Richterinnen und Richter in der Schweiz: Aufgaben und Unabhängigkeit
Aktualisiert: 29. Okt.
Richterinnen und Richter entscheiden in der Schweiz Rechtsstreitigkeiten und prüfen, ob das anwendbare Recht in einem konkreten Verfahren richtig angewendet wird. Sie gehören zur Judikative, also zur rechtsprechenden Gewalt. Ihre Aufgabe ist nicht, politische Entscheidungen nach persönlichem Geschmack zu ersetzen, sondern unabhängig, unparteiisch und nach den geltenden Regeln zu urteilen.
Wer in die Schweiz zieht, begegnet Gerichten möglicherweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Mietkonflikten, Familienfragen oder Verwaltungsverfahren. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Rechtsmaterie, dem Kanton und dem Verfahrensstand ab. Dieser Überblick erklärt die Aufgaben und Grenzen der Rechtsprechung, nicht die individuelle Prozessstrategie.
Die Judikative im Schweizer Rechtsstaat
Die Gewaltenteilung unterscheidet Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung sowie Rechtsprechung. Das Parlament erlässt Gesetze, Behörden vollziehen sie, Gerichte entscheiden über Rechtsfragen in den ihnen zugewiesenen Verfahren. Die Gerichte sind keine Abteilung des Bundesrats. Auch die kantonale Justiz ist institutionell von den anderen Staatsgewalten getrennt.
Die Bundesverfassung schützt das Recht auf ein gesetzlich geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht (Art. 30 BV). Art. 191c BV hält fest, dass richterliche Behörden in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet sind. Diese Garantien sind entscheidend, damit Parteien nicht von politischem Druck oder persönlichen Interessen der Entscheidenden abhängig sind.
Was machen Richterinnen und Richter konkret?
Am Anfang steht die Frage, worüber das Gericht überhaupt entscheiden darf. Es prüft Zuständigkeit, Prozessvoraussetzungen und die Eingaben der Beteiligten. Anschliessend werden die entscheidenden Tatsachen festgestellt und die massgebenden Rechtsnormen ausgelegt. Das kann eine mündliche Verhandlung, Beweisaufnahmen, Gutachten oder die Prüfung schriftlicher Akten umfassen.
In Zivilsachen geht es beispielsweise um Verträge, Forderungen, Scheidungen oder Erbschaften. In Strafsachen beurteilen Gerichte Anklagen und entscheiden unter Beachtung der Unschuldsvermutung über Schuld und mögliche Sanktionen. In öffentlich-rechtlichen Verfahren können Entscheide von Verwaltungsbehörden überprüft werden. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Verfahren und Instanz.
Richterinnen und Richter müssen die Parteien rechtlich anhören, den Sachverhalt sorgfältig würdigen und ihre Entscheide nachvollziehbar begründen, soweit das Verfahrensrecht dies verlangt. Ein Urteil ist deshalb mehr als eine persönliche Einschätzung: Es muss sich aus Tatsachen, Beweisen und Recht herleiten lassen.
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Ausstand
Unabhängigkeit bedeutet, dass ein Gericht in seiner Rechtsprechung nicht von Regierung, Parteien, Unternehmen oder privaten Interessen angewiesen werden darf. Unparteilichkeit verlangt, dass die entscheidenden Personen gegenüber den Prozessparteien unvoreingenommen sind. Wer einen Interessenkonflikt hat oder aus anderen Gründen den Anschein von Befangenheit erweckt, kann nach den anwendbaren Ausstandsregeln nicht mitwirken.
Die Richterwahl und die Organisation der Gerichte sind nicht in allen Kantonen identisch. Dass Richterinnen und Richter gewählt werden, beseitigt die Pflicht zur unabhängigen Entscheidung nicht. Entscheidend ist, wie die verfassungsrechtlichen Garantien im konkreten Verfahren eingehalten werden.
Welche Gerichte gibt es in der Schweiz?
