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Säule 3a im Todesfall 2026/27: Begünstigte und neue Regeln

vor 1 Stunde
12 Min. Lesezeit

Du kannst jahrelang Geld in Deine Säule 3a einzahlen und trotzdem eine entscheidende Frage unbeantwortet lassen: Wer erhält dieses Kapital, wenn Du stirbst? Anders als bei einem gewöhnlichen Sparkonto entscheidet nicht einfach Dein Testament. Die gebundene Vorsorge folgt einer gesetzlichen Begünstigtenordnung. Das wird besonders wichtig, wenn Du verheiratet bist, unverheiratet zusammenlebst oder Kinder aus verschiedenen Beziehungen hast.

Ab dem 1. Juni 2027 wird die Begünstigung in der Säule 3a flexibler. Der Bundesrat hat die Änderung am 12. Juni 2026 beschlossen. Im November 2026 gilt jedoch noch die bisherige Rechtslage. Dieser Ratgeber trennt beide Zeiträume sauber, zeigt konkrete Rechenbeispiele und erklärt, welche Schritte Du schon heute vorbereiten kannst. Rechtsstand und Quellenprüfung: 1. November 2026.

Werbehinweis: Der Beitrag enthält eine gekennzeichnete Affiliate-Empfehlung für die findependent Säule 3a. Wenn Du über unseren Link ein Angebot nutzt, können wir eine Provision erhalten. Die rechtlichen Aussagen beruhen auf amtlichen Quellen. Weder ein bestimmter Bonus noch eine sichere Wertentwicklung oder eine garantierte Auszahlung an eine bestimmte Person wird versprochen.

Weshalb die Begünstigung zur Finanzplanung gehört

Bei der Säule 3a konzentrieren sich viele Menschen auf den jährlichen Steuerabzug, die Gebühren und die Aktienquote. Diese Fragen sind wichtig, aber unvollständig. Die Begünstigung entscheidet darüber, wem das Vorsorgekapital nach Deinem Tod zusteht. Ein Missverständnis kann dazu führen, dass Deine Angehörigen andere Beträge erhalten als Du erwartet hast.

Die Säule 3a ist gebundene Vorsorge. Der Staat fördert sie steuerlich, dafür gelten besondere Regeln für Einzahlung, Auszahlung und Begünstigung. Eine frei formulierte Notiz oder eine testamentarische Anordnung kann die gesetzliche Rangfolge nicht beliebig aufheben. Deshalb solltest Du die Säule 3a getrennt von Deinem gewöhnlichen Bankkonto und Deinem Wertschriftendepot betrachten.

Zur vollständigen Übersicht gehören ausserdem die Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben, allfällige Lebensversicherungen, Immobilien und private Schulden. Nicht jeder dieser Vermögensbereiche folgt derselben Regel. Eine gute Familienplanung betrachtet die verschiedenen Ansprüche gemeinsam, ohne ihre rechtlichen Unterschiede zu übersehen.

Die gesetzliche Reihenfolge im Jahr 2026

Die massgebende Grundlage ist Artikel 2 der BVV 3. Das Bundesamt für Sozialversicherungen beschreibt die geltende Begünstigtenordnung. Dabei gibt es verschiedene Ranggruppen. Du kannst nicht einfach beliebige Personen in eine höhere Gruppe setzen, nur weil Du sie in Deinem Testament nennst.

Erste Gruppe: Ehegatten und eingetragene Partner

An erster Stelle steht der überlebende Ehegatte beziehungsweise die überlebende Person einer eingetragenen Partnerschaft. Im Jahr 2026 lässt sich ein Kind aus einer früheren Beziehung nicht frei anstelle des überlebenden Ehegatten als erste begünstigte Person einsetzen. Genau diese starre Priorität war ein Grund für die beschlossene Reform.

Die Regel gilt nicht nur für Paare mit gemeinsamen Kindern. Sie kann auch bei einer zweiten Ehe relevant sein, wenn Kinder aus einer früheren Beziehung finanziell berücksichtigt werden sollen. Eine Trennung ohne rechtskräftige Scheidung sollte nicht vorschnell mit einer aufgelösten Ehe gleichgesetzt werden.

