Ländern außerhalb der EU und EFTA gelten strengere Regeln:
Sie müssen seit mindestens sechs Monaten in einer Grenzregion (z. B. Deutschland oder Frankreich) wohnen.
Sie benötigen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ihres Wohnsitzlandes.
Die Bewilligung wird zunächst für 1 Jahr erteilt und erfordert bei einem Stellenwechsel eine erneute Genehmigung.
3. Wie beantrage ich eine Grenzgängerbewilligung in Basel?
Die Beantragung erfolgt über die Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Online-Antrag
Das eFormular kann direkt auf der offiziellen Website bs.ch ausgefüllt und eingereicht werden.
Digitale Kopien der erforderlichen Dokumente müssen hochgeladen werden.
Antrag per Post
Das Formular kann heruntergeladen, ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse geschickt werden:
Migrationsamt Basel-Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
4. Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Beantragung der Grenzgängerbewilligung benötigen Sie:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber
Nachweis über Ihren Wohnsitz im Ausland
Bei Drittstaatenangehörigen: Aufenthaltsgenehmigung des Wohnsitzlandes
5. Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung einer Grenzgängerbewilligung kann je nach Arbeitsaufkommen einige Wochen in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig einzureichen.
6. Was kostet eine Grenzgängerbewilligung?
Die Gebühren variieren je nach Kanton. In Basel-Stadt liegen die Kosten in der Regel zwischen 65 und 100 CHF.
Fazit
Die Grenzgängerbewilligung Basel ist für Arbeitnehmer aus Deutschland, Frankreich und anderen Nachbarländern essenziell, um legal in der Schweiz zu arbeiten. Dank der erleichterten Regelungen für EU/EFTA-Bürger ist der Prozess relativ unkompliziert. Drittstaatsangehörige sollten sich frühzeitig über die zusätzlichen Anforderungen informieren.
➡ Tipp: Wer eine neue Stelle in Basel sucht, sollte sich frühzeitig um die Bewilligung kümmern, um Verzögerungen zu vermeiden.
Weitere Informationen und Antragstellung: bs.ch
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