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Heiratsstrafe Schweiz 2026: Was ändert sich durch die Individualbesteuerung?

Was ändert sich bei der Schweizer Heiratsstrafe? Diese Frage betrifft vor allem verheiratete Doppelverdiener, Einverdiener-Ehepaare, Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen und Zuzügler, die ihre künftige Steuerbelastung planen.

Die Kernänderung ist für den 1. Januar 2032 vorgesehen: Ehepaare sollen nicht mehr gemeinsam, sondern jede Person einzeln besteuert werden. Damit entfällt die Heiratsstrafe für Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen. Gleichzeitig fällt aber auch der bisherige Heiratsbonus für viele Einverdiener-Ehepaare weg.

Bis 2031 bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen Besteuerung. Der weitere politische Verlauf ist jedoch noch relevant: Am 29. November 2026 wird über die Fairness-Initiative als Alternative zur Individualbesteuerung abgestimmt.



Was bedeutet die Heiratsstrafe?


Als Heiratsstrafe bezeichnet man die steuerliche Mehrbelastung eines verheirateten Paares gegenüber einem unverheirateten Paar in derselben wirtschaftlichen Situation.

Der Grund liegt in der gemeinsamen Besteuerung: Die Einkommen beider Ehepartner werden addiert und gemeinsam veranlagt. Durch die Steuerprogression kann das höhere Gesamteinkommen zu einer höheren Belastung führen. Unverheiratete Personen versteuern ihre Einkommen dagegen getrennt. Wie funktioniert progressive Besteuerung in der Schweiz?

Besonders betroffen sind Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen. Einverdiener-Ehepaare können dagegen vom Verheiratetentarif profitieren und bisher einen Heiratsbonus erhalten.



Wann wird die Heiratsstrafe abgeschafft?


Die Individualbesteuerung wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 mit 54,26 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Am 19. August 2026 legte der Bundesrat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2032 fest. Volksabstimmungen in der Schweiz: Wie das direkte Demokratie-System funktioniert

Die Zeit bis dahin ist für die Umsetzung vorgesehen. In der Phase von 2027 bis 2031 müssen die Kantone unter anderem ihre IT-Systeme anpassen. Für diese Umstellung werden Kosten von CHF 50–100 Millionen geschätzt.



Was ändert sich ab 2032 konkret?


Bis 2031 reichen Ehepaare grundsätzlich eine gemeinsame Steuererklärung ein. Beide Einkommen werden zusammengerechnet und nach dem Verheiratetentarif besteuert.

Ab 2032 reicht jede Person eine eigene Steuererklärung ein und versteuert das eigene Einkommen sowie das eigene Vermögen. Statt eines besonderen Verheiratetentarifs gilt ein einheitlicher Tarif unabhängig davon, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder im Konkubinat lebt.

Für Ehepaare bedeutet das zwei separate Steuerdossiers und zwei eigene Unterschriften. Die Steuerbelastung wird nicht mehr aus dem zusammengerechneten Einkommen des Paares abgeleitet.



Wer profitiert von der Individualbesteuerung?


Am stärksten profitieren in der Regel verheiratete Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen. Weil die Einkommen nicht mehr addiert werden, entfällt die dadurch verursachte Progressionswirkung.

Die geschätzte Entlastung dieser Gruppe beträgt CHF 1’000–5’000 pro Jahr. Insgesamt wird mit einer Steuerentlastung von CHF 630 Millionen pro Jahr gerechnet.

Auch eingetragene Partnerschaften und Paare im Konkubinat werden nach demselben Grundprinzip besteuert. Der Zivilstand soll damit für die Berechnung der individuellen Einkommensteuer keine unterschiedliche Wirkung mehr haben.



Wer muss mit höheren Steuern rechnen?


Einverdiener-Ehepaare verlieren mit der Individualbesteuerung den bisherigen Verheiratetentarif. Ihre geschätzte Mehrbelastung liegt bei CHF 500–3’000 pro Jahr.

Auch Ehepaare mit einem grossen Einkommensunterschied können mehr bezahlen. Bei einer Verteilung von beispielsweise CHF 150’000 und CHF 20’000 werden Mehrkosten von CHF 1’000–4’000 pro Jahr geschätzt.

Die Reform beseitigt somit nicht nur eine Benachteiligung. Sie beendet zugleich die steuerliche Begünstigung von Ehepaaren, deren Einkommen sehr ungleich verteilt sind.



Beispiel: Wie wirkt sich die Reform bei zwei gleichen Einkommen aus?


Ein Ehepaar erzielt zwei Einkommen von jeweils CHF 100’000. Nach dem heutigen Modell beträgt die gemeinsame Steuerbelastung im vorliegenden Beispiel CHF 35’000.

Ab 2032 werden beide Personen getrennt besteuert. Ihre gesamte Steuerbelastung beträgt im Beispiel CHF 30’000.

Die Rechnung lautet:

CHF 35’000 − CHF 30’000 = CHF 5’000 Ersparnis pro Jahr.

Das Beispiel zeigt den zentralen Effekt der Reform: Bei zwei gleich hohen Einkommen entfällt die zusätzliche Progression, die bisher durch deren Zusammenrechnung entstehen kann.



Beispiel: Was bedeutet die Reform für ein Einverdiener-Ehepaar?


In diesem Beispiel erzielt eine Person CHF 150’000, während die andere kein Einkommen hat. Aktuell beträgt die gemeinsame Steuerbelastung mit dem Verheiratetentarif CHF 40’000.