Zweite Gruppe: Kinder und weitere zugelassene Personen

Wenn keine begünstigte Person der ersten Gruppe vorhanden ist, kommen direkte Nachkommen und weitere gesetzlich genannte Personen in Betracht. Dazu gehören Personen, die vom Verstorbenen in erheblichem Masse unterstützt wurden, und unter bestimmten Voraussetzungen Menschen aus einer langjährigen Lebensgemeinschaft. Auch eine Person, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen muss, kann unter die gesetzliche Regel fallen.

Die Bedingungen sind nicht auf die Frage reduziert, ob zwei Personen dieselbe Adresse haben. Bei unverheirateten Paaren muss die Vorsorgeeinrichtung prüfen können, welcher gesetzliche Tatbestand erfüllt ist. Dokumente über die Lebensgemeinschaft oder gemeinsame Unterhaltspflichten können dafür relevant sein.

Weitere Gruppen: Eltern, Geschwister und übrige Erben

Nach den ersten beiden Gruppen folgen die Eltern, danach Geschwister und zuletzt übrige Erben. Für bestimmte spätere Ranggruppen erlaubt das Gesetz eine nähere Bestimmung von Reihenfolge und Ansprüchen. Daraus entsteht aber keine uneingeschränkte Freiheit, das 3a-Vermögen einer beliebigen Person oder Organisation zu vermachen.

Die offizielle Übersicht findest Du beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Für besondere Familienverhältnisse ist zusätzlich der Verordnungstext und das Reglement der konkreten Vorsorgeeinrichtung entscheidend.

Die Reform ab dem 1. Juni 2027

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 eine Änderung der BVV 3 beschlossen, die am 1. Juni 2027 in Kraft tritt. Sie erweitert die Gestaltungsmöglichkeiten für die erste Begünstigtengruppe. Neu können Personen aus der bisherigen zweiten Gruppe zur ersten hinzugefügt werden. Dadurch können beispielsweise Kinder aus einer früheren Beziehung neben dem überlebenden Ehegatten begünstigt werden.

Die Reform schafft keine vollständig freie Verteilung. Der Kreis zulässiger Personen bleibt gesetzlich definiert. Es genügt weiterhin nicht, irgendeine Person im Testament zu nennen. Auch die Form der Erklärung und die Voraussetzungen des jeweiligen Vorsorgeverhältnisses müssen beachtet werden.

Mindestanteile und Grenzen

Bei der näheren Bestimmung der Ansprüche innerhalb der ersten beiden Gruppen sieht die neue Regel einen Mindestanteil von zehn Prozent je berücksichtigter Person vor. Dieser Wert ist keine pauschale Zuteilung an alle Verwandten. Er wird erst relevant, wenn Du innerhalb der zulässigen gesetzlichen Konstellation individuelle Anteile festlegen möchtest.

Eltern, Geschwister und übrige Erben bleiben in den späteren Ranggruppen. Wer einen komplizierten Familienplan mit mehreren Begünstigten entwirft, sollte nicht nur die gewünschten Prozentsätze, sondern auch die Zugehörigkeit jeder Person zur richtigen Gruppe überprüfen.

Was Du im November 2026 noch nicht tun kannst

Die neuen Regeln gelten noch nicht. Eine heute formulierte Wunschverteilung nach dem Modell von 2027 ist deshalb nicht automatisch rechtswirksam. Die Vorsorgeeinrichtungen haben bis zum Inkrafttreten Zeit, ihre Reglemente und Verfahren anzupassen. Lass Dir vor einer Änderung erklären, wann neue Erklärungen angenommen werden und welche Bestätigung Du erhältst.

Die amtliche Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 12. Juni 2026 nennt das Datum und die Zielsetzung. Den Änderungsakt findest Du bei Fedlex, AS 2026 325.

