Lohnabrechnung Schweiz 2026: AHV, BVG & Nettolohn erklärt
Aktualisiert: vor 7 Tagen
Lohnabrechnung Schweiz 2026: Was steht darauf?
Die monatliche Lohnabrechnung zeigt dir, wie aus deinem vereinbarten Bruttolohn der ausbezahlte Nettolohn wird. Sie enthält die Abrechnungsperiode, den Grundlohn, allfällige Zulagen, die Sozialversicherungsabzüge und gegebenenfalls die Quellensteuer. Prüfe sie nicht nur beim Stellenwechsel, sondern regelmässig: Ein falscher Beschäftigungsgrad, eine vergessene Zulage oder ein nicht aktualisierter Quellensteuertarif kann sich über mehrere Monate summieren.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der monatlichen Lohnabrechnung und dem jährlichen Lohnausweis. Der Lohnausweis dient der Steuererklärung und fasst steuerlich relevante Lohnbestandteile zusammen. Die Abrechnung dagegen dokumentiert die Auszahlung für eine konkrete Periode. Ein Arbeitsvertrag mit CHF 78'000 Jahreslohn bei 13 Monatslöhnen bedeutet normalerweise CHF 6'000 Bruttolohn pro Auszahlung, nicht CHF 6'500.
Bruttolohn, Zulagen und 13. Monatslohn
Zum Bruttolohn zählen je nach Vertrag Grundlohn, Schicht- oder Pikettzulagen, Überstundenentschädigungen, Provisionen, Boni und weitere lohnrelevante Leistungen. Ein 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht generell gesetzlich vorgeschrieben; entscheidend sind Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder betriebliche Regelungen. Bei unterjährigem Eintritt kann ein anteiliger Anspruch entstehen, wenn die entsprechende Vereinbarung das vorsieht.
Kontrolliere insbesondere die Anzahl bezahlter Stunden, den Beschäftigungsgrad, den Stundenansatz und Ferien- beziehungsweise Feiertagsentschädigungen. Bei Stundenlohn müssen die Zuschläge korrekt ausgewiesen und vereinbart sein. Spesenersatz ist von eigentlichem Lohn zu unterscheiden: Nicht jede Rückerstattung von Geschäftsauslagen ist beitragspflichtiger Lohn.
AHV, IV und EO: 5,3 Prozent Arbeitnehmeranteil
Im Jahr 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil an AHV, Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) zusammen 5,3 Prozent des massgebenden Lohns. Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich ebenfalls 5,3 Prozent. Bei CHF 6'000 beitragspflichtigem Monatslohn ergibt sich für dich ein Abzug von CHF 318. Die Beiträge finanzieren unter anderem Alters- und Hinterlassenenleistungen, Invaliditätsleistungen und Erwerbsersatz.
Besondere Regeln gelten etwa für Erwerbstätige nach dem Referenzalter, geringfügige Löhne oder grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit. Eine Lohnabrechnung ersetzt nicht den Auszug aus deinem individuellen AHV-Konto. Falls du wissen möchtest, ob die Beitragsjahre korrekt erfasst wurden, kannst du bei einer Ausgleichskasse einen IK-Auszug beantragen.
Arbeitslosenversicherung: ALV richtig berechnen
Für die Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmende 2026 grundsätzlich 1,1 Prozent des versicherten Lohns bis zum jährlichen Höchstbetrag von CHF 148'200; der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 1,1 Prozent. Bei CHF 6'000 Monatslohn sind das CHF 66. Oberhalb der jährlichen Obergrenze wird nicht einfach auf dem gesamten Lohn weiter ALV erhoben. Die frühere zusätzliche ALV-Solidaritätsabgabe auf hohen Einkommen besteht nicht mehr.
Bei unregelmässigen Löhnen oder einem 13. Monatslohn muss die Jahresbetrachtung stimmen. Prüfe bei besonders hohen Bezügen die Abrechnungsgrundlage und frage bei Unklarheiten nach einer nachvollziehbaren Berechnung.
BVG und Pensionskasse: Warum der Abzug unterschiedlich hoch ist
Die berufliche Vorsorge ist kein einheitlicher fixer Prozentsatz des Bruttolohns. Die BVG-Eintrittsschwelle liegt 2026 bei CHF 22'680 Jahreslohn; der gesetzliche Koordinationsabzug beträgt CHF 26'460. Versichert wird im obligatorischen Bereich ein koordinierter Lohn, wobei die Pensionskasse auch grosszügigere überobligatorische Leistungen anbieten kann. Alter, Sparplan, Risikoprämien und Arbeitgeberbeteiligung beeinflussen den persönlichen Abzug.
