Hund in die Schweiz mitnehmen 2026: Einreise & Anmeldung
Aktualisiert: vor 5 Tagen
Du ziehst von Deutschland oder einem anderen Land mit deinem Hund in die Schweiz? Dann solltest du zwischen drei Dingen unterscheiden: den tierseuchenrechtlichen Einreisevorschriften, der zollrechtlichen Anmeldung und den Pflichten nach dem Einzug. Für eine private Einreise aus einem EU-Land sind die Grundregeln überschaubar, aber gerade bei Welpen, kupierten Hunden, Tieren aus Drittstaaten oder einer Adoption können zusätzliche Anforderungen gelten. Hier findest du die wichtigsten Schritte auf Basis der Schweizer Bundesbehörden.
Einreise aus Deutschland oder einem anderen EU-Land
Bei der privaten Einreise mit einem Hund aus der EU sind im Regelfall ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und ein anerkannter Heimtierpass erforderlich. Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein. Kontrolliere die Chipnummer im Heimtierausweis und lass den Tierarzt prüfen, ob alle Einträge vollständig und lesbar sind. Die Vorschriften betreffen auch Tiere, die du bereits seit Jahren besitzt.
Die erste Tollwutimpfung ist frühestens im Alter von zwölf Wochen möglich und wird grundsätzlich erst 21 Tage danach für die Einreise gültig. Bei rechtzeitig durchgeführten Auffrischungsimpfungen gelten die entsprechenden Fristen nach den anerkannten Impfregeln. Für sehr junge Hunde gibt es spezielle Ausnahmen mit Besitzererklärung; sie sind kein allgemeiner Freipass. Nutze vor jeder Reise den offiziellen BLV-Reise-Check für deine konkrete Route.
Hunde aus Drittstaaten: zusätzliche Kontrollen
Kommt dein Hund nicht aus der EU, hängen die Anforderungen vom Herkunftsland und dessen Tollwutrisiko ab. Bei bestimmten Drittstaaten sind eine amtliche Veterinärbescheinigung, ein Tollwut-Antikörpertest, längere Wartefristen und unter Umständen eine Einfuhrbewilligung notwendig. Aus Tollwut-Risikoländern können Hunde unter sieben Monaten nicht einreisen. Ein bereits vorhandener EU-Heimtierpass allein löst diese Anforderungen nicht automatisch.
Bei einer Einreise aus einem Drittstaat ist eine amtliche Einreisekontrolle obligatorisch. Je nach Transportweg darf die Einreise nur über zugelassene Kontrollstellen erfolgen. Auch wenn du mit deinem Hund zunächst über ein anderes Land fährst, solltest du die gesamten Reise- und Transitvorschriften prüfen. Plane frühzeitig, weil die Wartezeiten für Antikörpertests und Dokumente nicht kurzfristig abgekürzt werden können.
Zoll: Den Hund bei einem Umzug anmelden
Ein Hund ist beim Umzug nicht einfach ein beliebiges Gepäckstück. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit verlangt, dass du das Tier bei der Einreise persönlich bei einer besetzten Zollstelle anmeldest. Die Abfertigung über eine Anmeldebox oder die App QuickZoll ist für diese Einfuhr nicht zulässig. Nimm den Heimtierpass und die für den Umzug erforderlichen Dokumente mit und informiere dich über die Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle.
Bei einem tatsächlichen Wohnsitzwechsel gelten für bisherige Haustiere grundsätzlich die Bestimmungen für Übersiedlungsgut. Für die abgabenfreie Einfuhr wird üblicherweise das Formular 18.44 mit den Nachweisen des Wohnsitzwechsels verwendet. Ein neu gekaufter oder zur Adoption vermittelter Hund kann zoll- und veterinärrechtlich anders behandelt werden. Insbesondere eine durch Dritte organisierte Einfuhr kann als gewerbliche Einfuhr gelten; kläre das vorab.