Rechenbeispiel: Verheiratet mit einem Kind

Eine verheiratete Person besitzt im Modell CHF 80'000 in ihrer Säule 3a. Nach der im November 2026 geltenden Reihenfolge steht der überlebende Ehegatte an erster Stelle. Das Kind kann nicht allein durch eine informelle Notiz neben den Ehegatten in die erste Gruppe vorgezogen werden.

Ab Juni 2027 eröffnet die neue Regel zusätzliche Möglichkeiten. Eine rein mathematische Aufteilung von 70 Prozent für den Ehegatten und 30 Prozent für das Kind ergäbe bei unverändertem Kapital CHF 56'000 und CHF 24'000. Ob eine solche Aufteilung in der konkreten Situation zulässig und sinnvoll ist, muss anhand der neuen Rechtslage und einer gültigen Erklärung geprüft werden.

Das Beispiel setzt voraus, dass das Kapital bis zum Todesfall genau gleich hoch bleibt. In der Realität ändern Einzahlungen, Gebühren und Wertschwankungen den Betrag. Auch steuerliche Fragen und weitere Ansprüche sind in diesen Zahlen nicht berücksichtigt.

Rechenbeispiel: Patchworkfamilie mit zwei Kindern

Stell Dir eine zweite Ehe mit zwei Kindern aus einer früheren Beziehung vor. Das 3a-Guthaben beträgt CHF 120'000. Bisher hat der überlebende Ehegatte die gesetzliche Priorität der ersten Ranggruppe. Die ab 2027 vorgesehene Erweiterung kann es ermöglichen, auch die Kinder unmittelbar in diese Gruppe aufzunehmen.

Eine beispielhafte Verteilung von 50 Prozent für den Ehegatten und je 25 Prozent für die beiden Kinder entspräche CHF 60'000 sowie zweimal CHF 30'000. Das ist ausdrücklich eine Rechenillustration und kein automatisch gültiger Verteilungsvorschlag. Eine tatsächliche Erklärung muss die gesetzlichen Voraussetzungen, Mindestanteile und Formalitäten erfüllen.

Besonders wichtig ist die Abstimmung mit dem übrigen Vermögen. Wenn beispielsweise eine gemeinsam genutzte Immobilie finanziert werden muss, kann die verfügbare Liquidität des Ehegatten ebenso bedeutsam sein wie die direkte Beteiligung der Kinder. Die Säule 3a allein löst keine vollständige Nachlassplanung.

Rechenbeispiel: Unverheiratete Lebensgemeinschaft

Zwei Personen leben seit vielen Jahren zusammen, haben aber nie geheiratet. Ob die überlebende Person in der Säule 3a begünstigt werden kann, hängt von den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen ab. Eine ununterbrochene fünfjährige Lebensgemeinschaft ist eine relevante Möglichkeit, aber nicht der einzige gesetzliche Tatbestand.

Ein gemeinsames Konto, ein Mietvertrag oder die gleiche Wohnadresse sind wichtige Indizien, ersetzen aber keine rechtliche Prüfung. Auch direkte Nachkommen oder andere zulässige Personen können für die zweite Ranggruppe relevant sein. Die Vorsorgeeinrichtung sollte vorab erklären, welche Nachweise sie benötigt.

Gerade im Konkubinat lohnt sich eine getrennte Kontrolle von Säule 3a, Pensionskasse und privaten Versicherungen. Es wäre ein Fehler, aus einer Begünstigung in einem System auf einen identischen Anspruch in allen anderen Systemen zu schliessen.

Patchworkfamilien: Mehr als eine Prozentrechnung

In einer Patchworkfamilie bestehen häufig mehrere berechtigte finanzielle Interessen. Ein neuer Ehegatte benötigt möglicherweise Geld für die gemeinsame Wohnung. Kinder aus einer früheren Beziehung sollen ebenfalls abgesichert werden. Daneben können Unterhaltspflichten und unterschiedliche Vermögensverhältnisse bestehen.

Die neue 3a-Regel ist für solche Familien eine wichtige zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit. Sie ersetzt aber weder ein Testament noch eine fachliche Prüfung der erbrechtlichen und güterrechtlichen Lage. Besonders bei grösseren Guthaben, Immobilien oder minderjährigen Kindern ist es sinnvoll, alle Vermögensbereiche gemeinsam zu betrachten.

