Am 1. Juli 2024 trat in der Schweiz ein neues Sexualstrafrecht in Kraft, das erhebliche Änderungen und Erweiterungen zum Schutz von Opfern sexueller Gewalt mit sich bringt. Diese Reform, die vom Parlament am 16. Juni 2023 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die bisherigen Gesetzeslücken zu schließen und den Opferschutz zu stärken.
Nein heißt Nein"-Lösung:
Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der sogenannten "Nein-heißt-Nein"-Lösung. Demnach gilt eine sexuelle Handlung bereits dann als Vergewaltigung oder sexueller Übergriff, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten deutlich macht, dass es nicht einverstanden ist. Diese Änderung bedeutet, dass die bisher notwendige Voraussetzung einer physischen Bedrohung oder Gewaltanwendung entfällt. Auch ein Schockzustand des Opfers, bei dem es vor Furcht erstarrt und sich nicht verbal oder körperlich wehren kann, wird nun als Zeichen der Ablehnung gewertet. [Quelle: Bundesamt für Justiz](https://www.admin.ch/gov/de/start.html)
Erweiterung des Vergewaltigungsbegriffs:
Der Begriff der Vergewaltigung wurde erweitert und ist nun geschlechtsneutral formuliert. Das bedeutet, dass auch beischlafsähnliche Handlungen, die ein Eindringen in den Körper beinhalten, unter diesen Tatbestand fallen. Somit können nun Personen jeglichen Geschlechts als Opfer von Vergewaltigung anerkannt werden. [Quelle: Bundesamt für Justiz](https://www.admin.ch/gov/de/start.html)
Stealthing:
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das sogenannte Stealthing. Diese Praxis, bei der während einer einvernehmlich begonnenen sexuellen Handlung heimlich das Kondom abgezogen wird, wird nun strafrechtlich verfolgt. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Einwilligung der Beteiligten in jeder Phase der sexuellen Handlung zu wahren und zu schützen. [Quelle: SRF](https://www.srf.ch)
Prävention und Schutzmaßnahmen
Ein weiterer Fokus der Reform liegt auf Präventionsmaßnahmen und dem Schutz der Opfer. Täterinnen und Täter können nun vermehrt zu Lernprogrammen verpflichtet werden, um Rückfälle zu verhindern. Dies soll nicht nur bei schweren Delikten, sondern auch bei sexueller Belästigung angewendet werden. [Quelle: SRF](https://www.srf.ch)
Auswirkungen und Reaktionen
Diese umfassende Reform des Sexualstrafrechts wird als bedeutender Fortschritt für den Opferschutz und die sexuelle Selbstbestimmung in der Schweiz gesehen. Die Änderungen wurden notwendig, um den aktuellen gesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine klare Botschaft gegen sexuelle Gewalt zu senden.
Die Implementierung dieser Gesetzesänderungen wurde von vielen Seiten begrüßt, da sie die Rechte und den Schutz der Opfer stärken und gleichzeitig klare rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sexuelle Übergriffe effektiver zu bekämpfen.
Fazit
Das neue Sexualstrafrecht, das am 1. Juli 2024 in der Schweiz in Kraft getreten ist, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung eines besseren Schutzes von Opfern sexueller Gewalt. Durch die Einführung der "Nein-heißt-Nein"-Lösung, die Erweiterung des Vergewaltigungsbegriffs und die strafrechtliche Verfolgung von Stealthing wird die sexuelle Selbstbestimmung gestärkt und die rechtliche Handhabe gegen sexuelle Übergriffe verbessert.
Für weitere Informationen und Details zu den Gesetzesänderungen besuchen Sie bitte die [offizielle Webseite des Bundesrats](https://www.admin.ch/gov/de/start.html)
Quellen
[Bundesamt für Justiz - Neue Regelungen im Sexualstrafrecht](https://www.admin.ch/gov/de/start.html)
[SRF - Aktuelle Nachrichten aus der Schweiz](https://www.srf.ch)
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