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Kleine Kantone Schweiz: Ständerat, Ständemehr und Einfluss

3. Sept. 2023
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Okt.

Stand: Oktober 2026. Kleine Kantone wie Uri, Glarus oder Appenzell Innerrhoden haben im Schweizer Bundesstaat deutlich weniger Einwohnerinnen und Einwohner als Zürich oder Bern. Dennoch sollen ihre Interessen im nationalen politischen Verfahren berücksichtigt werden. Die wichtigsten Mechanismen sind die zwei Parlamentskammern, das Ständemehr bei bestimmten Volksabstimmungen und die verfassungsrechtlich geschützten Zuständigkeiten der Kantone.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung nötig: Die Regeln schaffen nicht in jeder politischen Frage das gleiche Gewicht für alle Kantone. Der Nationalrat repräsentiert die Bevölkerung, der Ständerat die Kantone. Gerade dieses Zusammenspiel ist der Kern des schweizerischen Zweikammersystems.

Ständerat: 46 Sitze und eine starke Stimme für kleine Kantone

Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. 20 Kantone wählen jeweils zwei Mitglieder. Die sechs Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden stellen je ein Mitglied. Sie werden historisch als ehemalige Halbkantone bezeichnet, sind staatsrechtlich aber Kantone.

Ein bevölkerungsarmer Kanton wie Uri wählt ebenso zwei Mitglieder wie der viel grössere Kanton Zürich. Dadurch ist die Bevölkerung kleiner Kantone gemessen an der Einwohnerzahl im Ständerat stärker repräsentiert. Das Parlament erklärt die aktuelle Sitzverteilung ausdrücklich auf seinen offiziellen Informationsseiten.

Warum hat der Nationalrat eine andere Sitzverteilung?

Der Nationalrat hat 200 Sitze. Sie werden nach der Bevölkerungszahl auf die 26 Kantone verteilt; jeder Kanton erhält mindestens einen Sitz. So wird verhindert, dass die Kantonskammer allein die Gesetzgebung bestimmt. Für ein Bundesgesetz müssen Nationalrat und Ständerat grundsätzlich übereinstimmen.

Die beiden Kammern sind bei der ordentlichen Gesetzgebung gleichberechtigt. Ein Beschluss kann daher trotz einer deutlichen Mehrheit im Nationalrat im Ständerat auf Widerstand stossen. Umgekehrt können kleine Kantone nicht allein eine Vorlage durchsetzen. Koalitionen, Parteipositionen und Kompromisse bleiben entscheidend.

Ständemehr: Wann zählen Kantone bei Abstimmungen mit?

Bei bestimmten eidgenössischen Vorlagen, insbesondere Verfassungsänderungen, braucht es neben der Mehrheit der gültig Stimmenden auch die Mehrheit der Stände. Dieses doppelte Mehr soll sicherstellen, dass eine Verfassungsänderung sowohl in der Bevölkerung als auch in den Kantonen ausreichend Rückhalt findet.

Die sechs Kantone mit je einem Ständeratssitz haben beim Ständemehr je eine halbe Standesstimme; die übrigen 20 Kantone je eine ganze. Insgesamt ergeben sich 23 Standesstimmen. Für das Ständemehr sind mehr als die Hälfte nötig, also mindestens zwölf. Entscheidend ist das kantonale Abstimmungsergebnis, nicht die Einwohnerzahl des Kantons.

Welche Rolle spielen Föderalismus und kantonale Autonomie?

Die Bundesverfassung weist den Kantonen eigene Zuständigkeiten zu, soweit die Bundesverfassung sie nicht dem Bund überträgt. Besonders sichtbar wird das bei Bildung, Polizei, Organisation der Gemeinden und vielen Verwaltungsaufgaben. Kleine Kantone können so politische Lösungen entwickeln, die ihren regionalen Bedingungen entsprechen.

Die Autonomie ist nicht grenzenlos: Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor, und der Bund kann in seinen Kompetenzbereichen verbindliche Vorgaben erlassen. Die Interessenvertretung kleiner Kantone besteht deshalb aus Mitwirkung im Bundesstaat und eigenständiger Politik innerhalb der kantonalen Kompetenzen.

Interkantonale Zusammenarbeit und politische Allianzen

Kantone arbeiten in Konferenzen, Konkordaten und gemeinsamen Projekten zusammen. Das kann etwa die Schulkoordination, Sicherheitsfragen oder regionale Infrastruktur betreffen. Für kleine Kantone ist die Zusammenarbeit besonders wichtig, wenn Aufgaben die eigenen administrativen und finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

Im Ständerat stimmen die gewählten Mitglieder nicht nach verbindlichen Anweisungen ihrer Kantonsregierungen. Sie sind parlamentarisch unabhängig. Auch innerhalb kleiner Kantone existieren unterschiedliche politische Interessen, Parteien und gesellschaftliche Gruppen. Eine einheitliche Stimme des Kantons ist deshalb keine Selbstverständlichkeit.

Wo liegen die Grenzen dieses Schutzes?

Die stärkere Repräsentation kleiner Kantone kann mit dem Prinzip der gleichen Stimmkraft pro Einwohner in Spannung geraten. Wer das System bewertet, muss daher zwei legitime Ziele gegeneinander abwägen: Bevölkerungsrepräsentation und Schutz der Gliedstaaten. Die Schweiz löst diesen Konflikt institutionell durch Nationalrat, Ständerat und je nach Vorlage das doppelte Mehr.

Zudem schützt ein Sitz im Ständerat nicht automatisch vor wirtschaftlichen Problemen, Abwanderung oder knappen öffentlichen Mitteln. Dafür existieren andere Instrumente, etwa die kantonale Finanzpolitik und der nationale Finanzausgleich. Politische Mitsprache und finanzielle Unterstützung sind nicht dasselbe.

Häufige Fragen

Hat jeder Kanton zwei Sitze im Ständerat?

Nein. Sechs Kantone haben jeweils einen Sitz, die übrigen 20 jeweils zwei. Zusammen sind es 46 Sitze. Die frühere pauschale Aussage, jeder Kanton habe genau zwei Sitze, ist falsch.

Dürfen Ausländerinnen und Ausländer über das Ständemehr abstimmen?

Auf Bundesebene ist das eidgenössische Stimmrecht grundsätzlich an das Schweizer Bürgerrecht und das Mindestalter von 18 Jahren geknüpft. Einzelne Kantone und Gemeinden kennen weitergehende politische Rechte auf ihrer Ebene; das ändert das eidgenössische Stimmrecht nicht.

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Amtliche Quellen

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