Eine weitere Frage ist, wie sich die Auszahlung zeitlich auswirkt. Angehörige benötigen nach einem Todesfall oft kurzfristig liquide Mittel, während Vorsorgeleistungen erst nach Prüfung der Unterlagen ausgerichtet werden. Deshalb sollte nicht das gesamte Familienbudget auf eine sofortige 3a-Auszahlung angewiesen sein.

Heirat, Trennung und Scheidung: Begünstigung erneut prüfen

Die Begünstigung sollte nicht als einmalige Entscheidung betrachtet werden. Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption eines Kindes und der Tod einer bisher begünstigten Person verändern die familiäre Ausgangslage. Auch ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ist ein guter Anlass für eine erneute Kontrolle.

Besonders nach einer Trennung ohne Scheidung entstehen leicht Missverständnisse. Wer getrennt lebt, ist nicht allein deshalb rechtlich unverheiratet. Eine frühere Begünstigungserklärung und die gesetzliche Rangordnung müssen anhand der tatsächlichen Rechtslage geprüft werden.

Bewahre eine aktuelle Übersicht Deiner Vorsorgeverhältnisse an einem Ort auf, den berechtigte Angehörige im Ernstfall finden können. Vermeide es dabei, sensible Zugangsdaten ungesichert weiterzugeben. Die Information, bei welcher Einrichtung ein Vorsorgekonto besteht, ist für die Nachlassabwicklung oft schon sehr hilfreich.

Mehrere Säule-3a-Konten und Portfolios

Mehrere 3a-Konten können aus steuerlichen Gründen bei der späteren Pensionierung sinnvoll sein. Sie ermöglichen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen unter Umständen Bezüge in verschiedenen Steuerjahren. Die Begünstigung solltest Du trotzdem für jedes Vorsorgeverhältnis gesondert kontrollieren.

Es ist nicht sicher, dass eine bei einem Anbieter abgegebene Erklärung automatisch auch für ein anderes Institut gilt. Frage bei jeder Bankstiftung oder Versicherung nach der aktuell gespeicherten Begünstigung und nach dem Geltungsbereich ihrer Formulare. Bei mehreren Portfolios innerhalb derselben Einrichtung solltest Du ebenfalls eine schriftliche Bestätigung verlangen.

Unser Beitrag Kapitalbezug gestaffelt erklärt die steuerliche Seite mehrerer Vorsorgekonten. Der Säule-3a-Gebührenvergleich hilft bei der Einordnung unterschiedlicher Anbieter. Beide Themen sind von der Begünstigtenordnung zu unterscheiden.

Begünstigung dokumentieren: Ein sinnvoller Ablauf

Beginne mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Erfasse alle 3a-Bankkonten, Wertschriftenlösungen und Versicherungspolicen. Notiere den Anbieter, die Kontobezeichnung, den ungefähren Wert und die vorhandenen Vertragsunterlagen. Kläre dann Deine aktuelle Familienkonstellation und die gesetzlich möglichen Begünstigten.

Bitte im nächsten Schritt jede Einrichtung um Auskunft zur gespeicherten Begünstigung. Frage, ob eine individuelle Erklärung vorliegt, welche Personen darin genannt werden und welche Formvorschriften für eine Änderung gelten. Eine schriftliche Bestätigung ist zuverlässiger als eine Erinnerung an das Formular bei der Kontoeröffnung.

Wenn Du eine neue Gestaltung ab Juni 2027 erwägst, kannst Du die gewünschte Aufteilung schon jetzt mit einer Fachperson besprechen. Reiche jedoch nicht vorschnell ein selbst verfasstes Dokument ein und unterstelle ihm keine automatische Wirksamkeit. Verwende das dann gültige Verfahren der Vorsorgeeinrichtung und bewahre die Annahmebestätigung auf.

Prüfe schliesslich, ob die Erklärung mit Deiner übrigen Nachlassplanung zusammenpasst. Testament, Ehevertrag, Pensionskassenleistungen und Versicherungen betreffen unterschiedliche Ansprüche. Eine saubere Koordination verhindert, dass sich Deine Erwartungen widersprechen.

