Wenn du in der Schweiz quellensteuerpflichtig bist, wird die Steuer direkt von deinem Lohn abgezogen. Oft erspart dir das eine separate Steuererklärung. Doch es gibt Situationen, in denen du als quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer aktiv werden musst. Hier sind die häufigsten Fälle – und einige zusätzliche Situationen, die du kennen solltest.
1. Du verdienst mehr als 120.000 CHF im Jahr
Sobald dein Bruttoeinkommen die Grenze von 120.000 CHF jährlich überschreitet, bist du verpflichtet, eine ordentliche Steuererklärung einzureichen.
Warum? Dein Einkommen unterliegt dann der sogenannten "nachträglichen ordentlichen Veranlagung."
Was bedeutet das für dich? Neben deinem Lohn musst du auch dein Vermögen und andere Einkünfte deklarieren. Die bereits gezahlte Quellensteuer wird angerechnet.
Tipp: Halte alle relevanten Belege wie Lohnausweise und Vermögensnachweise bereit.

2. Du möchtest Abzüge geltend machen
Wenn du zusätzliche Ausgaben hast, die steuerlich abzugsfähig sind, kannst du eine Quellensteuerkorrektur beantragen. Beispiele für solche Abzüge:
Berufsauslagen wie Pendlerkosten oder Weiterbildungskosten,
Unterhaltszahlungen an geschiedene Partner*innen oder Kinder,
Einzahlungen in die Säule 3a,
Krankheitskosten, die nicht von der Versicherung gedeckt wurden.
Wichtig: Nicht alle Kantone bieten diese Möglichkeit an, und der Antrag muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden.
Du erzielst zusätzliches Einkommen oder besitzt Vermögen
Falls du neben deinem regulären Lohn zusätzliche Einkünfte von mehr als 3000CHF pro Jahr erzielst oder Vermögen besitzt, könnte eine Steuererklärung notwendig sein. Beispiele:
Nebeneinkünfte: Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, Vermietung oder Aktienhandel von mehr als 3000CHF pro Jahr
Vermögen: Sobald dein Vermögen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet (je nach Kanton unterschiedlich), kann es steuerpflichtig werden. Ein Richtwert sind 100.000CHF an Vermögen. (keine Garantie)
Beispiel: Du besitzt eine vermietete Wohnung im Ausland oder handelst regelmäßig mit Kryptowährungen – beide Fälle könnten eine Steuererklärung erforderlich machen.
4. Du bist verheiratet, und dein Partner ist nicht quellensteuerpflichtig
Wenn du quellensteuerpflichtig bist, aber dein Ehepartner ordnungsgemäß besteuert wird (z. B. aufgrund von Selbstständigkeit oder Wohnsitz im Ausland), müsst ihr in der Regel eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.
Warum? Die steuerliche Veranlagung erfolgt bei Verheirateten gemeinsam.
5. Du hast ein Kind oder andere unterhaltsberechtigte Personen
Falls du Kinder hast oder Personen finanziell unterstützt, kannst du möglicherweise Steuervergünstigungen geltend machen. Dafür ist jedoch häufig eine Steuererklärung notwendig, da diese Ausgaben nicht automatisch über die Quellensteuer berücksichtigt werden.
6. Du wechselst den Kanton oder dein Wohnsitz liegt teilweise im Ausland
Wenn du innerhalb eines Jahres den Kanton wechselst oder einen Teil des Jahres im Ausland wohnst, musst du möglicherweise eine Steuererklärung einreichen. Jeder Kanton hat unterschiedliche Regelungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Wohnverhältnissen.
Tipp: Kläre bei deiner Gemeinde, welche Regelungen für dich gelten.
7. Du erhältst Erbschaften oder Schenkungen
In der Schweiz unterliegen Erbschaften und Schenkungen oft der kantonalen Steuerpflicht. Wenn du eine größere Summe Geld oder Vermögenswerte erhältst, könnte dies eine separate Steuererklärung erfordern.
Hinweis: Die Freibeträge und Steuersätze unterscheiden sich je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad.
So gehst du vor: Deine Steuererklärung Schritt für Schritt
Prüfe deine Situation: Geh die oben genannten Fälle durch und kläre, ob einer auf dich zutrifft.
Kontaktiere deine Steuerbehörde: Lass dir alle notwendigen Formulare und Informationen zusenden.
Dokumente sammeln: Sammle Lohnausweise, Belege für Abzüge und Nachweise über Vermögen oder Einkünfte.
Fristen einhalten: Reiche deine Steuererklärung rechtzeitig ein, um Strafen zu vermeiden.
Fazit: Nicht immer bleibt es bei der Quellensteuer
Auch als quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmerin bist du in bestimmten Fällen verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Ob hohes Einkommen, zusätzliche Abzüge oder besondere Lebenssituationen – informiere dich frühzeitig, um deine steuerliche Verpflichtung zu erfüllen und keine finanziellen Vorteile zu verpassen.
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