Krankentaggeld Schweiz 2026: Lohn bei Krankheit sichern
Aktualisiert: vor 5 Tagen
Wenn du in der Schweiz krank wirst und vorübergehend nicht arbeiten kannst, stellt sich schnell die Frage nach deinem Einkommen. Die Krankentaggeldversicherung kann eine lange Arbeitsunfähigkeit finanziell abfedern. Sie ist aber nicht mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gleichzusetzen und auch nicht für alle Beschäftigten automatisch gesetzlich vorgeschrieben.
Entscheidend sind dein Arbeitsvertrag, ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag, die Versicherungsbedingungen und die gesetzliche Lohnfortzahlung. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede mit Stand Oktober 2026 und korrigiert verbreitete Missverständnisse über eine angeblich allgemeine 30-Tage-Frist.
Was ist eine Krankentaggeldversicherung?
Eine Krankentaggeldversicherung ersetzt bei versicherter Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Teil des Erwerbsausfalls. Arbeitgeber schliessen häufig eine kollektive Police für ihre Mitarbeitenden ab. Daneben existieren Einzelversicherungen. Die Taggeldversicherung kann nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausgestaltet sein. Beide Modelle unterscheiden sich deutlich bei Aufnahme, Leistungsumfang und Übertritt.
Die obligatorische Schweizer Grundversicherung bezahlt in erster Linie medizinische Leistungen und ist nicht automatisch eine ausreichende Lohnersatzversicherung. Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigener Bereich. Bei einem Unfall greifen je nach Beschäftigung und Deckung besondere Regeln des UVG; eine Krankentaggeldpolice deckt häufig primär Krankheit.
Lohnfortzahlung ohne Krankentaggeldversicherung
Nach Artikel 324a Obligationenrecht schuldet der Arbeitgeber bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung grundsätzlich den vollen Lohn für eine begrenzte Zeit, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr beträgt die gesetzliche Mindestdauer drei Wochen, nicht pauschal 30 Tage. Ab dem zweiten Dienstjahr ist die Dauer angemessen länger.
Für die längere Dauer verwenden Gerichte unter anderem die Berner, Zürcher und Basler Skala. Sie unterscheiden sich. Ein GAV oder Arbeitsvertrag kann eine günstigere Regelung vorsehen. Die gesetzliche Lohnfortzahlung beginnt grundsätzlich am ersten Krankheitstag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; eine allgemeine gesetzliche Wartefrist von 30 Tagen existiert nicht.
80 Prozent während 720 Tagen: Was bedeutet das?
Viele kollektive Versicherungsverträge sehen ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Lohnes für eine längere Dauer vor. Das ist jedoch kein einheitlicher gesetzlicher Standard für alle VVG-Policen. Häufig sind 720 oder 730 Tage und eine vertragliche Wartefrist vereinbart. Massgebend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen, insbesondere die Definition des versicherten Lohnes und der Arbeitsunfähigkeit.
Das SECO erläutert, dass eine vertragliche Lösung mit 80 Prozent des Lohnes während 720 Tagen und wenigen Karenztagen unter bestimmten Bedingungen als der gesetzlichen Lohnfortzahlung mindestens gleichwertig gelten kann. Dabei spielt auch die Prämienbeteiligung des Arbeitgebers eine Rolle. Die Aussage «Der Arbeitgeber zahlt immer zuerst 30 Tage 100 Prozent» ist daher falsch.
KVG oder VVG: wichtige Unterschiede
Bei einer Taggeldversicherung nach KVG gelten gesetzliche Regeln zur Aufnahme und Leistung. Das BAG nennt bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent grundsätzlich mindestens 720 Taggelder innerhalb von 900 Tagen. Bei VVG-Versicherungen beruhen Leistungshöhe, Wartefrist, Vorbehalte und Bezugsdauer dagegen stärker auf dem vereinbarten Vertrag. Deshalb kann ein vermeintlich gleiches «80-Prozent-Taggeld» in der Praxis unterschiedliche Rechte bedeuten.
Kontrolliere vor einem Wechsel in die Einzelversicherung, ob ein Übertrittsrecht besteht und welche Fristen gelten. Gerade bei einem Stellenwechsel, während einer laufenden Erkrankung oder beim Wegzug aus der Schweiz ist die Fortführung der Deckung nicht selbstverständlich. Fordere die Versicherungsbedingungen und eine schriftliche Auskunft beim bisherigen Versicherer an.
Wartefrist, Arztzeugnis und Auszahlung
Die Wartefrist ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Versicherungsleistung. Je nach Vertrag kann der Arbeitgeber diese Phase mit Lohnfortzahlung überbrücken. Prüfe, wer in dieser Zeit wie viel bezahlt. Melde eine längere Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig nach den betrieblichen Vorgaben; die Police kann Melde- und Mitwirkungspflichten enthalten.
Ein Arztzeugnis bestätigt die Arbeitsunfähigkeit, entscheidet aber nicht allein über sämtliche Versicherungsansprüche. Bei längeren Verläufen können Abklärungen und Koordination mit anderen Sozialversicherungen nötig werden. Beachte zudem, dass die Auszahlung eines Krankentaggelds und der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz zwei unterschiedliche Themen sind.
Check vor der Vertragsunterschrift
Frage den Arbeitgeber konkret: Besteht eine kollektive Krankentaggeldversicherung? Welcher Prozentsatz des AHV- oder Bruttolohnes ist versichert? Wie lang ist die Wartefrist? Wie lange werden Leistungen ausgerichtet? Wer bezahlt die Prämien? Gilt die Deckung auch bei Teilzeit, befristeter Anstellung oder während der Kündigungsfrist? Bitte um eine schriftliche Übersicht.
Für Selbstständige kann eine individuelle Absicherung besonders wichtig sein, weil sie keinen Arbeitgeber mit gesetzlicher Lohnfortzahlung haben. Die passende Taggeldhöhe sollte sich an den notwendigen privaten und betrieblichen Fixkosten orientieren; hohe Prämien sind gegen das tatsächliche Ausfallrisiko abzuwägen.
Fazit
Krankentaggeld kann einen langen Lohnausfall abfedern, ersetzt aber nicht die Prüfung deiner konkreten Rechte. Unterscheide gesetzliche Lohnfortzahlung, KVG- und VVG-Taggeld sowie Unfallversicherung. Die Zahlen 80 Prozent und 720 Tage sind häufige Vertragswerte, aber keine universelle Garantie.
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