Säule 3a und Erbrecht: Die Unterschiede verstehen

Das Schweizer Erbrecht regelt den Nachlass, gesetzliche Erben und Pflichtteilsrechte. Die BVV 3 bestimmt dagegen die Begünstigten der gebundenen Selbstvorsorge. Diese Regeln sind nicht deckungsgleich. Deshalb lässt sich die Säule 3a weder pauschal als gewöhnliches Bankguthaben noch als völlig vom Erbrecht losgelöstes Vermögen beschreiben.

Insbesondere bei grossen Guthaben und umstrittenen Familienverhältnissen können Fragen zum Verhältnis von Vorsorgeansprüchen und erbrechtlichen Schutzrechten entstehen. Eine pauschale Aussage, dass ein 3a-Guthaben niemals für Pflichtteilsfragen relevant sein könne, wäre unseriös.

Wenn Du eine bestimmte Person bevorzugen möchtest, solltest Du deshalb die rechtliche Wirkung der Begünstigung und die Auswirkungen auf den übrigen Nachlass gemeinsam prüfen lassen. Ein Testament allein ist keine verlässliche Abkürzung um die gesetzliche 3a-Rangordnung.

Steuern auf 3a-Leistungen im Todesfall

Eine Auszahlung aus der Säule 3a ist steuerlich nicht automatisch wie eine gewöhnliche Erbschaft zu behandeln. Kapitalleistungen aus gebundener Vorsorge werden in der Schweiz grundsätzlich gesondert vom übrigen Einkommen zu einem besonderen Vorsorgetarif besteuert. Die Höhe richtet sich nach dem zuständigen Steuerrecht und den konkreten Umständen.

Die Steuerverwaltung Zürich erläutert ausdrücklich den Unterschied zwischen Leistungen aus der gebundenen Vorsorge und bestimmten privaten Versicherungsleistungen. Auch Basel-Stadt beschreibt die gesonderte Besteuerung von Vorsorgekapital. Eine Befreiung von der Erbschaftssteuer für nahe Angehörige bedeutet daher nicht zwingend eine steuerfreie 3a-Auszahlung.

Angenommen, eine begünstigte Person erhält CHF 100'000. Ohne Kenntnis des Kantons, weiterer Kapitalleistungen und der persönlichen Verhältnisse wäre es unseriös, einen festen Steuerbetrag zu nennen. Nutze die offiziellen kantonalen Informationen und bei Bedarf eine individuelle Steuerberechnung.

Bankvorsorge und Versicherung sind nicht identisch

Bei einer gebundenen Bankvorsorgevereinbarung steht in der Regel das angesparte Kapital im Vordergrund. Bei einer Wertschriftenlösung kann sein Wert durch Kursbewegungen steigen oder fallen. Eine zusätzliche Todesfallleistung ist damit nicht automatisch verbunden.

Eine 3a-Versicherung kann dagegen je nach Police gesonderte Leistungen für den Todesfall oder die Invalidität vorsehen. Ob und in welcher Höhe diese ausgerichtet werden, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag. Der aktuelle Sparwert und eine versicherte Todesfallsumme müssen nicht identisch sein.

Vergleiche deshalb neben den Begünstigtenregeln auch laufende Kosten, Kündigungsfolgen, Flexibilität und Versicherungsumfang. Ein Produkt ist nicht allein deshalb besser, weil es eine bestimmte Zusatzleistung enthält. Entscheidend ist, ob diese zu Deinem tatsächlichen Absicherungsbedarf passt.