Viele Verfahren beginnen bei kantonalen Gerichten. Je nach Kanton heissen diese etwa Bezirksgericht, Regionalgericht oder Kreisgericht. Für unterschiedliche Materien können spezialisierte Gerichte oder Kammern zuständig sein. Im Kanton Zürich behandeln Bezirksgerichte beispielsweise Zivil- und Strafsachen sowie bestimmte betreibungsrechtliche Fragen.
Auf Bundesebene bestehen das Bundesgericht als oberstes Gericht sowie das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht mit besonderen Zuständigkeiten. Das Bundesgericht überprüft in vielen Verfahren vor allem Rechtsfragen; es ist nicht einfach eine zusätzliche Tatsacheninstanz, die jeden Prozess von Grund auf neu führt.
Die richtige Instanz ergibt sich aus dem Verfahrensrecht. Eine allgemeine Aussage wie «bei Streitigkeiten immer direkt ans Bundesgericht» wäre falsch. Oft gelten vorgängige Schlichtungs- oder Rechtsmittelverfahren und verbindliche Fristen.
Dürfen Gerichte Gesetze für ungültig erklären?
Hier unterscheidet sich die Schweiz von manchen anderen Staaten. Nach Art. 190 BV sind Bundesgesetze und Völkerrecht für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend. Ein Bundesgesetz kann daher nicht einfach wegen eines angenommenen Verfassungswiderspruchs unangewendet bleiben. Die Gerichte können die Vereinbarkeit prüfen und rechtliche Probleme benennen, sind aber an das Anwendungsgebot gebunden.
Bei kantonalen Erlassen und behördlichen Entscheiden bestehen andere Möglichkeiten gerichtlicher Kontrolle. Deshalb sollte man nicht pauschal behaupten, Schweizer Gerichte könnten sämtliche Gesetze aufheben oder gar keine Verfassungsfragen prüfen.
Was bedeutet das für Menschen, die in die Schweiz ziehen?
Bei einer Kündigung, einer Mietzinserhöhung oder einer Verfügung einer Behörde ist zunächst zu klären, ob eine Schlichtungsstelle, ein Verwaltungsverfahren oder ein Gericht zuständig ist. Rechtsmittelfristen können kurz sein. Das kantonale Justizportal, die Rechtsmittelbelehrung eines Entscheids oder qualifizierte Rechtsberatung sind hierfür zuverlässiger als allgemeine Internet-Checklisten.
Gerichte schaffen Rechtssicherheit, aber nicht jede Unzufriedenheit mit einer Behörde führt zu einem erfolgreichen Gerichtsverfahren. Wer ein Verfahren erwägt, sollte Unterlagen sichern, Fristen notieren und zwischen Tatsachenfragen, Rechtsfragen und persönlicher Bewertung unterscheiden.
Häufige Fragen
Sind Richter und Staatsanwälte dasselbe? Nein. Staatsanwaltschaften leiten beziehungsweise vertreten in Strafverfahren die Strafverfolgung; Gerichte beurteilen die ihnen vorgelegten Fälle unabhängig.
Ist jedes Gerichtsverfahren öffentlich? Nein. Öffentlichkeit und ihre Ausnahmen richten sich nach der Verfassung und dem jeweiligen Verfahrensrecht. Gerade in sensiblen Verfahren kann der Zugang eingeschränkt sein.
Kann ein Urteil angefochten werden? Oft bestehen Rechtsmittel, aber nicht immer in gleicher Form. Massgebend sind die Zuständigkeit, die anwendbare Prozessordnung und die Frist im konkreten Fall.
Weiterführende Artikel auf Auswandern Schweiz
Quellen und weiterführende Informationen
Medien und Community aus dem bisherigen Beitrag
Die vorhandenen Einbettungen, Bilder und Videos bleiben erhalten.
Komm in Deutschlands größte Community zum Thema Auswandern Schweiz!






Kommentare