Mit der Individualbesteuerung beträgt die Belastung ab 2032 im Beispiel CHF 43’000.

Die Rechnung lautet:

CHF 43’000 − CHF 40’000 = CHF 3’000 Mehrkosten pro Jahr.

Der Grund ist nicht die Addition zweier Einkommen, sondern der Wegfall des Verheiratetentarifs. Der heutige Heiratsbonus wird in diesem Fall durch die Individualbesteuerung aufgehoben.



Wie verändert sich die Steuererklärung für Ehepaare?


Heute gibt ein Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung ab. Ab 2032 sind grundsätzlich zwei Steuererklärungen nötig, für jede Person eine.

Damit werden auch zwei separate Dossiers beim Steueramt geführt. Jede Person unterschreibt die eigene Erklärung und weist das eigene Einkommen sowie das eigene Vermögen nach.

Als mögliches Übergangsszenario wird zusätzlich eine gemeinsame Schattenrechnung genannt. Dadurch könnten zeitweise drei Berechnungen erforderlich werden: zwei individuelle Erklärungen und eine gemeinsame Vergleichsrechnung. Ob dieses Szenario tatsächlich gilt, hängt vom weiteren politischen Verlauf und der konkreten Umsetzung ab.



Was ist die Fairness-Initiative?


Die Fairness-Initiative will die Heiratsstrafe ohne einen vollständigen Wechsel zur Individualbesteuerung beseitigen. Über sie wird am 29. November 2026 abgestimmt.

Vorgesehen ist eine Schattenrechnung. Das Steueramt vergleicht die Besteuerung als verheiratetes Paar mit einer Berechnung nach dem Einzeltarif für unverheiratete Personen. Anschliessend würde die günstigere Variante angewendet.

Bei einer Annahme könnte die beschlossene Individualbesteuerung überarbeitet werden. Bei einer Ablehnung soll sie wie geplant am 1. Januar 2032 in Kraft treten. Volksabstimmungen in der Schweiz: Wie das direkte Demokratie-System funktioniert



Was ist für Zuzügler aus Deutschland oder Österreich anders?


Für Zuzügler ist vor allem die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren eine Besonderheit der aktuellen Schweizer Regelung: Bis 2031 werden die Einkommen verheirateter Personen grundsätzlich addiert. Dadurch kann die Progression bei zwei ähnlich hohen Einkommen stärker wirken als bei unverheirateten Paaren.

Ab 2032 soll der Zivilstand für die Einkommensbesteuerung nicht mehr entscheidend sein. Verheiratete Zuzügler reichen dann wie andere steuerpflichtige Personen jeweils eine eigene Steuererklärung ein. Damit zählt stärker die persönliche Einkommens- und Vermögenssituation als die gemeinsame Veranlagung als Ehepaar.

Für die Planung sollte nicht pauschal mit einer Entlastung gerechnet werden. Doppelverdiener können profitieren, während Einverdiener und Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen mit Mehrkosten rechnen müssen.



Was können betroffene Ehepaare vorbereiten?


Betroffene können Einkommen und Vermögen bereits getrennt dokumentieren, da ab 2032 jede Person die eigenen Werte versteuert. Auch persönliche Vorsorgeabzüge und Pensionskassen sollten jeweils einzeln geprüft werden.

Doppelverdiener können eine mögliche Entlastung in ihre langfristige Steuerplanung aufnehmen. Einverdiener-Ehepaare und Paare mit grossem Einkommensunterschied sollten dagegen eine mögliche Mehrbelastung berücksichtigen.

Da die Abstimmung über die Fairness-Initiative noch aussteht, ist der politische Stand vom September 2026 massgebend. Vor langfristigen Entscheidungen sollte geprüft werden, ob die beschlossene Umsetzung unverändert bestehen bleibt.



Die wichtigsten Zahlen

Wert

Betrag

Zustimmung zur Individualbesteuerung am 8. März 2026

54,26 Prozent

Inkrafttreten der Individualbesteuerung

1. Januar 2032

Geschätzte Ersparnis für Doppelverdiener-Ehepaare

CHF 1’000–5’000 pro Jahr

Geschätzte Mehrbelastung für Einverdiener-Ehepaare

CHF 500–3’000 pro Jahr

Geschätzte Mehrbelastung bei grossem Einkommensunterschied

CHF 1’000–4’000 pro Jahr

Gesamte Steuerentlastung

CHF 630 Millionen pro Jahr

Geschätzte Umstellungskosten der Kantone

CHF 50–100 Millionen

Steuererklärungen pro Ehepaar ab 2032

2



Fazit: Was ändert sich bei der Schweizer Heiratsstrafe?


Ab dem 1. Januar 2032 soll jede Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert werden. Doppelverdiener-Ehepaare können dadurch schätzungsweise CHF 1’000–5’000 pro Jahr sparen, während Einverdiener-Ehepaare mit CHF 500–3’000 Mehrbelastung rechnen müssen. Zugleich steigt der administrative Aufwand für Ehepaare von einer auf zwei Steuererklärungen. Für Zuzügler ist entscheidend, die eigene Einkommensverteilung zu prüfen, statt die Reform pauschal als Steuersenkung zu betrachten. Die Abstimmung über die Fairness-Initiative am 29. November 2026 kann die weitere Ausgestaltung noch beeinflussen.


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