Wertschriftenlösung und findependent Säule 3a

Wer seine Säule 3a langfristig anlegen möchte, kann eine Wertschriftenlösung prüfen. Diese bietet Beteiligung an den gewählten Anlageklassen, ist aber nicht kapitalgarantiert. Stirbt eine Person während eines Börsenrückgangs, kann das vorhandene Guthaben deutlich niedriger sein als einige Monate zuvor.

findependent bietet seit Oktober 2026 eine digitale 3a-Lösung mit fünf Anlagestrategien und Aktienquoten zwischen 20 und 99 Prozent an. Die offizielle Gebührenübersicht nennt eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,29 Prozent. Ein reines 3a-Sparkonto bietet der Anbieter nach eigener Aussage nicht an. Die Wahl einer Strategie sollte deshalb zu Deiner Risikofähigkeit und Deinem Anlagehorizont passen.

Unser findependent-Säule-3a-Testbericht erläutert die Produktdetails. Der dort dokumentierte Partnercode lautet auswandern3a. Ob aktuell ein individueller Rabatt gilt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, solltest Du direkt bei der Registrierung prüfen. Wir nennen hier bewusst keine ungeprüfte Bonushöhe und übertragen den 3a-Code nicht auf das normale Anlagedepot.

Werbung: Originale findependent Säule 3a Partnergrafik, Code auswandern3a

Ein niedriger Gebührensatz beseitigt weder Börsenrisiken noch die gesetzlichen Bindungen der Säule 3a. Auch ausserordentliche Bezüge können gesonderte Kosten verursachen. Prüfe die aktuelle Gebührenordnung, das Vorsorgereglement und die Möglichkeit, Deine Begünstigung zu dokumentieren, bevor Du Dich für einen Anbieter entscheidest.

Besonderheiten für Zugezogene aus Deutschland

Die Säule 3a ist nicht Schweizer Staatsangehörigen vorbehalten. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die gebundene Vorsorge. Wer aus Deutschland zuzieht, sollte jedoch die Schweizer Begünstigtenordnung nicht mit deutschen Regeln für Erbfolge, Versicherungen oder Altersvorsorge verwechseln.

Wenn Angehörige in Deutschland leben oder später ein Wegzug geplant ist, können Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit und zur grenzüberschreitenden Behandlung einer Auszahlung hinzukommen. Diese hängen von den tatsächlichen Verhältnissen und den anwendbaren Rechtsgrundlagen ab. Eine allgemeine Aussage, wonach jede Auszahlung in Deutschland steuerfrei oder stets steuerpflichtig sei, wäre unzuverlässig.

Zum Verständnis des Vorsorgesystems hilft unser Artikel Die dritte Säule der Schweiz. Auch die Regeln zur Pensionskasse beim Auswandern solltest Du getrennt betrachten.

Häufige Fehler vermeiden

Der erste Fehler besteht darin, ein Testament mit einer gültigen 3a-Begünstigungserklärung gleichzusetzen. Der zweite Fehler ist, die neue Regel von Juni 2027 bereits im Jahr 2026 als geltendes Recht anzuwenden. Der dritte Fehler ist eine veraltete Erklärung nach einer Heirat, Scheidung oder Geburt.

Ein weiterer Fehler besteht darin, nur das vorhandene Vorsorgekapital zu betrachten. Angehörige müssen nach einem Todesfall häufig sofort laufende Rechnungen bezahlen. Bis eine Vorsorgeleistung geprüft und ausbezahlt ist, kann Zeit vergehen. Eine separate liquide Reserve ist deshalb oft sinnvoll.

Die Grundlagen dazu findest Du in unserem Notgroschen-Ratgeber für die Schweiz. Ein Notgroschen und eine Säule 3a erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Häufige Fragen zur Säule 3a im Todesfall

Kann ich 2026 mein Kind statt meines Ehegatten einsetzen?

Nach der derzeit geltenden Begünstigtenordnung steht der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner an erster Stelle. Eine freie Vorziehung eines Kindes an dessen Stelle ist nicht möglich. Ab Juni 2027 werden zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeführt, die eine Beteiligung bestimmter weiterer Personen neben der ersten Gruppe erlauben.

Können Kinder ab 2027 neben dem Ehegatten profitieren?

Ja, genau diese Möglichkeit gehört zu den wesentlichen Neuerungen. Die gesetzlich zulässigen Personen, Mindestanteile und Formvorschriften müssen aber eingehalten werden. Eine informelle Absprache mit Angehörigen ersetzt keine gültige Erklärung.