AMICUS: Registrierung innerhalb von zehn Tagen
Nach dem Import musst du die Kennzeichnung deines Hundes innerhalb von zehn Tagen von einer Schweizer Tierärztin oder einem Schweizer Tierarzt überprüfen und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren lassen. Die Personendaten der Halterin oder des Halters werden von der zuständigen Gemeinde verwaltet. Organisiere deshalb frühzeitig einen Tierarzttermin und frage bei der Gemeinde nach den Schritten zur Halterregistrierung.
Daneben gelten kantonale und kommunale Vorschriften, etwa zur Hundesteuer, Leinenpflicht, zu Kursen oder zu bestimmten Hunderassen. Die Anforderungen sind nicht in der ganzen Schweiz identisch. Informiere dich am neuen Wohnort, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst oder einen Hund mit besonderem rechtlichem Status mitbringst. Ein gültiger EU-Heimtierpass ersetzt die AMICUS-Anmeldung nicht.
Kupierte Hunde, Tierschutz und besondere Fälle
Die Einfuhr kupierter Hunde ist in der Schweiz grundsätzlich besonders eingeschränkt. Das BAZG nennt jedoch eine Ausnahme für Personen, die mit ihrem bereits gehaltenen kupierten Hund in die Schweiz umziehen und die Voraussetzungen für die abgabenfreie Einfuhr als Übersiedlungsgut erfüllen. Verlasse dich nicht auf pauschale Aussagen aus Internetforen, sondern kläre deinen Einzelfall mit den zuständigen Behörden.
Auch der Transport muss tiergerecht sein. Im Auto darf dein Hund die fahrende Person nicht ablenken oder gefährden; eine gesicherte Transportbox oder ein stabiles Gitter kann sinnvoll sein. Plane Wasser- und Bewegungspausen ein und lass den Hund bei Hitze oder Kälte nicht längere Zeit allein im Fahrzeug. Bei Flugreisen gelten zusätzlich die Vorgaben der Airline und gegebenenfalls der IATA.
Vor dem Umzug: praktische Vorbereitung
Lass Chip, Impfschutz und Heimtierpass rechtzeitig kontrollieren. Gewöhne deinen Hund schrittweise an die Transportbox oder das Auto und kläre, ob die neue Wohnung und Umgebung geeignet sind. Informiere dich über Tierarztpraxen, Notfalldienste, Hundeschulen, Versicherungsangebote und kommunale Hunderegeln. Eine Tierhalterhaftpflicht kann je nach Kanton oder Situation vorgeschrieben oder besonders empfehlenswert sein.
Bewahre beim Grenzübertritt alle Dokumente griffbereit auf: Heimtierpass, Nachweise zum Umzug, gegebenenfalls Kauf- oder Eigentumsnachweise und amtliche Bescheinigungen. Nach der Einreise folgen die AMICUS-Meldung, die Halterregistrierung bei der Gemeinde und die Prüfung lokaler Pflichten. So vermeidest du Probleme bei einer späteren Wiedereinreise oder bei einem Tierarztbesuch.
Checkliste für den Hundetransport
Prüfe erst das Herkunftsland im BLV-Reise-Check, dann Chip, Tollwutimpfung und Pass. Kläre bei Sonderfällen die Bewilligung, melde den Hund am besetzten Zoll an, dokumentiere den Umzug mit Formular 18.44 und vereinbare nach der Einreise innerhalb von zehn Tagen den Termin für die AMICUS-Registrierung. Informiere dich zusätzlich über die Vorschriften deiner Wohngemeinde. Dieser Ablauf gilt für private Umzüge; bei Handel, Vermittlung oder unbegleiteter Einfuhr sind weitere Regeln möglich.
Weiterführende Ratgeber
Amtliche Quellen und Stand der Informationen
Stand: 28. Oktober 2026. Massgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen der zuständigen Schweizer Behörden. Individuelle Fälle, insbesondere bei Drittstaaten, Sonderbewilligungen und gewerblicher Tiereinfuhr, müssen mit den Behörden abgeklärt werden.








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