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Export von Fahrzeugen aus der Schweiz: So funktioniert es richtig

Autorenbild: Roman Welzk Roman Welzk

Der Export eines Fahrzeugs aus der Schweiz kann eine lukrative Möglichkeit sein, insbesondere wenn du dein Auto ins Ausland verkaufen oder selbst mitnehmen möchtest. Damit der Prozess reibungslos verläuft, sind einige wichtige Schritte zu beachten – von der Zollabfertigung bis zur Abmeldung in der Schweiz. In diesem Leitfaden erfährst du alles, was du wissen musst, um ein Fahrzeug erfolgreich aus der Schweiz zu exportieren.





1. Fahrzeugexport aus der Schweiz: Was ist zu beachten?


Der Export eines Fahrzeugs unterliegt bestimmten rechtlichen und administrativen Vorgaben. Dazu gehören:


  • Abmeldung des Fahrzeugs in der Schweiz

  • Erhalt der Zollpapiere für den Export

  • Beachtung von Steuer- und Zollvorschriften im Zielland

  • Transport und Versicherung des Fahrzeugs


Eine sorgfältige Planung hilft, unnötige Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.


Fahrzeugausfuhr aus der Schweiz mit und ohne Übersiedlung


Wer ein Fahrzeug aus der Schweiz ausführen und anschließend in ein anderes Land, beispielsweise Deutschland, einführen möchte, muss je nach Situation bestimmte Zollformalitäten beachten. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren für die Ausfuhr im Rahmen einer Übersiedlung und die Ausfuhr ohne Wohnsitzverlegung.


1. Ausfuhr eines Fahrzeugs im Rahmen einer Übersiedlung


Wenn ein Fahrzeug bei der Einreise in die Schweiz als Übersiedlungsgut eingeführt wurde, muss bei der Ausfuhr und Wiedereinfuhr in ein anderes Land, wie Deutschland, ein entsprechender Antrag für Übersiedlungsgut ausgefüllt werden. Dies stellt sicher, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß als persönliches Gut deklariert wird und die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes erfüllt.


2. Fahrzeugausfuhr ohne Wohnsitzverlegung


Soll ein Fahrzeug, das ursprünglich als Übersiedlungsgut in die Schweiz eingeführt wurde, später ins Ausland verkauft oder gegen ein anderes Fahrzeug eingetauscht werden, kann eine zollfreie Wiedereinfuhr in Deutschland unter bestimmten Bedingungen möglich sein.

Falls das Fahrzeug innerhalb von drei Jahren nach der Ausfuhr in die Schweiz wieder nach Deutschland eingeführt wird, kann es als sogenannte Rückware gelten. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug noch im gleichen Zustand wie bei der ursprünglichen Einfuhr ist. Außerdem muss die sogenannte Nämlichkeit des Fahrzeugs nachgewiesen werden – also der Beweis, dass es sich um genau das gleiche Fahrzeug handelt.


3. Nachweis der Fahrzeugidentität für die Zollabwicklung


Um die Nämlichkeit des Fahrzeugs zu belegen, sind folgende Dokumente erforderlich:


✅ Der originale Fahrzeugbrief

✅ Prüfbericht (Formular 13.20 A) mit Zollstempel

✅ Original des Antrags für Übersiedlungsgut


2. Fahrzeug in der Schweiz abmelden


Bevor du ein Fahrzeug exportieren kannst, musst du es bei der kantonalen Zulassungsstelle abmelden. Dafür benötigst du:


✅ Fahrzeugausweis (Graue Karte)

✅ Nummernschilder zur Rückgabe

✅ Gegebenenfalls eine Bestätigung des Zollamts


Nach der Abmeldung erhältst du eine Ausfuhrbestätigung, die du für den Export benötigst.


3. Exportzollabfertigung: So funktioniert die Ausfuhr aus der Schweiz


Da die Schweiz nicht zur EU gehört, unterliegt der Fahrzeugexport der Zollpflicht. Das bedeutet:


  • Ausfuhrzollanmeldung: Vor der Ausfuhr muss das Fahrzeug beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Das geht entweder online über e-dec Export oder direkt an einer Zollstelle.

  • Zollstempel erhalten: An der Grenze erhältst du eine Bestätigung, dass das Fahrzeug offiziell ausgeführt wird.

  • Mehrwertsteuer-Rückerstattung (optional): Falls das Fahrzeug mit Mehrwertsteuer gekauft wurde, kannst du eine Rückerstattung beantragen, sofern das Fahrzeug ins Ausland überführt wird.

4. Einfuhrbestimmungen im Zielland beachten


Jedes Land hat eigene Vorschriften zur Fahrzeug-Einfuhr. In der EU gelten z. B. folgende Regeln:


EU-Einfuhrumsatzsteuer: In den meisten EU-Ländern fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an (je nach Land zwischen 19 % und 25 %).

Zollgebühren: Fahrzeuge aus der Schweiz unterliegen in der EU einem Zollsatz von 10 %, sofern kein Handelsabkommen eine Erleichterung gewährt.

Technische Anpassungen: Manche Länder verlangen Umbauten (z. B. für Scheinwerfer oder Abgasnormen), bevor das Fahrzeug zugelassen wird.

Zollanmeldung im Zielland: Beim Grenzübertritt muss das Fahrzeug offiziell eingeführt werden.

5. Exportkennzeichen und Transportmöglichkeiten


Falls du das Fahrzeug selbst ins Ausland fährst, benötigst du Exportkennzeichen. Diese erhältst du bei der Zulassungsstelle. Alternativ kannst du das Fahrzeug mit einer Spedition oder einem Autotransport-Unternehmen ins Ausland bringen lassen.


Fazit: Autoexport aus der Schweiz leicht gemacht


Der Export eines Fahrzeugs aus der Schweiz erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere in Bezug auf Zollabfertigung, Abmeldung und die Einfuhrbestimmungen im Zielland. Wer sich rechtzeitig informiert und die richtigen Schritte einleitet, kann sich Zeit und unnötige Kosten sparen.


🔎 Tipp: Vor dem Export unbedingt die aktuellen Zollbestimmungen prüfen, da sich Vorschriften je nach Zielland ändern können.


Möchtest du dein Auto verkaufen oder exportieren? Dann achte auf eine professionelle Abwicklung, um Probleme beim Zoll oder bei der Anmeldung im neuen Land zu vermeiden. 🚗✈️


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