Erbt mein unverheirateter Partner automatisch?

Nicht allein aufgrund der Bezeichnung als Partner. Die gesetzlichen Voraussetzungen der zweiten Ranggruppe sind entscheidend. Je nach Fall können eine längere Lebensgemeinschaft, erhebliche Unterstützung oder gemeinsame Unterhaltspflichten relevant sein. Kläre die Anforderungen mit der Vorsorgeeinrichtung.

Reicht ein Testament aus?

Nein, ein Testament ersetzt die spezifische Begünstigtenordnung der Säule 3a nicht. Es kann andere Teile des Nachlasses regeln. Beide Dokumente sollten bei komplexen Familienverhältnissen aufeinander abgestimmt werden.

Gilt eine Erklärung für alle meine 3a-Konten?

Das solltest Du nicht voraussetzen. Frage jede Vorsorgeeinrichtung nach der hinterlegten Erklärung und ihrem Geltungsbereich. Auch beim Wechsel eines Anbieters lohnt sich eine erneute Kontrolle.

Ist die Auszahlung an meine Kinder steuerfrei?

Nicht grundsätzlich. Kapitalleistungen aus der gebundenen Vorsorge werden in der Schweiz regelmässig gesondert besteuert. Die konkrete Belastung richtet sich nach dem anwendbaren Steuerrecht. Verwechsle diese Besteuerung nicht mit der gewöhnlichen Erbschaftssteuer.

Was passiert bei einem Börsencrash kurz vor dem Todesfall?

Bei einer Wertschriftenlösung kann das angesparte Kapital an Wert verlieren. Die Begünstigung garantiert keinen bestimmten Betrag. Besteht eine zusätzliche Todesfallversicherung, muss deren Leistung gesondert anhand der Police geprüft werden.

Kann ich die Änderung für 2027 schon jetzt einreichen?

Du kannst Deine Wünsche vorbereiten und die Vorsorgeeinrichtung nach dem künftigen Verfahren fragen. Ob eine Erklärung bereits entgegengenommen wird und wann sie wirksam ist, muss Dir die Einrichtung bestätigen. Die neue Regel tritt erst am 1. Juni 2027 in Kraft.

Fazit: Die Begünstigung jetzt prüfen und 2027 neu beurteilen

Die Säule 3a ist nicht nur ein Steuersparinstrument, sondern Teil Deiner finanziellen Familienabsicherung. Im November 2026 gilt weiterhin die gesetzliche Rangfolge mit dem überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner in der ersten Gruppe. Ab dem 1. Juni 2027 ermöglicht die beschlossene Reform mehr Flexibilität, insbesondere für Kinder und Patchworkfamilien.

Erfasse jetzt Deine Vorsorgekonten, prüfe die vorhandenen Erklärungen und gleiche sie mit Deiner aktuellen Familiensituation ab. Wenn Du die neuen Möglichkeiten nutzen möchtest, lass Dir ab 2027 das rechtsgültige Verfahren bestätigen. Bei komplizierten Konstellationen ist eine rechtliche und steuerliche Fachprüfung sinnvoller als eine vermeintlich einfache Musterlösung.

Quellen und weiterführende Literatur

Bundesamt für Sozialversicherungen (2026): Die dritte Säule. Offizielle Darstellung der gebundenen Vorsorge und der derzeit geltenden Begünstigtenreihenfolge.

Fedlex: AS 2026 325, Änderung der BVV 3. Amtlicher Änderungsakt zur neuen Begünstigtenordnung.

Steuerverwaltung Kanton Zürich: Erbschafts- und Schenkungssteuer. Abgrenzung der Vorsorgekapitalbesteuerung von anderen Leistungen im Todesfall.

Steuerverwaltung Basel-Stadt: Fragen und Antworten. Informationen zur gesonderten Besteuerung von Kapitalleistungen.

findependent (2026): Säule 3a und Gebühren der Säule 3a. Offizielle Produkt- und Gebühreninformationen.

Dieser Artikel ist allgemeine Finanzbildung und keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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