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Umzug in die Schweiz - Darauf müssen Sie achten

Welche Zollformalitäten gibt es?


Es gibt verschiedene Zollformalitäten, die je nach Art der Ware und der Länder, aus denen sie stammen oder in die sie exportiert werden, variieren können. Hier sind einige der gängigsten Zollformalitäten:

  1. Zollanmeldung: Wenn Sie Waren in die Schweiz einführen oder aus der Schweiz ausführen möchten, müssen Sie diese bei den Zollbehörden anmelden. Die Zollanmeldung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

  2. Zolltarif: Die Zolltarife variieren je nach Art der Ware und dem Ursprungsland. Sie sollten sich im Voraus über die anfallenden Zölle und Steuern informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  3. Ursprungszeugnis: Wenn die Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen, benötigen Sie möglicherweise ein Ursprungszeugnis. Dieses Dokument gibt Auskunft über den Ursprung der Waren und hilft bei der Berechnung der anfallenden Zölle.

  4. Exportkontrollen: Es gibt bestimmte Waren, die durch Exportkontrollen reguliert werden. Dazu gehören zum Beispiel Waffen und andere militärische Güter, Chemikalien und gefährliche Güter. Bevor Sie diese Waren exportieren, müssen Sie eine spezielle Genehmigung einholen.

  5. Zollabfertigung: Nachdem die Waren bei den Zollbehörden angemeldet wurden, müssen sie durch die Zollabfertigung gehen. Dabei werden die Zollformalitäten erledigt und die fälligen Zölle und Steuern berechnet.

Es ist wichtig, sich im Voraus über die anfallenden Zollformalitäten zu informieren, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, welche Zollformalitäten für Ihre Waren gelten, sollten Sie sich an einen Zollagenten oder einen Zollexperten wenden.



Wer darf Besitz zollfrei einführen?


Grundsätzlich darf jeder Besucher der Schweiz bestimmte Gegenstände zollfrei einführen. Die genauen Regelungen sind jedoch sehr komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Nationalität, dem Reisezweck und der Art der Waren.

Für Personen, die aus einem EU-Land oder aus einem EFTA-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen) kommen, gelten in der Regel höhere Freigrenzen als für Personen aus anderen Ländern. So dürfen Reisende aus diesen Ländern unter anderem bis zu 20 Liter alkoholische Getränke und bis zu 1 Kilogramm Tabakwaren zollfrei einführen.


Für bestimmte Waren, wie zum Beispiel Arzneimittel, Waffen und Munition, gelten besondere Regelungen und es kann eine Einfuhrbewilligung erforderlich sein. Zudem gibt es bestimmte Gegenstände, die grundsätzlich nicht eingeführt werden dürfen, wie zum Beispiel gefährliche Waffen, Betäubungsmittel oder pornografisches Material.


Es empfiehlt sich daher, sich vor einer Reise in die Schweiz über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen und Probleme zu vermeiden.



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Unter welchen Voraussetzungen darf man Zollfrei Waren einführen?


Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Besitz zollfrei in die Schweiz einzuführen. Im Folgenden sind einige Bedingungen aufgeführt:

  1. Persönlicher Gebrauch: Die eingeführten Gegenstände müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und dürfen nicht für den Verkauf oder die gewerbliche Nutzung vorgesehen sein.

  2. Neu- und Gebrauchtwaren: Die Einfuhr von gebrauchten Gegenständen ist in der Regel zollfrei, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Für neue Gegenstände gelten in der Regel Zoll- und Mehrwertsteuerpflichten.

  3. Reisende: Reisende dürfen bestimmte Waren zollfrei einführen, sofern der Gesamtwert der Waren eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze variiert je nach Art der Waren und dem Herkunftsland.

  4. Umzugsgut: Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann sein Umzugsgut unter bestimmten Bedingungen zollfrei einführen. Hierfür ist ein Umzugsgutverzeichnis erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Freigrenzen je nach Art der Ware und dem Herkunftsland variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die genauen Zollformalitäten und Freigrenzen zu informieren.

Welche Fristen gelten am Schweizer Zoll?


Die Fristen für die zollfreie Einfuhr von Waren unterscheiden sich je nach Art der Ware und dem Land, aus dem sie stammen. In der Regel gelten jedoch folgende Fristen:

  • Bei der Einfuhr von Waren aus EU-Ländern gibt es keine besonderen Fristen zu beachten, da die EU als Zollunion gilt und somit keine Zollkontrollen stattfinden. Es kann jedoch sein, dass bei der Einfuhr bestimmter Waren wie Alkohol oder Tabaksteuer anfällt.

  • Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern, also Ländern außerhalb der EU, gelten folgende Fristen:

    • Waren, die auf dem Landweg oder per Bahn eingeführt werden: Die Zollanmeldung muss innerhalb von 4 Stunden nach der Ankunft der Ware erfolgen.

    • Waren, die per Flugzeug eingeführt werden: Die Zollanmeldung muss spätestens 2 Stunden nach der Ankunft der Ware erfolgen.

    • Waren, die per Schiff eingeführt werden: Die Zollanmeldung muss spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft des Schiffes erfolgen.


Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da bei Verstößen gegen die Zollvorschriften Strafen und Bußgelder drohen können.


Weitere Informationen zum Schweizer Zoll


Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) - Offizielle Website der Zollbehörde in der Schweiz: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home.html





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