Die gesetzlichen Altersgutschriften betragen je nach Altersgruppe 7, 10, 15 oder 18 Prozent des koordinierten Lohns; diese Werte sind nicht automatisch identisch mit deinem Arbeitnehmerabzug. Der Arbeitgeber muss insgesamt mindestens gleich hohe Beiträge wie alle versicherten Arbeitnehmenden leisten. Prüfe deshalb deinen Vorsorgeausweis und das Reglement, statt einen pauschalen BVG-Satz anzunehmen.
NBU, Krankentaggeld und Krankenkasse auseinanderhalten
Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist abhängig vom Versicherungsvertrag und vom Betrieb. Wer beim gleichen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber. Eine Krankentaggeldversicherung kann zusätzlich vereinbart sein; ihre Kostenverteilung richtet sich nach Vertrag beziehungsweise Gesamtarbeitsvertrag.
Ein häufiger Fehler alter Schweizer Lohnratgeber: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird normalerweise nicht direkt vom Lohn abgezogen. Du bezahlst die Grundversicherungsprämie in der Regel selbst an deine Krankenkasse. Krankentaggeldversicherung und Krankenversicherung sind nicht dasselbe.
Quellensteuer: Nicht jeder Arbeitnehmer hat denselben Abzug
Bei quellensteuerpflichtigen Personen behält der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ein. Der Tarif hängt unter anderem vom Wohn- beziehungsweise Arbeitskanton, Zivilstand, Kindern und weiteren relevanten Angaben ab. Es gibt keinen schweizweit einheitlichen Quellensteuersatz. Wer ordentlich veranlagt wird, bezahlt seine Einkommenssteuer in der Regel nicht als monatlichen Standard-Lohnabzug.
Bei einem Umzug, einer Heirat, Geburt oder Änderung der steuerlichen Situation sollte der Tarif überprüft werden. Grenzgänger und Personen mit grenzüberschreitenden Einkünften müssen zusätzliche Regeln und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen beachten. Aus dem Nettolohn allein lässt sich daher nicht zuverlässig auf die gesamte Steuerbelastung schliessen.
Beispielrechnung: CHF 6'000 Bruttolohn
Ein vereinfachtes Beispiel für 2026: CHF 6'000 Bruttolohn minus CHF 318 AHV/IV/EO und CHF 66 ALV ergibt CHF 5'616 vor den weiteren Abzügen. Angenommen, die individuelle NBU-Prämie beträgt CHF 60, der persönliche Pensionskassenbeitrag CHF 260 und ein vereinbarter Krankentaggeldbeitrag CHF 30, bleiben CHF 5'266 vor einer allfälligen Quellensteuer. Die drei zuletzt genannten Beträge sind ausdrücklich Rechenannahmen und keine schweizweiten Beitragssätze.
Ob du tatsächlich CHF 5'266 erhältst, hängt von deinem Vorsorgeplan, Versicherungsprämien, zusätzlichen Lohnbestandteilen und deinem Steuerstatus ab. Für einen seriösen Vergleich zweier Stellenangebote solltest du neben dem Nettolohn auch Arbeitgeberbeiträge, Ferien, 13. Monatslohn und die Pensionskassenleistungen berücksichtigen.
Lohnabrechnung prüfen und Fehler korrigieren
Vergleiche die Abrechnung mit deinem Vertrag und deinem Bankeingang. Stimmen Periode, Pensum, Stunden, Zuschläge, 13. Monatslohn und allfällige Spesen? Sind AHV und ALV korrekt berechnet, passt die Pensionskasse zu deinem Vorsorgeausweis und ist der Quellensteuertarif aktuell? Bewahre Lohnabrechnungen und Lohnausweise auf, damit du Nachzahlungen und Steuerfragen später nachvollziehen kannst.
Bei einer Unstimmigkeit ist die Lohnbuchhaltung der erste Ansprechpartner. Bitte um eine schriftliche Korrektur beziehungsweise Erklärung der Berechnung. Für grundsätzliche Fragen zu AHV-Beiträgen hilft die zuständige Ausgleichskasse; bei Quellensteuer die kantonale Steuerverwaltung. Nutze den separaten Ratgeber zu Pensionskassenbeiträgen, wenn du deinen BVG-Abzug detailliert prüfen möchtest.
Weiterführende Ratgeber
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Quellen wurden für die Aktualisierung geprüft. Zahlen und Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den angegebenen Stand; individuelle Situationen können abweichen.









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