Die 2. Säule der beruflichen Vorsorge (BVG) ist ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Rentensystems, das darauf abzielt, den Lebensstandard im Alter oder bei Invalidität zu sichern. Sie ergänzt die AHV (1. Säule) und besteht aus zwei Teilen: dem obligatorischen Teil und dem Überobligatorium. In diesem Artikel geht es speziell um das Überobligatorium und wie es in der Schweiz funktioniert.
1. Was ist das Überobligatorium?
Das Überobligatorium bezieht sich auf den Teil der beruflichen Vorsorge, der über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgeht. Während das BVG einen obligatorischen Mindestschutz für Einkommen bis zu einem gewissen Betrag vorschreibt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig zusätzliche Vorsorgeleistungen im Rahmen des Überobligatoriums vereinbaren.
Das Überobligatorium bietet oft deutlich bessere Leistungen und kann individuell an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden. Es ist ein flexibles und wertvolles Instrument, um für den Ruhestand, Invalidität oder Todesfall über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus abgesichert zu sein.
2. Wie funktioniert das Überobligatorium?
Im Rahmen der 2. Säule wird für Einkommen bis zum oberen Grenzbetrag des obligatorischen BVG-Teils (CHF 88'200 pro Jahr) eine Mindestvorsorge angeboten. Das Überobligatorium tritt in Kraft, wenn:
Der Lohn des Arbeitnehmers über diesem Grenzwert liegt.
Der Arbeitgeber großzügigere Vorsorgeleistungen bietet, als das Gesetz vorschreibt.
Das Überobligatorium kann auch auf unterschiedliche Arten gestaltet sein. Einige Arbeitgeber bieten für ihre Mitarbeitenden zusätzliche Altersguthaben oder Versicherungsleistungen an, die im Invaliditätsfall oder im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
3. Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen Obligatorium und Überobligatorium
Die Höhe der Beiträge für das Überobligatorium ist im Gegensatz zum obligatorischen Teil des BVG nicht gesetzlich festgelegt. Arbeitgeber können in der Regel entscheiden, wie hoch die zusätzlichen Beiträge sein sollen, und viele bieten darüber hinaus auch attraktivere Zinssätze für das angesparte Altersguthaben an.
Im obligatorischen Teil liegt der Mindestzins, der auf das Altersguthaben angewendet wird, bei 1% (Stand 2024). Im Überobligatorium kann dieser Zinssatz jedoch höher sein, was bedeutet, dass die Arbeitnehmer von einer besseren Rendite profitieren können.
Auch die Rentenleistungen aus dem Überobligatorium können besser ausfallen als beim obligatorischen BVG. Arbeitgeber bieten oftmals höhere Rentenumwandlungssätze oder flexible Altersrentenmodelle an, die den Versicherten mehr finanzielle Sicherheit im Ruhestand bieten.
4. Welche Vorteile bietet das Überobligatorium?
Das Überobligatorium bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern erhebliche Vorteile:
Höherer Schutz bei hohem Einkommen: Für Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen bietet das Überobligatorium eine Absicherung über den BVG-Grenzbetrag hinaus. Dies sorgt für eine bessere Absicherung im Alter oder bei Invalidität.
Attraktivere Vorsorgeleistungen: Arbeitgeber, die großzügige Überobligatoriumsleistungen anbieten, sind oft attraktiver für gut qualifizierte Arbeitskräfte. Es kann ein starkes Argument sein, um Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden.
Flexible Anpassungen: Das Überobligatorium bietet Flexibilität, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuelle Vereinbarungen treffen können. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Vorsorge, die den persönlichen Bedürfnissen und der Lebenssituation besser gerecht wird.
5. Unterschiede zwischen Unternehmen im Überobligatorium
Nicht alle Arbeitgeber bieten ein umfangreiches Überobligatorium an. Große Unternehmen oder solche in wettbewerbsintensiven Branchen bieten oft bessere Überobligatoriumsleistungen, während kleinere Unternehmen oder solche mit knappen finanziellen Mitteln eventuell nur das gesetzliche Minimum anbieten. Es lohnt sich also, als Arbeitnehmer genau zu prüfen, welche Vorsorgeleistungen der Arbeitgeber im Rahmen der 2. Säule anbietet.
6. Steuerliche Vorteile des Überobligatoriums
Beiträge, die in das Überobligatorium eingezahlt werden, sind wie beim obligatorischen Teil der 2. Säule steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen profitieren, was das Überobligatorium zu einer attraktiven Möglichkeit macht, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben und gleichzeitig Steuern zu sparen.
7. Was sollte ich beachten?
Wenn du in der Schweiz arbeitest, solltest du dir im Detail anschauen, welche Leistungen dein Arbeitgeber im Rahmen der 2. Säule anbietet. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil der Vorsorge zu verstehen. Frage deinen Arbeitgeber nach den genauen Vorsorgeplänen, um herauszufinden, welche zusätzlichen Vorteile du im Rahmen des Überobligatoriums erhalten kannst.
Fazit
Das Überobligatorium innerhalb der 2. Säule der beruflichen Vorsorge bietet Arbeitnehmern eine wertvolle Möglichkeit, ihre finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu verbessern. Für gut verdienende Arbeitnehmer und solche, die langfristig planen, kann das Überobligatorium eine entscheidende Rolle dabei spielen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Arbeitgeber, die großzügige Überobligatoriumsleistungen anbieten, profitieren zudem von einer höheren Attraktivität und Bindung ihrer Mitarbeiter.
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